Betreff
Um- und Ausbau der Autobahnen sowie der Rheinquerung in Leverkusen
- Zusammenarbeit mit Landes- und Bundesbehörden im Zuge des Neubaus der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West
Vorlage
2016/1443
Aktenzeichen
010-ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt das Kommunikationskonzept des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) zur Information der Leverkusener Bevölkerung zum Neubau der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West (s. Anlage 1) zur Kenntnis.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die nach dem Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln für den Abschnitt 1 des Autobahnausbaus mit Behörden und Dritten erforderlichen

 

-     Gespräche und Verhandlungen zu führen,

 

-     Vereinbarungen und Verträge als laufendes Geschäft der Verwaltung abzuschließen bzw. - soweit sie in die Entscheidungszuständigkeit des Rates oder seiner Gremien fallen - vorzubereiten und dem Rat oder seinen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

gezeichnet:

                            In Vertretung       In Vertretung          In Vertretung       In Vertretung

Richrath             Stein                     Märtens                   Adomat                 Deppe

 

Begründung:

 

Zu 1.:

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 7. November 2016 die nachfolgenden zwei Beschlüsse zum Um- und Ausbau der Autobahnen sowie der Rheinquerung in Leverkusen gefasst:

 

Ø  „Die Präsentation des Verkehrsausschusses des Landtags NRW zu möglichen Risiken im Zuge des Neubaus der Leverkusener Autobahnbrücke A1 soll zeitnah in Leverkusen nochmals der Bevölkerung und der Politik in einer Informationsveranstaltung gezeigt werden.“

 

Ø  „Der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen wird beauftragt, mit Straßen.NRW ein transparentes, zielgerichtetes und nachhaltiges Vorgehen auszuhandeln und festzulegen, das die Leverkusener Bevölkerung proaktiv und umfassend über die im Rahmen des Brückenneubaus beabsichtigten Eingriffe in die Altlast Dhünnaue informiert, aufklärt und die Vorbehalte der Menschen ernsthaft aufgreift.“

 

Mit Ausnahme dieser Beschlüsse wurden alle Entscheidungen zum Autobahnausbau bei Leverkusen vertagt.

 

Darüber hinaus hat der Rat die deutliche Erwartung geäußert, über alle Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Autobahnausbau wie z. B. Baufeldfreimachungen oder Rodungsarbeiten informiert zu werden und alle Entscheidungen selber zu treffen.

 

Der entsprechend informierte Landesbetrieb Straßenbau NRW hat inzwischen das als Anlage beigefügte Kommunikationskonzept für den Abschnitt 1 des Autobahnausbaus vorgelegt und in der letzten Sitzung des Projektbeirates Autobahnausbau am 1. Dezember 2016 detailliert erläutert. Wesentliche Bausteine des Kommunikationskonzeptes sind:

 

·         Informationsveranstaltungen in Wiesdorf und Bürrig im Januar 2017;

·         Infomesse am 7. Februar 2017;

·         Einrichtung eines Bürgerbüros im Innenstadtbereich spätestens im Januar 2017, um über die laufenden Planungs- und Bauaktivitäten zu informieren;

·         Einrichtung eines Infocenters inkl. Baubüro spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2017;

·         „Tage der offenen Baustelle“, Baustellenbesichtigungen, Webcams;

·         weitere Infomesse in der zweiten Jahreshälfte 2017;

·         engere Taktung der Sitzungen des Projektbeirates und des Dialogforums zum Autobahnausbau;

·         Ausgabe der Bürgerzeitung DIALOG im 3-Monats-Rhythmus;

·         anlassbezogene Information über das Info-Abo per E-Mail.

 

Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung Köln am 10. November 2016 den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Städte Leverkusen, Köln und Monheim am Rhein erlassen und am 24. November 2016 veröffentlicht.

 

Auf die im gleichen Turnus parallel zur Entscheidung eingebrachte Vorlage Nr. 2016/1441 „Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Städte Leverkusen, Köln und Monheim am Rhein“ wird verwiesen. Die Verwaltung schlägt mit der vorgenannten Vorlage vor, dass die Stadt Leverkusen keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 10. November 2016 erhebt.

 

Mit dem erlassenen Planfeststellungsbeschluss ist eine neue Rechtslage eingetreten.

 

Zu 2.:

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW kann auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses mit den Bauvorbereitungen starten, um die alte Brücke so schnell wie möglich durch einen Neubau ersetzen zu können. Straßen.NRW hat die „sofortige Vollziehung“ des Planfeststellungsbeschlusses beantragt, die auch bewilligt wurde. Somit kann unmittelbar mit den sogenannten vorbereitenden Maßnahmen (z. B. umfangreicher Grünschnitt, Verlegung von Versorgungsleitungen, Bau von Regenrückhaltebecken) begonnen werden.

 

§ 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) erlaubt es dem Vorhabenträger kraft Gesetzes, Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und Baudurchführung auch ohne Zustimmung der Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten auszuführen. Darüber hinaus ermächtigt der Planfeststellungsbeschluss bei Rechtskraft den Vorhabenträger, das Bauvorhaben in der planfestgestellten Form umzusetzen. Eine Zustimmung, Einwilligung oder Befürwortung der Beteiligten und Betroffenen ist hierfür nicht erforderlich oder entscheidungsrelevant.

 

Zur Wahrung der städtischen Interessen ist es aus Sicht der Verwaltung daher dringend erforderlich, die zwischenzeitlich eingestellten Gespräche und Verhandlungen mit allen Beteiligten wieder aufzunehmen. Dies würde es der Stadt Leverkusen ermöglichen, detailliertere Vorgaben hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung sowie eine mögliche Übertragung der Haftung und Kosten auf Straßen.NRW zu verhandeln.

 

Dies entspricht der Regelung im Vertrag zwischen der BRD, der Bayer AG und der Stadt Leverkusen vom 30. Juni 1997. Dort heißt es in § 4 Absatz 2: „Sollte aus straßenbaulichen oder straßenrechtlichen Gründen eine Veränderung (z. B. Umbau, Ausbau, sonstige Erweiterungen) des Autobahnkreuzes Leverkusen-West (A1/A59) erforderlich werden, so sichern sich die Vertragsparteien eine besondere Beteiligung und Abstimmung in den dazu erforderlichen Verfahren zu, um zu gewährleisten, dass für evtl. fortfallende Anlagen des Sanierungskonzeptes entsprechender Ersatz geschafft wird. Die Kosten werden vom Veranlasser getragen.“

 

Sollte die Stadt Leverkusen weiterhin keine Gespräche und Verhandlungen mit den Bundes- und Landesbehörden führen, beraubt sie sich jedweder Einflussmöglichkeiten bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen im Zuge der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses.

 

Im Einzelnen handelt es sich bei den zu verhandelnden Themenbereichen insbesondere um:

 

·         die Gestattung zur Rodung der Baufelder für den Bauabschnitt 1;

·         eine Betretungserlaubnis zur Durchführung der für die Rodungs- und Baumaßnahmen erforderlichen Vermessungen;

·         Gespräche und Verhandlungen über zu veräußernde, dauerhaft mit Grunddienstbarkeiten zu belegende städtische Grundstücksflächen und abzuschließende Gestattungsverträge sowie Genehmigungen von z. B. Baustelleneinrichtungen (s. hierzu auch Anlage 2: Lageplan der betroffenen Grundstücke im Eigentum der Stadt Leverkusen);

·         die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in den Bereichen Altablagerungen Dhünnaue-Nord und Dhünnaue-Mitte zur Durchführung der Baumaßnahmen und, sofern erforderlich, zusätzlich die Fertigung eines Gestattungsvertrages zur Betretung und Nutzung der städtischen Grundstücke;

·         die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Umlegung der Gashochdruckleitung Nr. 200 im Bereich der Altablagerung Dhünnaue-Mitte und, sofern erforderlich, die Fertigung eines Gestattungsvertrages zur Betretung und Nutzung der städtischen Grundstücke;

·         den Bau eines Leichtflüssigkeitsabscheiders;

·         Ausführungsplanungen mit Eingriffen in die Oberflächenabdichtung und die Grundwasserbarriere der Altablagerung Dhünnaue;

·         den Ausgleich für Eingriffe in die Landschaft;

·         den Gestattungsvertrag und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur 6. Bohrkampagne sowie wöchentliche Baustellengespräche zur 5. Bohrkampagne sowie

·         Abstimmungen zum Straßennetz.

 

Soweit der Abschluss von Vereinbarungen oder Verträgen in die Entscheidungskompetenz des Rates oder seiner Gremien fällt, werden entsprechende Vorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Diese Beschlussvorlage ersetzt eine gesonderte Stellungnahme der Verwaltung zu den vorliegenden Anträgen Nr. 2016/1046, 2016/1351, 2016/1352, 2016/1357, 2016/1353, 2016/1359, 2016/1414, 2016/1415 und den Bürgeranträgen Nr. 2016/1011 und 2016/1428.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel / FB 01 / 88 09

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der erforderlichen Abstimmungen insbesondere mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen zu den vorgesehenen Kommunikationsbausteinen zur Information der Öffentlichkeit war eine frühzeitigere Einbringung der Vorlage nicht möglich. Zugleich ist es aufgrund der als dringend erforderlich angesehenen Wiederaufnahme der Gespräche und Verhandlungen mit den Bundes- und Landesbehörden wichtig, dass die Vorlage im laufenden Turnus zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage 2 (Lageplan) ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)