Kooperationsvereinbarung
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt die vorliegende Kooperationsvereinbarung zur Kenntnis.
2. Der Rat stimmt einer Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zu.
gezeichnet:
In Vertretung:
Richrath Deppe
Begründung:
Im Jahr 2013 wurde die Kooperation „Köln und
rechtsrheinische Nachbarn“ ins Leben gerufen, an der die Städte Köln,
Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Troisdorf und Niederkassel sowie der
Rheinisch-Bergische Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis beteiligt sind. Gemeinsam
arbeiten die beteiligten Kommunen und Kreise in einem partnerschaftlichen Dialog an informellen Konzepten
und Strategien für eine zukunftsfähige Entwicklung des gemeinsamen Verflechtungsraumes.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat der weiteren Mitarbeit der Verwaltung in der
Kooperation „Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ zugestimmt (vgl.
Beschlussvorlage Nr. 2015/0791).
Die Kooperation „Köln und rechtrheinische Nachbarn“ wurde
für die Teilnahme an der Initiative „StadtUmland.NRW“ des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) ausgewählt. Nach einer
ersten Phase, in der die entwickelten Konzeptideen und die Arbeitsorganisation
einer Fachjury in einem Exposé vorgestellt worden sind, werden in der zweiten
Phase die Inhalte der Exposés konkretisiert und in umsetzungsfähige
Zukunftskonzepte übersetzt. Zentrale Themen sind Wohnen und
Siedlungsentwicklung, Mobilität und neue Infrastrukturen. Darüber wird der
Bereich Freiraum / Infrastruktur (z. B. Kulturlandschaft, Freizeit, Erholung, Grüne
Infrastruktur) näher betrachtet.
Die bis
dato informelle Zusammenarbeit der Planungsverwaltungen soll in Zukunft (u. a.
zur Umsetzung des geplanten Werkstattprozesses) mit einer Kooperationsvereinbarung
unterlegt werden. Im Ergebnis stellt
die Vereinbarung primär auf die Teilnahme an der Initiative StadtUmland.NRW ab,
aber auch die bisherigen planerischen Ergebnisse (Raumdossier) und das
strategische Ziel einer gemeinsamen Position zum Regionalplan sind darin
enthalten. Auf eine Fortschreibung nach Teilnahme am Landesprojekt wird ausdrücklich
hingewiesen.
Die
Kooperationsvereinbarung soll am 14.11.2016 unterzeichnet werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Sikorski / FB 61 / 6123
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die an
der Kooperation „Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ beteiligten Gebietskörperschaften
arbeiten an informellen Strategien und Konzepten für eine zukunftsfähige
Entwicklung des gemeinsamen Verflechtungsraumes.
Die Stadt
Leverkusen ist in der Kooperation mit dem Fachbereich 61 - Stadtplanung - zu
den Themen Landschafts- und Freiraum sowie Siedlungsentwicklung und dem Fachbereich
66 - Tiefbau - zum Thema Verkehr vertreten.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Kooperation „Köln und
rechtsrheinische Nachbarn“ nimmt am Förderprogramm „StadtUmland.NRW“ teil. Sie
wird in diesem Zusammenhang für die Ausarbeitung der Zukunftskonzepte durch das
Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) mit 200.000
€ finanziell unterstützt und fachlich beraten.
Neben den Personalkosten, die durch die Mitarbeit in der Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn entstehen, kann es im Anschluss an das Förderprojekt zu einem Einsatz von Eigenmitteln kommen, dessen konkrete Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden kann. Einzelheiten hierzu sind in der vorliegenden Kooperationsvereinbarung geregelt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die Unterzeichnung am 14.11.2016 zu ermöglichen, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 07.11.2016 notwendig.