- Aufstellungsbeschluss (beschleunigtes Verfahren)
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussentwurf:
1. Für das grob umschriebene Gebiet südlich der rückwärtigen Bebauung der Quettinger Straße, westlich des Feldsiefer Weges, nördlich der Straße „Auf dem Bruch“ sowie westlich der Grenzen der Parzellen 35, 32, 42, 40 und 67 in Verlängerung Richtung Süden ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 Abs.1 BauGB aufzustellen.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (s. Anlage 4) zu entnehmen.
2. Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 182/II „Westlich Feldsiefer Weg“(Varianten 1-3) in der
vorliegenden Fassung zu.
3. Für den Bebauungsplan Nr. 182/II „westlich Feldsiefer
Weg“ ist die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen. Die Beteiligung ist in
Form einer Bürgerversammlung unter dem Vorsitz von ...............................................
durchzuführen
Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren).
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
Mues Stein
Begründung:
Bestandteile dieser Vorlage sind folgende Anlagen:
Anlage 1 Städtebaulicher Entwurf-Variante 1
Anlage 2 Städtebaulicher Entwurf-Variante 2
Anlage 3 Städtebaulicher Entwurf-Variante 3
Anlage 4 Abgrenzung des Geltungsbereiches
Anlage 5 Begründung zum Aufstellungsbeschluss und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kurzfassung
Im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 182/II „Westlich Feldsiefer Weg“ sollen größtenteils freistehende
Einfamilienhäuser sowie eine Kindertagesstätte (KiTa) mit
Betreuungsplätzen für Unter-3-jährige Kinder (U3) realisiert werden. Die Realisierung erscheint kurzfristig möglich, da
die Stadt Leverkusen in weiten Teilen Grundstückseigentümer ist.
Die Fläche ist im gültigen Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche dargestellt.
Hier soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
Das Planverfahren ist im aktuellen Arbeitsprogramm als „Prioritäres Projekt des Wohnungsbaues“ vorgesehen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Überschlägige Kostenschätzung
Die notwendigen
Erschließungskosten sowie die Kosten für den geplanten Kindergarten werden zum
Verfahrensschritt der Auslegung vorausgeschätzt.
Demgegenüber stehen durch
die geplante Veräußerung der städtischen Grundstücke erwartete Einnahmen für
die Stadt.