- WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL)
- Wirtschaftsplan 2017
- Verlustabdeckung 2017
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WFL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WFL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2017 nach Maßgabe der Begründung Zustimmung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WFL für das Geschäftsjahr 2017 aus dem Sachkonto 531700 einen Betrag in Höhe von maximal 750.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2017 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2017 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss 2017 vorliegt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Zu 1. -
Wirtschaftsplan 2017
Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages der WFL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.
Die Beschlussfassung
in den Organen der WFL ist am 08.11.2016 in einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung erfolgt; bzgl. der städtischen Vertreter jedoch nur
vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Sollte die Umsetzung des Wirtschaftsplans trotz entsprechender Haushaltsverabschiedung durch den Rat nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2017 nicht oder nur teilweise möglich sein, wird die Geschäftsführung der WFL umgehend informiert bzw. beauftragt, den Wirtschaftsplan anzupassen.
Der Wirtschaftsplan 2017 schließt mit einem Ergebnis von -889.710 € und
auf dem gleichen Niveau wie die die Planungen der Vorjahre ab:
Wirtschaftsplan Ergebnis/Prognose
2015: -889.172
€ -706.175 €
2016: -888.460
€ -829.580 €
2017: -889.710
€
Die erreichten Jahresergebnisse bzw. lfd. Prognose weichen positiv von
den Planungen ab. Dies ist wie bereits in den Vorjahren in der Hauptsache auf
die Entwicklung der Erträge aus Grundstücksveräußerungen zurückzuführen. Diese
bisherige positive Entwicklung wird zumindest in den Jahren 2016-2018 nicht
fortgeführt werden können, da keine Vorratsgrundstücke mehr vorhanden sind.
Mit einer Verbesserung ist erst ab dem Jahr 2019 zu rechnen, da die WFL
einen Flächenankauf und Entwicklung des Gewerbegebietes Hitdorf-Nord
beabsichtigt.
Dieser
Flächenankauf ist in diesem Jahr als Besonderheit hervorzuheben. Nach
städtebaulichen Kalkulationen wird von einem Investitionsvolumen von rund neun Millionen
Euro ausgegangen. Die Finanzierung soll über die Aufnahme von Darlehen gedeckt
werden. Diese Darlehen sollen ggf. durch eine mögliche Bürgschaftsübernahme seitens
der Stadt besichert werden, die jedoch in der Folge einer separaten
Beschlussfassung des Rates bedürfte.
Der Flächenankauf
führt in den Jahren 2017 und 2018 zu einem Liquiditätsverzehr, ab 2019 mit
eingesetzter Vermarktung zu einem Liquiditätszuwachs. Die verbesserten
Ergebnisse ab 2019 sind der geplanten Veräußerung der Gewebegrundstücke
Hitdorf-Nord geschuldet. Die Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen /Pacht im
Gewebegebiet Hitdorf-Nord werden im Erfolgsplan für 2019 mit 566.000 € und für
das Jahr 2020 mit 2.970.000 € ausgewiesen.
Somit stellt sich
die Mittelfristplanung 2018 - 2020 wie folgt dar:
Die geplanten
Defizite entwickeln sich in der Wirtschaftsplanung wie folgt:
Erträge Aufwendungen Ergebnis
Wirtschaftsplan 2016: 945.468 € -1.833.928
€ -888.460 €
Prognose 2016: 924.325 € -1.753.905 € -829.580
€
Wirtschaftsplanung 2017: 882.468 € -1.772.178 € -889.710
€
Wirtschaftsplanung 2018: 759.468 € -1.704.477 € -945.009
€
Wirtschaftsplanung 2019: 1.308.468 € -2.116.759 € -808.282
€
Wirtschaftsplanung 2020: 3.732.468 € -4.319.377 € -586.909
€
Zu 2. -
Verlustabdeckung 2017
Die Geschäftsführung wird den
Gesellschaftern mindestens vierteljährig über die Liquiditäts- und
Ertragssituation der WFL berichten. Dabei wird sie insbesondere darüber
Auskunft geben, inwieweit die Entwicklung der Geschäfte den Planungen
entspricht.
Die Stadt Leverkusen wird der WFL entsprechend der im Beschlussentwurf genannten Vorbehalte für das Geschäftsjahr 2017 einen Betrag in Höhe von maximal 750.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig (79 %) zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen.
Auch für das Wirtschaftsjahr 2017
beabsichtigt die Verwaltung, die Auszahlung des städtischen Zuschusses in
Abhängigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses vorzunehmen. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass bereits im laufenden Wirtschaftsjahr die jeweils
aktuelle Liquiditätssituation der Gesellschaft Teilzahlungen auf die
Verlustabdeckung notwendig werden lässt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Thielen / FB 20 / 2043
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Wirtschaftsplan 2017 der WFL einschl. Defizitabdeckung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Sachkonto 531700 / Innenauftrag 970015050101 / Produkt 150501
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Aufwand durch Verlustabdeckung in Höhe von 750.000 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Analog zu 2017 vorbehaltlich abweichender Beschlüsse.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Siehe Begründung der Vorlage.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |