Betreff
Kooperation „Köln und rechtsrheinische Nachbarn“
Kooperationsvereinbarung
Vorlage
2016/1336
Aktenzeichen
612/regional
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.  Der Rat nimmt die vorliegende Kooperationsvereinbarung zur Kenntnis.

2.  Der Rat stimmt einer Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zu.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung:

Richrath                                              Deppe

Begründung:

 

Im Jahr 2013 wurde die Kooperation „Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ ins Leben gerufen, an der die Städte Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Troisdorf und Niederkassel sowie der Rheinisch-Bergische Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis beteiligt sind. Gemeinsam arbeiten die beteiligten Kommunen und Kreise in einem partnerschaftlichen Dialog an informellen Konzepten und Strategien für eine zukunftsfähige Entwicklung des gemeinsamen Verflechtungsraumes. Der Rat der Stadt Leverkusen hat der weiteren Mitarbeit der Verwaltung in der Kooperation „Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ zugestimmt (vgl. Beschlussvorlage Nr. 2015/0791).

 

Die Kooperation „Köln und rechtrheinische Nachbarn“ wurde für die Teilnahme an der Initiative „StadtUmland.NRW“ des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) ausgewählt. Nach einer ersten Phase, in der die entwickelten Konzeptideen und die Arbeitsorganisation einer Fachjury in einem Exposé vorgestellt worden sind, werden in der zweiten Phase die Inhalte der Exposés konkretisiert und in umsetzungsfähige Zukunftskonzepte übersetzt. Zentrale Themen sind Wohnen und Siedlungsentwicklung, Mobilität und neue Infrastrukturen. Darüber wird der Bereich Freiraum / Infrastruktur (z. B. Kulturlandschaft, Freizeit, Erholung, Grüne Infrastruktur) näher betrachtet.

 

Die bis dato informelle Zusammenarbeit der Planungsverwaltungen soll in Zukunft (u. a. zur Umsetzung des geplanten Werkstattprozesses) mit einer Kooperationsvereinbarung unterlegt werden. Im Ergebnis stellt die Vereinbarung primär auf die Teilnahme an der Initiative StadtUmland.NRW ab, aber auch die bisherigen planerischen Ergebnisse (Raumdossier) und das strategische Ziel einer gemeinsamen Position zum Regionalplan sind darin enthalten. Auf eine Fortschreibung nach Teilnahme am Landesprojekt wird ausdrücklich hingewiesen.

Die Kooperationsvereinbarung soll am 14.11.2016 unterzeichnet werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Sikorski / FB 61 / 6123

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die an der Kooperation „Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ beteiligten Gebietskörperschaften arbeiten an informellen Strategien und Konzepten für eine zukunftsfähige Entwicklung des gemeinsamen Verflechtungsraumes.

Die Stadt Leverkusen ist in der Kooperation mit dem Fachbereich 61 - Stadtplanung - zu den Themen Landschafts- und Freiraum sowie Siedlungsentwicklung und dem Fachbereich 66 - Tiefbau - zum Thema Verkehr vertreten.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Kooperation „Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ nimmt am Förderprogramm „StadtUmland.NRW“ teil. Sie wird in diesem Zusammenhang für die Ausarbeitung der Zukunftskonzepte durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) mit 200.000 € finanziell unterstützt und fachlich beraten.

Neben den Personalkosten, die durch die Mitarbeit in der Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn entstehen, kann es im Anschluss an das Förderprojekt zu einem Einsatz von Eigenmitteln kommen, dessen konkrete Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden kann. Einzelheiten hierzu sind in der vorliegenden Kooperationsvereinbarung geregelt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]  

[ja] 

[ja]  

[ja]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die Unterzeichnung am 14.11.2016 zu ermöglichen, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 07.11.2016 notwendig.