Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)
- Wirtschaftsplan 2017
- Mittelfristplanung 2018 - 2020
Vorlage
2016/1369
Aktenzeichen
201-01-21-11-Li
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der nbso Weisung, dem von der Geschäftsführung der nbso aufgestellten Wirtschaftsplan 2017 sowie der Mittelfristplanung 2018 - 2020 Zustimmung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Stein

Begründung:

 

Nach § 15 des Gesellschaftsvertrages der nbso ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Investitionsplan und dem Stellenplan aufzustellen und diesen dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Mittelfristplanung über 5 Jahre zu erstellen.

 

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 ist als Anlagen 1.1 - 1.3 beigefügt.

 

Die als Anlage 2 beigefügte Mittelfristplanung umfasst lediglich den Zeitraum 2018 - 2020, weil die Dauer der Gesellschaft laut Satzung bis zum Abschluss des Projektes neue bahnstadt opladen begrenzt ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird von einer Abwicklung der Gesellschaft im Laufe des Jahres 2020 ausgegangen.

 

Der Aufsichtsrat der nbso hat sich in seiner Sitzung am 20.09.2016 vorberatend mit dem Wirtschaftsplan und der Mittelfristplanung befasst und Zustimmung erteilt.

 

Die sich aus Wirtschaftsplan und Mittelfristplanung ergebenden Konsequenzen für die Haushaltsplanung der Stadt werden entsprechend berücksichtigt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Liebsch/FB Finanzen/406-2041

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es handelt sich um den Eigenanteil der Stadt Leverkusen an den Personal- und Sachkosten der Gesellschaft, der für Leistungen der nbso im Rahmen des Projektes neue bahnstadt opladen auf Grund des Gesellschafts- und des geschlossenen Dienstleistungsvertrages anfällt.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung der erforderlichen Mittel für die Produktgruppe 0927 erfolgt unter dem Sachkonto 531700, der Finanzstelle PN0927 und dem Innenauftrag 970009270103.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Der voraussichtliche Eigenanteil für das Jahr 2017 beträgt 255.000 € und setzt sich momentan aus folgenden Planeinnahmen und -ausgaben zusammen:

 

Bundes-/Landeszuschuss:                            650.000 €

Kosten nbso lt. Wirtschaftsplan:                    905.000 €

Haushaltsbelastung:                                       255.000 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Das Projekt neue bahnstadt opladen ist mittelfristig angelegt, Kosten für die nbso werden mindestens bis zum Jahr 2020 anfallen. Auf Basis der Mittelfristplanung der nbso sind folgende Zahlen im Haushalt der Stadt etatisiert:

 

Jahr                              2018                   2019                    2020

Zuschüsse:        658.000 €           596.000 €           500.000 €

Kosten nbso:      910.000 €           827.000 €           800.000 €

Belastung:          252.000 €           231.000 €           300.000 €

 

In Bezug auf das Jahr 2020 erfolgt insoweit ggf. noch eine Anpassung.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da der Wirtschaftsplan 2017 Geschäftsgrundlage für das Tätigwerden der nbso für das nächste Jahr ist, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr erforderlich.