Betreff
Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen (SPL)
Vorlage
2016/1338
Aktenzeichen
kos
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Die am 01.01.2016 in Kraft getretene “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbades CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1) wird zum 31.12.2016 aufgehoben.

 

2          Die “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbades CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 2) wird beschlossen und tritt am 01.01.2017 in Kraft.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                              In Vertretung

Richrath                                     Stein                                            Adomat

Begründung:

 

Das Freizeitbad CaLevornia (FZB) und die Park-Sauna sind nach wie vor eine der besucherstärksten Sport- und Freizeitanlagen in der Region. Die Besucher- und Umsatzzahlen haben sich seit den letzten Wirtschaftsjahren auf einem zufriedenstellenden Niveau stabilisiert. Die Besucherzahlen der Schwimmlandschaft tendieren nur in Jahren mit konstant gutem Sommerwetter deutlich nach oben.

 

Es bedarf besonderer Anstrengungen des Betriebes, insbesondere im Bereich der Dienstleistungsqualität, der qualifizierten Zusatzangebote und des Marketings, um die Erträge auf einem hohen Niveau konstant zu halten, trotz der vermehrten Konsumzurückhaltung, die bei den Kunden auch im Freizeitbereich anzutreffen ist.

 

Das ab dem 01.01.2014 eingeführte Tarifsystem im FZB / der Park-Sauna hat sich im Laufe der letzten Wirtschaftsjahre durchgesetzt und wird von den Kunden sehr gut angenommen.

 

Durch ein weiter verbessertes Kostenmanagement und die Einhaltung eines strikten Sparkurses, insbesondere im Material- und Personalaufwand, wird für die Gesamtanlage eine Erhöhung der Kostendeckung angestrebt. Gleichwohl muss auch in Zukunft weiterhin in einen wirtschaftlich sinnvollen Ausbau der Anlage investiert werden, um die Besucher an das FZB / die Park-Sauna zu binden und konkurrenzfähig zu bleiben.

 

Vor allem die Park-Sauna steht in einem starken Wettbewerbsumfeld, was ständig waschsende Anforderungen an die Qualität der Dienstleistungen und der Angebote mit sich bringt. Diese geforderte Qualität setzt ein angepasstes Preisverhältnis voraus, um den bewährten Standard zu erhalten bzw. stets zu verbessern. Eine Preiserhöhung kann  in diesem Zusammenhang nicht umgangen werden.

 

Auch hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (E&Y) u. a. die Bäderbetriebe des SPL dahingehend untersucht, ob und in welchem Umfang weitere Konsolidierungspotenziale aufgedeckt und umgesetzt werden können. Im Ergebnis ergeben sich im Bäderbereich nur wenige Ansatzpunkte für Verbesserungen. Die E&Y empfiehlt , wie bereits vom SPL durchgeführt,  die Erhöhungen der Entgelte für das Hallen- und Freibad Wiembachtal, das FZB und der Park-Sauna turnusmäßig alle zwei Jahre durchzuführen.

 

Aus den v. g. Gründen schlägt der SPL den politischen Gremien mit dieser Vorlage eine Erhöhung der Entgelte der Park-Sauna vor. Auf eine Erhöhung der Entgelte für das Hallen- und Freibad Wiembachtal und das FZB wird bewusst verzichtet, da diese Entgelte zuletzt zum 01.01.2016 erhöht worden sind.

 

Die Einzelpreise der Park-Sauna für den 120 Minutentarif sollen um 0,50 €, den 240 Minutentarif um 1 €, die Tageskarte um 2 € und den Mondscheintarif um 0,50 € erhöht werden.


Diese Preiserhöhungen der derzeitigen Eintrittspreise für die Park-Sauna wirken sich wie folgt aus:

 

                                                                       Entgelt                        Entgelt

                                                                       Aktuell                         Neu

                                                                                                            ab 01.01.2017

 

              2 Stundentarif                               17.00 €                        17,50 €

              4 Stundentarif                               19,00 €                        20,00 €

              Tageskarte                                     21,00 €                        23,00 €

              Mondscheintarif                            16,00 €                        16,50 €

 

Verglichen mit anderen Marktbegleitern zeigt sich jedoch, dass die Park-Sauna auch nach dieser Preiserhöhung weiterhin ein vorteilhaftes Preis-Leistung-System für ihre Kunden bietet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Prepaid-Vorteilskarten

Bronze (5 % Ermäßigung)                      100 €

Silber (10 % Ermäßigung)                      200 €

Gold (15 % Ermäßigung)                       300 €

Platin (30 % Ermäßigung)                      600 €

 

Die “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbades CaLevornia und der Park Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1) wird aufgehoben und durch die „Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbades CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 2) ersetzt. Durch die Entgelterhöhung in der Park-Sauna wird dauerhaft ein Mehrumsatz von ca. 40.000 € erwartet.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1338

 

Ansprechpartner/in/Fachbereich / Telefon: Herr Boßhammer,SPL, 0214-8684010

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

siehe Wirtschaftsplan 2017

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

siehe Wirtschaftsplan 2017

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

siehe Wirtschaftsplan 2017

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]