Betreff
Verbesserung der Querungsmöglichkeit Langenfelder Straße/Voigtslach
Vorlage
2016/1284
Aktenzeichen
660-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Geschwindigkeitsreduzierung auf der Langenfelder Straße in Höhe Voigtslach von Tempo 70 km/h auf 50 km/h wird zugestimmt.

 

2.    Der Planung einer Überquerungshilfe (ÜH) auf der Langenfelder Straße in Höhe Voigtslach wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangslage

Die Straße Voigtslach ist Bestandteil der Hauptradwegroute 30 und bildet eine viel-genutzte Verbindung von Rheindorf nach Monheim über den Schleiderweg. Eine gesicherte Fahrbahnquerung der Langenfelder Straße (L43) für Radfahrer und Fußgänger ist nicht vorhanden. Im Bereich der Einmündung Voigtslach ist die Langenfelder Straße mit Tempo 70 km/h ausgewiesen. Der Einmündungsbereich ist nicht Bestandteil eines ausgewiesenen Schulweges.

 

In ihrer Sitzung am 31.08.2015 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I mit Vorlage Nr. 2015/0668 „Verbesserung der Querungsmöglichkeit im Bereich der Langenfelder Straße/Voigtslach“ beschlossen:

 

1.)  Die Verwaltung prüft eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf der Landesstraße 43 - Langenfelder Straße im Bereich Voigtslach von Tempo 70 km/h auf 50 km/h.

.

2.)  Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Monheim eine Verbesserung der Querungsmöglichkeit der Landesstraße 43 - Langenfelder Straße im Bereich Voigtslach in Form einer Fußgängerlichtsignalanlage zu prüfen.

 

Zu 1.) Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 70 km/h auf Tempo 50 km/h

 

Aus Verkehrssicherheitsgründen und in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und der Stadt Monheim soll im Bereich Voigtslach die zulässige Höchstgeschwindigkeit von derzeit 70 km/h auf 50 km/h reduziert werden.

 

Zu 2.) Verbesserung der Querungsmöglichkeit auf der Langenfelder Straße im Bereich Voigtslach

 

Gemäß Umstufungskonzept zum Verkehrskonzept Hitdorf wird die Langenfelder Straße zum 01.01.2017 von einer Landesstraße zur Gemeindestraße abgestuft. Daraus ergibt sich, dass die Stadt Leverkusen Straßenbaulastträger sein wird und daher keine Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau notwendig sind. Mit der Stadt Monheim haben aufgrund der unmittelbar in diesem Bereich gelegenen Stadtgrenze Abstimmungstermine stattgefunden.

 

Um für Fußgänger und Radfahrer eine attraktive Querungsmöglichkeit in der Verbindung Voigtslach-Schleiderweg anbieten zu können, sind die folgenden Varianten nördlich der Einmündung Voigtslach positioniert. Eine Positionierung südlich dieser Einmündung wäre für den querenden Verkehr unattraktiver und aufgrund der Topografie und der vorhandenen Bäume aufwendiger und kostenintensiver.

 

Für beide Varianten ist Grunderwerb zu tätigen; Vorgespräche mit dem Eigentümer haben bereits stattgefunden.

 

Variante 1: Fußgängerlichtsignalanlage (LSA)

Fußgänger und Radfahrer werden kurz vor der Einmündung der Voigtslach auf einen separaten 3,0 m breiten Rad-/Gehweg geführt, durch den sie zur Fußgänger-LSA geleitet werden. Durch Betätigung des Druckknopfes können sie sich an der LSA anmelden und erhalten nach einer entsprechenden Wartezeit ihre Grünphase. Die Fußgänger-LSA wird mit einem neuen Beleuchtungskörper ergänzt. Eine Änderung des Fahrbahnquerschnitts der Langenfelder Straße ist nicht erforderlich.

 

Die Kosten für die Herstellung belaufen sich auf ca. 100.000 €. Hinzu kommen für die LSA jährliche Kosten für Betrieb und Unterhaltung von ca. 2.000 €.

 

Variante 2: Überquerungshilfe (ÜH)

Zusätzlich zur Variante 1 hat die Verwaltung eine Variante 2 überprüft, bei der die Fußgänger und Radfahrer mittels einer 3,0 m breiten Überquerungshilfe die Langenfelder Straße überqueren können. Die Fahrbahn der Langenfelder Straße wird entsprechend aufgeweitet. Die Zuführung erfolgt wie in Variante 1 über einen separaten Rad-/Gehweg. Ebenso wird die Überquerungshilfe mit einem neuen Beleuchtungskörper ergänzt. Im Schatten der Überquerungshilfe kann zusätzlich eine separate Linksabbiegespur für den in die Voigtslach einbiegenden Verkehr eingerichtet werden.

 

Die Kosten für die Herstellung belaufen sich auf ca. 90.000 €.

 

Bewertung der Varianten

Die Fußgänger-Lichtsignalanlage (LSA) stellt grundsätzlich eine sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer dar. Wie bei einer Fußgänger-LSA üblich, ist das Queren der Langenfelder Straße für den Fuß- und Radverkehr mit Wartezeiten verbunden, andererseits wird der Kfz-Verkehr für die Dauer der Grün- und Schutzzeit der LSA angehalten; eine wesentliche Reduzierung der Leistungsfähigkeit der Langenfelder Straße ist allerdings nicht zu erwarten. Erfahrungen mit vorhandenen Fußgänger-LSA zeigen, dass gerade in den Tages- und Nachtzeiten, in denen wenig Kfz-Verkehr zu verzeichnen ist, die Querung trotz rotem Signal vorgenommen wird und somit mitunter gefährliche Situationen vor Ort auftreten.

 

Die Überquerung der Langenfelder Straße mit Hilfe einer Überquerungshilfe stellt ebenfalls eine sichere und im Stadtgebiet weit verbreitete Form dar. Sowohl die vorhandene Verkehrsbelastung der Langenfelder Straße von ca. 13.000 Kraftfahrzeuge (Verkehrszählung 2012) als auch die vorhandenen Sichtbeziehungen ermöglichen deren Einsatz.

 

Im Gegensatz zu einer Fußgänger-LSA treten keine starren Wartezeiten für die querenden Fußgänger und Radfahrer auf. In Tages- und Nachtzeiten mit geringer Verkehrsbelastung ist das Überqueren der Langenfelder Straße ohne Zeitverlust möglich. Zudem wird der Kfz-Verkehr durch querende Fußgänger und Radfahrer nicht aufgehalten, da er grundsätzlich vorfahrtsberechtigt bleibt. Durch das Einrichten einer separaten Linksabbiegespur wird der Geradeausverkehr auf der Langenfelder Straße nicht durch abbiegende Fahrzeuge behindert.

 

Fazit

 

Aus o .g. Bewertung empfiehlt die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadt Monheim, die Planung der Variante 2 „Überquerungshilfe“ baulich umzusetzen. 

 

Kosten und Finanzierung

 

Die Kosten für die Variante 1 „Fußgänger-LSA“ betragen ca. 100.000 €.

Die Kosten für die Variante 2 „Überquerungshilfe“ betragen ca. 90.000 €.

Für beide Varianten besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Förderprogramms „Nahmobilität“, Zuschussgelder (70 % der zuschussfähigen Kosten) zu beantragen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung würde ein entsprechender Zuschussantrag gestellt werden.

 

Aufgrund des beidseitigen Nutzens dieser Maßnahme hat die Verwaltung die Stadt Monheim bzgl. einer Mitfinanzierung dieser Maßnahme angefragt; mit Schreiben vom 10.10.2016 hat die Stadt Monheim für eine Querungshilfe eine finanzielle Beteiligung von 25.000 € in Aussicht gestellt.

 

Für den Haushalt 2017 wurden auf der Haushaltsstelle „Einmündung Voigtslach/Langenfelder Straße“ insgesamt 100.000 € angemeldet.

 

Weitere Vorgehensweise

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung und der Bewilligung des Förderantrages soll die Maßnahme in 2017/2018 umgesetzt werden.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die Anlagen auch in vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz / 66 / 6610

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Erstellung einer Überquerungshilfe (ÜH) Langendfelder Straße/Voigtslach

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Für den Haushalt 2017 wurde folgende Haushaltsstelle neu angemeldet:

„Einmündung Voigtslach/Langenfelder Straße“

2017:              10.000 €

2018:              90.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

      [nein]

        [nein]

     [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]