Beschlussentwurf:
1. Die am 01.01.2016 in Kraft getretene “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbades CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1) wird zum 31.12.2016 aufgehoben.
2 Die “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbades CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 2) wird beschlossen und tritt am 01.01.2017 in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat
Begründung:
Das Freizeitbad
CaLevornia (FZB) und die Park-Sauna sind nach wie vor eine der besucherstärksten
Sport- und Freizeitanlagen in der Region. Die Besucher- und Umsatzzahlen haben
sich seit den letzten Wirtschaftsjahren auf einem zufriedenstellenden Niveau
stabilisiert. Die Besucherzahlen der Schwimmlandschaft tendieren nur in Jahren
mit konstant gutem Sommerwetter deutlich nach oben.
Es bedarf besonderer
Anstrengungen des Betriebes, insbesondere im Bereich der
Dienstleistungsqualität, der qualifizierten Zusatzangebote und des Marketings,
um die Erträge auf einem hohen Niveau konstant zu halten, trotz der vermehrten
Konsumzurückhaltung, die bei den Kunden auch im Freizeitbereich anzutreffen
ist.
Das ab dem 01.01.2014 eingeführte
Tarifsystem im FZB / der Park-Sauna hat sich im Laufe der letzten Wirtschaftsjahre
durchgesetzt und wird von den Kunden sehr gut angenommen.
Durch ein weiter verbessertes Kostenmanagement
und die Einhaltung eines strikten Sparkurses, insbesondere im Material- und
Personalaufwand, wird für die Gesamtanlage eine Erhöhung der Kostendeckung
angestrebt. Gleichwohl muss auch in Zukunft weiterhin in einen wirtschaftlich
sinnvollen Ausbau der Anlage investiert werden, um die Besucher an das FZB /
die Park-Sauna zu binden und konkurrenzfähig zu bleiben.
Vor allem die
Park-Sauna steht in einem starken Wettbewerbsumfeld, was ständig waschsende
Anforderungen an die Qualität der Dienstleistungen und der Angebote mit sich
bringt. Diese geforderte Qualität setzt ein angepasstes Preisverhältnis voraus,
um den bewährten Standard zu erhalten bzw. stets zu verbessern. Eine
Preiserhöhung kann in diesem
Zusammenhang nicht umgangen werden.
Auch hat die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (E&Y) u. a. die
Bäderbetriebe des SPL dahingehend untersucht, ob und in welchem Umfang weitere
Konsolidierungspotenziale aufgedeckt und umgesetzt werden können. Im Ergebnis
ergeben sich im Bäderbereich nur wenige Ansatzpunkte für Verbesserungen. Die E&Y empfiehlt , wie bereits vom SPL durchgeführt, die Erhöhungen der Entgelte für das Hallen-
und Freibad Wiembachtal, das FZB und der Park-Sauna turnusmäßig alle zwei Jahre
durchzuführen.
Aus den v. g. Gründen schlägt der SPL
den politischen Gremien mit dieser Vorlage eine Erhöhung der Entgelte der
Park-Sauna vor. Auf eine Erhöhung der Entgelte für das Hallen- und Freibad
Wiembachtal und das FZB wird bewusst verzichtet, da diese Entgelte zuletzt zum
01.01.2016 erhöht worden sind.
Die Einzelpreise der Park-Sauna für den 120 Minutentarif sollen um 0,50 €, den 240 Minutentarif um 1 €, die Tageskarte um 2 € und den Mondscheintarif um 0,50 € erhöht werden.
Diese Preiserhöhungen der derzeitigen Eintrittspreise für die Park-Sauna wirken sich wie folgt aus:
Entgelt Entgelt
Aktuell Neu
ab 01.01.2017
2 Stundentarif 17.00 € 17,50 €
4 Stundentarif 19,00 € 20,00 €
Tageskarte 21,00 € 23,00 €
Mondscheintarif 16,00 € 16,50 €
Verglichen mit anderen Marktbegleitern zeigt sich jedoch, dass die
Park-Sauna auch nach dieser Preiserhöhung weiterhin ein vorteilhaftes
Preis-Leistung-System für ihre Kunden bietet.
Prepaid-Vorteilskarten
Bronze (5 % Ermäßigung) 100 €
Silber (10 % Ermäßigung) 200 €
Gold (15 % Ermäßigung) 300
€
Platin (30 % Ermäßigung) 600 €
Die “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbades CaLevornia und der Park Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1) wird aufgehoben und durch die „Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbades CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 2) ersetzt. Durch die Entgelterhöhung in der Park-Sauna wird dauerhaft ein Mehrumsatz von ca. 40.000 € erwartet.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1338
Ansprechpartner/in/Fachbereich / Telefon:
Herr Boßhammer,SPL, 0214-8684010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Wirtschaftsplan 2017
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
siehe Wirtschaftsplan 2017
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
siehe Wirtschaftsplan 2017
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |