Beschlussentwurf:
1. Im ersten Halbjahr 2017 werden die in der Anlage 1 aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III fallen, gewährt.
Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 22.500,00 Euro.
2. Der Betriebsausschuss KulturStadtLev stimmt der Verschiebung der Abschluss-Projektpräsentation „Lebensläufer“ des Brachland-Ensembles vom 2. Halbjahr 2016 in das 1. Halbjahr 2017 zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Zu 1.:
Am 27. September 2016 befand die Jury über 21 Anträge.
Die Jury setzte sich zusammen aus drei Mitgliedern: Silke Burkart (Projektmanagement Region Köln/Bonn e. V. und zuständig unter anderem für die Regionale Kulturpolitik), Petra Clemens (gewählte Vertreterin der Freien Szene), Karina Maczkowiak (die gewählte Vertreterin der freien Szene war am 27. September 2016 entschuldigt, gab aber ihre Stimme nachträglich per E-Mail ab) sowie Anke Holgersson (Leiterin des Kulturbüros der KulturStadtLev).
Wurde ein Antrag von einem Jurymitglied eingebracht, so enthielt sich dieses Mitglied bei Beratungen und Entscheidungen in Bezug auf dieses Projekt der Stimme.
Bewilligungen oder Ablehnungen erfolgten auf der Grundlage der am 14.12.2009 vom Rat der Stadt Leverkusen verabschiedeten Kulturförderrichtlinien, Vorlage Nr. 0025/2009, (Anpassung der Kulturförderrichtlinien mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 01.12.2014, Vorlage Nr. 2014/0209). Der Vorschlag der Jury wird jeweils kurz erläutert.
Zu 2.:
Das Brachland-Ensemble
beantragte per E-Mail vom 21. September 2016 die Verschiebung der
Projektpräsentation (Ausstellung mit performativen Elementen, Vorlage Nr.
2016/1038, Anlage 1, Nr. 1) auf Februar 2017. Nach der für alle Antragsteller
gültigen Förderpraxis muss diese jedoch im Halbjahr der Förderung, also dem
zweiten Halbjahr 2016, stattfinden. Einer Verschiebung muss die Jury der
Förder-Art „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ zustimmen.
Das Ensemble begründet die
Verschiebung im Wesentlichen wie folgt: Das Finden und Zusammenbringen von
Brieffreundschaften zwischen jungen und alten Geflüchteten gestaltete sich als
wesentlich schwieriger und langwieriger als zunächst gedacht. Die ausführliche
Begründung des Ensembles sowie ein aktualisierter Kostenplan wurden der Jury
vorgelegt.
Im Rahmen der Jurysitzung
am 27. September 2016 wurde der Antrag auf Verschiebung erörtert. In einem
halbstündigen Interview mit Dominik Breuer konnten die anwesenden
Jurymitglieder (Petra Clemens, Silke Burkart, Anke Holgersson) Fragen zum
Projektstand stellen.
Herr Breuer legt
nachvollziehbar dar, dass eine Verschiebung unumgänglich sei, um verantwortlich
mit dem Thema „Ablehnung/Rassismus“ umzugehen. Er sei bei vielen älteren
Menschen und teilweise auch bei Institutionen auf Ablehnung gestoßen. Diese
solle auch dokumentiert werden. Mindestens genauso viel Raum wolle das Ensemble
aber auch den gerade beginnenden Brieffreundschaften einräumen. Wenn man das
Projekt im Dezember beende, könne kein gerechtes, ausgewogenes Bild entstehen.
Die Widerstände gegen das
Projekt, zu denen auch Abschiebungen oder Tod gehörten, machten es weiterhin
nötig, die organisatorische und künstlerische Arbeit zu intensivieren, woraus
Mehrkosten für die Produktion entstehen, hauptsächlich im Bereich
„Personalkosten“. Zur Veranschaulichung: Herr Breuer, Hauptverantwortlicher für
das Projekt, hat bisher nach eigener Einschätzung 300 bis 350 Stunden Arbeit
investiert. Bis Projektende schätzt er, dass er 700 bis 800 Arbeitsstunden
investiert haben wird.
Bezug zu Leverkusen: Das
Projekt wird maßgeblich durch Leverkusener Institutionen unterstützt. Daher
solle Leverkusen auch in besonderem Maße von dem Projekt profitieren. Die
Premiere (mit szenischem Spiel) wird im Jungen Theater Leverkusen stattfinden.
Danach soll die Ausstellung mit „begehbaren Bühnenbildern“ auch an andere Orte
in Leverkusen reisen, möglichst in einem Altenheim und/oder Jugendzentrum.
Gespräche hierzu liefen. Wenn andere Kommunen die Ausstellung anfragten,
müssten sie die Kosten, zum Beispiel für Transporte oder Versicherungen,
übernehmen. Für die Stadt Leverkusen entstehen in diesem Zusammenhang keine
Kosten.
Das Ensemble schlägt
schließlich vor, eine Art Vorpremiere im Dezember 2016 stattfinden zu lassen,
um die Förderbedingungen einzuhalten.
Die Jury erachtet das
Projekt, das zwischenzeitlich für den Innovationspreis Soziokultur nominiert
wurde, als Image bildendes Leuchtturmprojekt für die Stadt Leverkusen. Sie kann
die künstlerische und inhaltliche Notwendigkeit der Verschiebung nachvollziehen
und empfiehlt, dieser zuzustimmen. Petra Clemens enthielt sich, aufgrund der
Verbindung zum Jungen Theater Leverkusen, in dessen Leitungsteam sie tätig ist,
der Stimme, Karina Maczkowiak, die aus persönlichen Gründen nicht an der
Jurysitzung vom 27. September 2016 teilnehmen konnte, gab ihre Stimme
nachträglich per E-Mail ab.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage Nr.
2016/1321
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Anke Holgersson, KSL, 406-4170
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet im 1. Halbjahr 2017 nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Im Wirtschaftsplan der KSL.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der Antrag für das Projekt 21 wurde nach der Jurysitzung zurückgezogen. Das Nachrückverfahren musste geregelt werden (schriftliche Abstimmung mit den Jurymitgliedern), sodass die Vorlage erst zum Nachtragstermin eingebracht werden konnte.