Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Rodungs- und Baumfällarbeiten auf der Trasse der zukünftigen "Neuen Bahnallee"
Vorlage
2016/1388
Aktenzeichen
01-40-2016/1388-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Rodung der Fläche zwischen Raiffeisenmarkt und Gütergleisstrecke, an der Robert-Blum-Straße in Vorbereitung für den Bau der „Neuen Bahnallee“ wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 28.11.16

 

 

gezeichnet:

Schiefer                                                                 Krampf

Bezirksvorsteher                                                  stv. Bezirksvorsteher

 

 

2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Die vorgesehenen Rodungs- und Fällarbeiten werden im Zusammenhang mit dem Bau der „Neuen Bahnallee“ von der nbso GmbH veranlasst und finanziert. Da es sich um Arbeiten auf städtischem Gelände mit einem räumlichen Umfang von über 200 m² handelt, ist gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung die zuständige Bezirksvertretung zu beteiligen.

 

Da die nbso GmbH nicht an die Software Session zur Erstellung von Beschlussvorlagen angeschlossen ist, wird diese Vorlage vom Fachbereich Stadtgrün eingebracht. Pläne und sonstigen Unterlagen wurden durch die nbso GmbH erstellt und sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Rodung, der in der Abbildung (siehe Anhang) markierten Fläche zwischen Raiffei-senmarkt und Gütergleisstrecke, an der Robert-Blum-Straße soll im Vorfeld des Baus der Neuen Bahnallee mit Kanal- und Leitungsarbeiten gerodet werden. Die Bäume, Büsche und anderer Bewuchs sollen auf einer Fläche von etwa 1.100 m² gerodet und die Wurzeln gefräst werden.

 

Bei den Bäumen handelt es sich um drei Bäume mit einem Durchmesser in Brusthöhe von ca. 60 - 70 cm (in Brusthöhe von 1,3 m über Geländeoberkante. Eine Birke und zwei Eschen mit einer Höhe von ca. 15 - 25 m über Geländeoberkante). Bei der flächigen Rodung von Buschwerk und Bäumen (bzw. verholzten Trieben) werden 178 Stück bis zu einer Höhe von 10 - 15 m über Geländeoberkante mit einem Durchmesser von 10 bis 15 cm veranschlagt.

 

(Siehe auch hierzu Satzungsbeschluss des Rates vom 11.05.2015 (Vorlage Nr. 2015/0455): Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath" - Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung).)

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

Vera Rottes, Geschäftsführerin, neue bahnstadt opladen GmbH, 02171/406-6011

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rodung von Bäumen und Pflanzen auf einem Gelände der nbso.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Kosten der Rodungsarbeiten werden über den Etat der nbso GmbH gedeckt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Kosten der Rodungsarbeiten sind im Zuwendungsantrag Stadtumbau West der nbso GmbH berücksichtigt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Keine. Die Kosten der Maßnahme sind im Etat der nbso GmbH berücksichtigt.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

nbso GmbH, Michael Schröder, 02171/406-6012

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die Rodung ist während der Sperrpause, die bis 10.12.2016 dauert, durchzuführen, da die Oberleitung abgeschaltet ist und nur Arbeitsfahrzeuge die Gütergleisstrecke befahren.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformations-system Session sind die u. g. Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)