Beschlussentwurf:
1. Die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Leverkusen (Hauptstelle, Schul- und Stadtteilbibliotheken Opladen und Schlebusch) wird beschlossen.
2. Die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtteilbibliothek Steinbüchel wird beschlossen.
3. Die Änderungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat
Begründung:
Bei der praktischen Umsetzung der momentan gültigen Benutzungs- und Entgeltordnung im Bibliotheksbetrieb wurde deutlich, dass die Benutzungs- und Entgeltordnung hinsichtlich einiger Punkte optimiert werden muss. Dabei wurden insbesondere Kundenbeschwerden und das Kundenverhalten berücksichtigt:
1. Die Benutzungs- und Entgeltordnung wurde um eine Datenschutzerklärung ergänzt (siehe Punkt 3.1).
2. Die Möglichkeit zur Verlängerung von Medien ist in der momentan gültigen Benutzungs- und Entgeltordnung in Punkt 4.6 sehr eng gefasst und lässt keine unmittelbare Verdopplung der Leihfrist, beispielsweise bei längerem Urlaub, zu. Dies hat zu zahlreichen Kundenbeschwerden und Ausleihrückgängen geführt. Aus diesem Grund wird der Satz „Die neue Ausleihfrist wird ab dem Tag der Verlängerung berechnet“ in der überarbeiteten Fassung gestrichen.
3. Umbenennung des Elterntarifs in E-Tarif: Mit dem beitragsfreien Elterntarif können Kinder- und Jugendmedien (außer Premium-Medien, d. h. DVDs, Musik-CDs, Games) entliehen werden. Dieser Tarif für Eltern, Großeltern und Vorlesepaten soll vor allem Kindern bis zum 7. Lebensjahr den kostenfreien Zugang zu Literatur ermöglichen und erfüllt damit den bildungs- und kulturpolitischen Auftrag der Stadtbibliothek zur Förderung der Lesekompetenz.
Die Einführung von elektronischen
Medien (eBooks, eAudios, ePaper und eVideos) im Juli 2014 wurde zu 80 Prozent vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Eine der Fördervoraussetzungen
war, dass das E-Medienangebot allen Kundinnen und Kunden der Stadtbibliothek
kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Aus diesem Grund können mit dem
Elterntarif zusätzlich auch elektronische Medien entliehen werden. Um das Spektrum der ausleihbaren Medien
besser abbilden zu können, soll eine Umbenennung von Elterntarif in E-Tarif
erfolgen.
Der Nutzungsumfang des E-Tarifs ist identisch mit dem Junior-Tarif (vgl.
5b), daher werden beide Tarife in der Benutzungsordnung zusammen behandelt.
4.
Einführung eines Ausleihentgeltes für
audiovisuelle Medien bei Standardtarif: Die Ausleihe von AV-Medien (Filme, Musik-CDs/DVDs, CD-/DVD-ROMs, Konsolenspiele)
ist seit Januar 2013 ausschließlich mit dem Premiumtarif möglich. Mehrmals
pro Woche fragen Kundinnen und Kunden, die den Standardtarif gewählt haben, ob
es nicht möglich ist, einzelne audiovisuelle Medien wie Reisefilme,
Lern-CD-ROMs oder Kinderfilme auszuleihen. Diese Kundinnen und Kunden möchten
jedoch nur wenige audiovisuelle Titel pro Jahr entleihen und nicht auf den
Premiumtarif wechseln. Mit der Einführung eines Ausleihentgeltes für
audiovisuelle Medien im Standardtarif soll diesem Kundenwunsch entsprochen
werden. Dieser flexiblere Tarif sollte auch zu einer Verbesserung der Ausleihen
im AV-Bereich und zu einer entsprechenden Einnahmenverbesserung beitragen.
5. Die anhaltend schwierige Finanzlage zwingt alle Teilbetriebe der KSL zur Aktivierung von vorhandenen Optimierungspotenzialen. Am 15.04.2016 hat die Stadtbibliothek in der 2. Sitzung der Gesprächsrunde „Kultur im Dialog“ Verbesserungsmöglichkeiten vorgestellt, die eine Erhöhung der Einnahmen um einen Betrag von geschätzt 27.000 EUR bewirken sollen. Diese Vorschläge sind in der neuen Fassung der Benutzungs- und Entgeltordnung umgesetzt. Dazu gehören (unter Pkt. 8 der Benutzungs- und Entgeltordnung):
a. Die Erhöhung der Jahresbeiträge um moderate Beträge.
b. Die Neustrukturierung der Tarife (kostenloser Junior-/E-Tarif mit eingeschränkten Möglichkeiten, Wiedereinführung Nutzungsbeiträge für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren).
c. Die Erhöhung der Mahnentgelte um 100 %.
d. Die Abschaffung des Reservierungsentgelts zur Optimierung der Bestandsplanung mit dem Ziel erhöhter Ausleihzahlen.
Um die Akzeptanz der Maßnahmen zu verbessern, wird unter Pkt. 7 die Erinnerung an ablaufende Fristen per E-Mail eingeführt.
Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Leverkusen (Hauptstelle und Schul- und Stadtteilbibliotheken Opladen und Schlebusch) wurde entsprechend überarbeitet.
Die Benutzungs- und
Entgeltordnung für die Zweigstellen Steinbüchel und Hitdorf wird wegen der
Schließung der Zweigstelle Hitdorf zum 31.12.2015 entsprechend umbenannt. Sie
wurde im Hinblick auf Punkt 1 und 2 analog geändert. Weitere Anpassungen
erfolgen nicht, da die kleine Einrichtung in Steinbüchel ehrenamtlich geführt
wird, eine eigene Bibliotheks-Software verwendet, nur einen kleinen Nutzerkreis
und ein entsprechend reduziertes Angebot bietet sowie zuletzt wenig mehr als
200 EUR erwirtschaftet hat.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1354
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Eva-Marie Urban, IV-KSL-Bibliothek, 0214/406-4200
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Wirtschaftsplan KSL.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Mehreinnahmen in
Höhe von ca. 27.000 EUR.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |