Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Fällung einer Winter-Linde an der Wiesenstraße
Vorlage
2016/1367
Aktenzeichen
I/32-322-13-13-3-be
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung einer Winter-Linde als Bestandteil des Naturdenkmals 2.3-25 an der Wiesenstraße in Hitdorf aus Gründen der Gefahrenabwehr wird zugestimmt.

 

 

Leverkusen, 14.11.16

 

 

gezeichnet:

Sidiropulos                                                   Schmitz

Bezirksvorsteherin                                      stellv. Bezirksvorsteher

 

 

2. Vorstehender Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 30.05.2011 beauftragt (Vorlage Nr. 1010/2011), den aktuellen Zustand der Naturdenkmale zu erfassen und den zuständigen Gremien das Ergebnis, Handlungsbedarfe und beabsichtigte Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Für den Stadtbezirk I hat der Arborist/Baumgutachter des Fachbereichs Stadtgrün diesen Auftrag mit Begehung vom 06.10.2016 erfüllt.

 

Die Winter-Linde (Stammdurchmesser ca. 75 cm, Baumhöhe ca. 19 m) ist ein Bestandteil des Naturdenkmals 2.3-25 „Lindenreihe an der Wiesenstraße“ in Hitdorf. Bei der Begehung wurde ein starker Befall durch den Brandkrustenpilz festgestellt. Der Baum wurde im Rahmen der Baumkontrollen mehrere Jahre lang beobachtet. Es wurde ein immer größer werdender Anteil von Totholzbildung und eine stetig abnehmende Vitalität festgestellt.

 

Der bei der o. g. Kontrolle festgestellte Pilzbefall und der bei einer Klangprobe auffällig hohl klingende Stammfuß lassen darauf schließen, dass die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet ist.

 

An gleicher Stelle soll eine Nachpflanzung erfolgen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer / FB 67 / 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Kontrollen und Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Kontrollarbeiten der Naturdenkmale und verursachen keinen zusätzlichen Finanzbedarf.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Der Baum steht an einer stark von Fußgängern und Radfahrern frequentierten Wegeverbindung, sodass eine möglichst umgehende Fällung erforderlich wird.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)