Beschlussentwurf:           

1.) Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III nehmen den Sachstand zum Straßeninstandsetzungskonzept zur Kenntnis und befürworten die im Anschluss an die laufenden Maßnahmen für 2010 geplanten Straßensanierungen sowie die in Anlage 1 als dringlich eingestuften Instandsetzungen.

 

2.) Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt zusätzlich zur Straßensanierung die Sanierung der Parkbuchten und des Gehweges auf der Südseite der Elsbachstraße in dem im Lageplan angegebenen Bereich.

 

3.) Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt zur Verkehrsberuhigung auf der Elsbachstraße die Variante 2.

 

 

gezeichnet:

 

Mues

Begründung

Das erste Straßeninstandsetzungskonzept, das mit Vorlage Nr. R 1130 / 15. TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen wurde, beinhaltete in erster Linie Hauptverkehrsstraßen. Mit Vorlage Nr. R 1202 / 16. TA beschloss der Rat am 23.06.2008 die Fortschreibung, die schwerpunktmäßig Nebenstraßen enthält.

 

Die Finanzierung erfolgt wie bisher z. T. über Bezirksmittel aus dem Haushalt (2009: 360.000 € nachdem in den Haushaltsberatungen eine Kürzung um 450.000 € von ursprünglich 810.000 € erfolgt ist) und aus Unterhaltungsmitteln der TBL, die durch das pauschale Leistungsentgelt abgedeckt sind.

Stellt sich beim Bau der Maßnahme heraus, dass es sich um eine grundlegende Erneuerung handelt, so sind Mittel im investiven Haushalt zu veranschlagen bzw. umzubuchen. Hierfür wurde eine Vorbehaltshaushaltsstelle im Haushalt 2009 eingerichtet.

Wird wegen des festgestellten Straßenzustandes ein stärkerer Eingriff in den Straßenaufbau erforderlich, so kann dies zu einer Beitragsfähigkeit der Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NW führen. Von den Anliegern der Straße ist dann, abhängig von der Straßenart, eine Beteiligung zwischen 10 % und 50 % der Kosten zu fordern. Bei Geh- und Radwegen liegt dieser Anteil entsprechend bei 30 % bis 60 %.

 

Die Umsetzung der geplanten Straßeninstandsetzungsmaßnahmen ist abhängig von weiteren Randbedingungen, wie z. B. dass benachbarte Hochbaumaßnahmen erst durchgeführt werden sollten.

So wurde beispielsweise wegen benachbarter Bebauungen die Sanierung der Düsseldorfer Straße (GBO-Projekt) zurückgestellt.

 

Ein anderes Beispiel einer Randbedingung ist die Notwendigkeit der Sanierung des Willy-Brandt-Ringes zwischen A 3 und Bayerwerk mit einer Betonfahrbahn, die nach Beschluss mit Vorlage Nr. R 1291 / 16. TA im Rat am 22.09.08 im Jahr 2010 bzw. mit Vorlage VR 119/1. TA verschoben nach 2012 durchgeführt werden soll. Die durch diese Maßnahme notwendigen Umfahrungen machen  Straßensanierungen auf den entsprechenden Umleitungsstrecken zu diesem Zeitpunkt unmöglich.

 

Bei der am 23.06.08 im Rat beschlossenen Fortschreibung des Instandsetzungskonzeptes war noch nicht abschließend geklärt, ob vor der Straßensanierung noch Kanäle zu sanieren sind. Außerdem wurde zwischenzeitlich die gesetzliche Notwendigkeit des Ausbaus von Kindergärten planerisch umgesetzt, so dass an zu sanierenden Straßen große Umbauten nunmehr geplant sind.

Es sind aber auch die finanziellen Möglichkeiten der TBL zu berücksichtigen, da ein ausgeglichenes Ergebnis mit Priorität angestrebt wird.

Insofern gibt es zahlreiche Einflüsse, die in die Priorisierung der Straßensanierung einfließen müssen.

 

Bezüglich der Sanierung ergibt sich folgender Sachstand:


I.         Sachstand aktueller Instandsetzungsmaßnahmen

 

I. 1         Maßnahme aus dem letzten Sachstandsbericht Vorlage Bez. I, II, III / 176

              16. TA, die in 2009 abgeschlossen wurden oder im Bau sind:

 

 

Bez. I     Rad- und Gehwege Solinger Straße zwischen Kreisverkehr und Zuständigkeitsgrenze der TBL; Bau von November bis Dezember 2008.

 

Bez. II    Rad- und Gehweg Robert-Blum-Straße; Bau von Januar bis April 2009

 

Bez. I     Felderstraße – Unterstraße – Hitdorfer Straße

              inkl. Gehwege in Höhe Kirmesplatz, Fortsetzung des Gehweges Richtung

              „An der Dingbank“, , Bau von Januar bis Mai 2009

 

Bez. I     Willy-Brandt-Ring von Stixchesstraße bis BAB A 3

              Bau von Juni bis August 2009

 

Bez. III   Geschäftszeile Brandenburger Straße in der Siedlung Mathildenhof;

              Bau Ende 2008/Anfang 2009

 

Bez. I     Hitdorfer Kirchweg Fahrbahninstandsetzung als Ergänzung zur Bezirksvorlage Gehwegausbau; Bau von März bis April 2009

 

Bez. I     Fahrbahn und Gehwege Haberstraße soweit nach Umbaumaßnahmen durch Fachbereich 67 (Baumentfernung und Parkneuordnung) und Kanalbau erforderlich; Bau im Laufe des Jahres 2009

 

Bez. II    An St. Remigius mit Sanierung der Gehwege und Parkplätze im Wendehammer aus WPL 2005; Bau September 2009 bis Oktober 2009

 

Bez. II    Am Abtshof und ein Teilstück der Gerichtsstraße; Bau Sept./Okt. 09

 

Bez. I     Schulstraße zwischen Haupt- und Dönhoffstraße aus WPL 2007;

              Bau im August 2009

 

Bez. III   Saarstraße zwischen Mülheimer Straße und Dillinger Straße aus WPL 2007;

              Bau von August bis Oktober 2009

 

Bez. II/III Otto-Hahn-Straße von Biesenbacher Weg Haus Nr. 16 einschl. Biesenbacher Weg von Lützenkirchener Straße bis zur Otto-Hahn-Straße und Werner-Heisenberg-Straße aus WPL 2006; Bau Juli bis August 2009

 

Bez. II    Haus-Vorster-Straße; noch offenes Reststück nach der Kanalsanierung in 2008, incl. Landrat-Trimborn-Platz; Bau Sept./Okt. 09

 

Bez. I     Mohlenstraße – Fahrbahninstandsetzung

              Bau von Oktober bis Dezember 2009

 

Bez. II    Kastanienallee in Opladen entlang der Wupper soweit nicht als Zuschussprojekt im Rahmen der Regionale 2010 beantragt; Ausführung 2010

 

 

Um den finanziellen Restriktionen gerecht zu werden und flexibel handeln zu können, wurden in 2009 zwei Rahmenverträge Straßeninstandsetzung Nord und Süd ausgeschrieben, wobei das Leverkusener Stadtgebiet durch die A 1 geteilt wird. Die Rahmenverträge laufen über maximal vier Jahre.

Die Rahmenverträge bieten den Vorteil, dass nicht alles auf einmal beauftragt werden muss, sondern die Vergabe der Aufträge flexibel der jeweiligen finanziellen Situation angepasst werden kann.

 

 

I.2        Maßnahmen, die im Instandsetzungskonzept enthalten sind und im Anschluss an die laufenden Maßnahmen für 2010 vorgesehen sind.

 

Hinweis: Für diese Maßnahmen werden die Lagepläne des Instandsetzungskonzeptes erneut beigelegt.

 

Vorbehaltlich noch möglicher neuer Randbedingungen, die zu Verschiebungen oder dem Austausch von Maßnahmen führen können, sind folgende Maßnahmen für 2009/2010 vorgesehen:

 

 

Rahmenvertrag NORD – Reihenfolge der Maßnahmen in 2009/2010

 

Maßnahmen

Bez

Seite im Instandsetzungskonzept

Bauzeit

Dauer der Maßnahme

Stresemannplatz incl. südl. Gehweg

II

114

noch in 2009

5 Wochen

Erzbergerstraße

II

95

Januar 2010

3 Wochen

Baumberger Straße

I

43

Februar –April 2010

10 Wochen (incl. Schlechtwetter)

Monheimer Straße

I

45

April –Mai 2010

7 Wochen

Kolberger Straße, 1. Teil zwischen der Quettinger Straße und der Feldstraße

II

120

Mai bis August 2010

10 Wochen

Elsbachstraße incl. Gehweg und Parkflächen auf der Südseite

(Erläuterung zur Elsbachstr. siehe Anlage 3)

II

88

August –September 2010

8 Wochen

Burgstraße Abschnitt 01, siehe Lageplan S. 79

I

79

September –November 2010

6 Wochen

Wiembachallee, Nordseite

II

128

November –Dezember 2010

5 Wochen

 

 

 

 

 

Summe 2010:

 

 

 

49 Wochen

 

 

 

 

 

Reserve

 

 

 

 

Pregelstraße

I

68

 

5 Wochen

Imbacher Weg zwischen Elsbachstraße und Ortseingang Imbach

II

103

 

10 Wochen

Von-Knoeringen-Straße

III

aus WP 2009, S. 5

(Zuschüsse)

Zurückgestellt wegen Zuschussantrag

10 Wochen

Wuppertalstraße zwischen Imbacher Weg und Burscheider Straße

II

86

(Zuschüsse)

Zurückgestellt wegen Zuschussantrag

12 Wochen

 

 

Rahmenvertrag SÜD – Reihenfolge der Maßnahmen in 2009/2010

 

Maßnahmen

Bez.

Seite im Instandsetzungs-konzept

Bauzeit

Dauer der Maßnahme

Käthe-Kollwitz-Str.

III

169

Dez. 2009

3 Wochen

Hallesche Str.

I

77

Januar 2010

2 Wochen

Legienstraße ohne Wohnweg im Lageplan bezeichnet als Legienstraße.1

I

61

Januar bis März 2010

6 Wochen (incl. Schlechtwetter)

Dresdner Straße

I

32

März – April

6 Wochen

Rückertstraße

I

66

April – Mai

3 Wochen

Heinrich-Heine-Str.

I

60

Mai – Juni

6 Wochen

Bismarckstraße

Rad-/Gehweginstands. östl. Seite zw. A1 und Dhünnbrücke

II

_

Juni – Juli 2010

6 Wochen

Hindenburgstr.

I

29

August – Sept.

8 Wochen

Graebestraße

I

58

Sept. – Okt.

2 Wochen

Alfred-Stock-Str.

I

67

Oktober

2 Wochen

Opladener Str.

III

154

Okt. –Dez.

8 Wochen

Summe 2010:

 

 

 

49 Wochen

 

 

 

 

 

Reserve

 

 

 

 

Opladener Str.

Fortsetzung

III

154

 

4 Wochen

Holunderweg

III

205

 

2 Wochen

Heinrich-Lübke-Str.

III

153

 

16 Wochen

 

 

I. 3         Maßnahmen aus dem letzten Instandsetzungskonzept , die noch zurückgestellt sind:

 

Bez. III   Lützenkirchener Straße ab Lehner Mühle bis Kapellenstraße aus WPL 2007.

 

Bez. II    Düsseldorfer Straße von Kreisverkehr in Richtung FGZ, aus WPL 2005.

(Anmerkung: Abhängig von dort vorgesehenen Investitionen, die zurzeit der GBO dort geplant hat).

 

Bez. III   Straßburger Straße zwischen Willy-Brandt-Ring und Dünnwalder Grenzweg (Anmerkung: Koordinierung im Hinblick auf benachbarte Erschließung der Erschließungsträger) aus WPL 2007; Bauausführung nach Abschluss der Tiefbauarbeiten im Erschließungsgebiet Dünnwalder Grenzweg 2010/2011.

 

 

II.      Sachstand nach grundlegender Überprüfung des zweiten Instandsetzungskonzeptes mit dem Schwerpunkt Nebenstraßen

 

Bezüglich der Umsetzung dieses Konzeptes ist auf folgende Sachverhalte hinzuweisen:

 

Der erstmalige Ausbau

 

Wie schon bei der Bereisung im Jahr 2008 deutlich wurde, gibt es Straßen, die bisher nicht  erstmalig ausgebaut wurden. Solche Straßen fallen nicht unter das Straßeninstandsetzungsprogramm, sondern müssen gesondert im Haushalt veranschlagt werden und über deren Gestaltung muss im Bau- und Planungsausschuss, Bezirk und Rat entschieden werden. Ein derartiger erstmaliger Ausbau ist zu 90 % von den Anliegern zu finanzieren. Beispiele hierfür sind die Ringstraße, der nördlichste Teil der Lohrstraße ab Concordiastraße und der östliche Abschnitt der Straße Am Scherfenbrand. Eine Auflistung der Maßnahmen, die nicht erstmalig ausgebaut sind, wurden in z.d.A.-Rat Nr. 2 vom 10.02.2009, Seite 36, veröffentlicht.

 

Andererseits sind die Anlieger solcher Straßen vielfach nicht bereit, den Ausbau zu unterstützen, da sie die 90 % Umlage nicht tragen wollen. Unter Umständen muss daher jahrelang erhöhter Unterhaltungsaufwand auf Kosten der Allgemeinheit betrieben werden.

 

Unzulänglicher Aufbau vorhandener Straßen

 

 Es wird bei Nebenstraßen häufig festgestellt, dass nur eine 4 cm-Asphaltschicht vorhanden ist und damit kein ordnungsgemäßer Aufbau mit z. B. 15 cm Schotter, 10 cm bituminöser Tragschicht und 4 cm Asphaltbeton als Verschleißschicht vorliegt. In solchen Fällen muss erst ein den Regeln der Technik entsprechender Aufbau hergestellt werden. Damit wird für später die Voraussetzung geschaffen, tatsächlich mit einer reinen Verschleißschichterneuerung auszukommen, die dann beitragsfrei ist.

 

Straßensanierungskosten

 

Zu unterscheiden von dem oben erwähnten „erstmaligen Ausbau“ sind Straßensanierungen, die in bereits erstmalig ausgebauten Straßen erforderlich werden.

Diese sind in der Regel weniger umfangreich und dadurch erheblich kostengünstiger. Es wird im Einzelfall aber auch geprüft, ob marode Gehwege, die mehrfach geflickt wurden, durch Betonplatten oder Betonpflaster ersetzt werden. So entsteht für die entsprechende Straße eine Grundsanierung, die Siedlung und Wohnbereich insgesamt aufwerten.

 

Durch die Ausschreibung großer Mengen in den Rahmenverträgen werden zudem niedrige Preise erzielt.

Die Notwendigkeit der Sanierung der nach dem Krieg in den fünfziger und sechziger Jahren aufgebauten Infrastruktur ist ähnlich wie bei den Hochbauten zu sehen.

 

Genau wie bei den entsprechenden Häusern sind nach 40 bis 50 Jahren grundlegende Erneuerungsarbeiten, wie die Eindeckung eines neuen Daches, ein neues Bad  oder auch eine verbesserte Wärmedämmung erforderlich.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen nach § 8 Kommunalabgabengesetz mit der entsprechenden Satzung, die der Rat am 19. Dezember 1975 beschlossen hat, legen dabei fest, dass die Anlieger und Hauseigentümer an den Kosten – bei Nebenstraßen mit 50 % bzw. meistens 30 % bei Haupterschließungsstraßen - zu beteiligen sind. Damit wird der Anlieger erheblich niedriger belastet als es bei dem erstmaligen Ausbau mit 90 % der Fall ist. In dieser Satzung ist auch definiert, was Hauptverkehrsstraßen, Hauptgeschäftsstraßen und Haupterschließungsstraßen sind. Für Fahrbahnen sind die Umlagen gegenüber Anliegerstraßen reduziert. So werden bei Hauptverkehrsstraßen nur 10 %, bei Haupterschließungsstraßen 30 % und bei Hauptgeschäftsstraßen 40 % der Fahrbahnkosten umgelegt.

 

Verhinderung von Aufbrüchen nach Sanierung der Straßen

 

Zum langfristigen Erhalt der erneuerten Straßenobenflächen soll die Straßendecke möglichst über längere Zeit nicht aufgebrochen werden.

Andererseits ist gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW die Dichtheit von Hausanschlussleitungen bis 2015 nachzuweisen.

Darum ist es sinnvoll, die Schäden an der Hausanschlussleitung, die mit einem Aufgraben der Straße verbunden sind, vor der Deckensanierung zu beseitigen. Schäden an Hausanschlussleitungen, die nur durch Einziehen eines Schlauches (Inliner) ohne Aufgraben behoben werden können, können auch noch nach der Deckensanierung repariert werden.

Bezüglich dieser Hausanschlussproblematik sollte sich jeder Anlieger vor der Straßensanierung Klarheit verschaffen. Es ist daher sinnvoll, dass die Hausanschlüsse vor der Sanierung untersucht werden. Deshalb werden alle Hauseigentümer vor der Straßensanierung angeschrieben und auf die Problematik hingewiesen.

 

Aufbrüche nach einer Straßensanierung können auch dann entstehen, wenn Hauseigentümer ihr Heizsystem von Nachtspeicherheizungen auf energiesparende Gas-Brennwert-Technik umstellen oder gewerbliche Betriebe verstärkte Stromanschlüsse beantragen werden. Auch bzgl. dieser Problematik sollten entsprechende Entscheidungen vor der Straßensanierung fallen.

Die Anlieger werden diesbezüglich vor Sanierung der Straße Informiert.

 

Informationen zur Umstellung auf Brennwert-Kessel sind unter www.evl-gmbh.de zu erhalten.

 

Weitere Informationen zu Hausanschlüsse können auf der Internet-Präsenz der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR unter www.tbl-leverkusen.de eingesehen werden.

 

Schwerpunktbildung der weiteren Instandsetzung

 

Das am 23.06.08 im Rat mit Vorlage R 1202/16. TA beschlossene Instandsetzungskonzept wurde im Hinblick auf die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Randbedingungen überprüft und es wurde eine entsprechende Priorisierung erarbeitet. Es erfolgte eine erneute Befahrung im Hinblick auf den Straßenzustand. Außerdem konnte die Befahrung aller Kanäle zwischenzeitlich abgeschlossen werden.

 

Folgende Schwerpunkte zur Sanierung werden gebildet:

 

  1. Rheindorf/Hitdorf
  2. Opladen
  3. Schlebusch/Waldsiedlung
  4. Wiesdorf-Ost
  5. Manfort/Alkenrath
  6. Steinbüchel
  7. Quettingen/Lützenkirchen
  8. Berg. Neukirchen und Bereich B 232
  9. Bürrig
  10. Küppersteg

 

Randbedingungen bei dieser Aufteilung ist auch die Rahmenvertragsaufteilung in nördlich der A 1 und südlich der A 1.

 

Es erfolgt eine Staffelung in

 

  1. dringliche Instandsetzungen
  2. empfohlene Instandsetzungen,
  3. zu beobachtende Maßnahmen,,
  4. zurückzustellende Maßnahmen..

 

Die Maßnahmen, die dringend erforderlich sind, sollen im Rahmen der 4-Jahres-Verträge möglichst weitgehend umgesetzt werden.

 

Unter den o. g. Aspekten ergibt sich nach Analyse der Maßnahmen aus dem 2. Instandsetzungskonzept das Ergebnis, das in Anlage 1 zusammengefasst ist. Es sind die Lageplan-Seitenzahlen des 2. Instandsetzungskonzeptes jeweils angegeben.

 

 


 

Anlage 1:

Auflistung und Priorisierung der Straßeninstandsetzungsmaßnahmen aus Vorlage

R 1202/16. TA

 

Anlage 2 a:

Lagepläne der aktuell im Anschluss geplanten Instandsetzungsmaßnahmen

Rahmenvertrag NORD

 

Anlage 2 b:

Lagepläne der aktuell im Anschluss geplanten Instandsetzungsmaßnahmen

Rahmenvertrag SÜD

 

Anlage 3:

Erläuterung zur Sanierung der Parkbuchten und des Gehweges, sowie der Verkehrsberuhigung auf der Elsbachstraße

 

Anlage 4:

Lagepläne bzgl. Elsbachstraße