Beschlussentwurf:
1.
Der
Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Bericht zum aktuellen Sachstand der
Revitalisierung des City Center Leverkusen zur Kenntnis.
2.
Der
Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Weiterführung des Projektes „Revitalisierung
City Center Leverkusen“ unter Federführung des Gemeinnützigen Bauvereins
Opladen (GBO) eG zu.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den GBO im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu
unterstützen.
4.
Die
Beteiligungsunternehmen der Stadt werden nach § 113 GO NRW angewiesen, den GBO
im Rahmen ihrer Gesellschaftszwecke zu unterstützen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Deppe
Begründung:
1.
Aktueller
Sachstand
Auf der Grundlage
der in der Vorlage Nr. 2016/1313 „Revitalisierung City Center Leverkusen“
beschriebenen Zwischenergebnisse wurden in den letzten Wochen weiterführende
Gespräche zur zukünftigen Vorgehensweise und Projektstruktur geführt.
Der aktuelle Sachstand
stellt sich wie folgt dar:
1.1
Sachstand
Neufassung der Teilungserklärung
Wie in der Vorlage Nr.
2016/1313 ausführlich erläutert, ist eine Neufassung der Teilungserklärung und
die damit verbundene Neuordnung der dinglichen Rechte an der City C unverzichtbare
Voraussetzung für die Realisierung der Neugestaltung der City C.
Die Beurkundung der
geänderten Teilungserklärung hat zwischenzeitlich stattgefunden, sodass nunmehr
die Nachgenehmigung durch die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer erfolgen kann.
Hierzu sind den Eigentümern zwei Termine im Dezember benannt worden, an denen
auch die Notare und der die Eigentümergemeinschaft beratende Rechtsanwalt teilnehmen
werden. Parallel dazu erfolgen, bereits unter Beteiligung des Gemeinnützigen
Bauvereins Opladen eG (GBO), Gespräche mit den Eigentümern, die im City Center
- jedoch an anderer Stelle - verbleiben möchten, mit dem Ziel, kurzfristig
Einigung zu erzielen, und ebenfalls deren Zustimmung zur Änderung der
Teilungserklärung zu erhalten.
1.2
Gespräche mit potenziellen örtlichen Akteuren
Unter Moderation
des Oberbürgermeisters wurden weiterführende Gespräche mit potenziellen
Akteuren geführt. Diese ergaben
-
die
Bereitschaft des Gemeinnützigen Bauvereins Opladen (GBO) eG, abgesichert durch
eigene Gremienbeschlüsse, das Projekt federführend weiter zu entwickeln und
selbst für ein Baufeld im Nutzungssegment „Wohnen“ als Investor zu agieren;
-
die
Bereitschaft der WGL GmbH, für ein weiteres Nutzungssegment „Wohnen“ als
Investor zu agieren;
-
das
grundsätzliche Interesse weiterer Akteure an Investitionen in den Nutzungssegment
„Hotel“ und „Einzelhandel“.
2.
Weiteres
Vorgehen
Zur weiteren
Realisierung des Projekts City C sind folgende Projektphasen zu konzipieren und
umzusetzen:
2.1
Abschließende
Umsetzung Teilungserklärung,
2.2
Herbeiführung
neuen Baurechts zur baurechtlichen Ermöglichung der geplanten Neugestaltung,
2.3
Veräußerung
der entsprechenden Miteigentumsanteile an die Investoren zur Neuordnung der
Teileigentumsgemeinschaften,
2.4
Baugenehmigungsplanung,
2.5
Bauphase.
3.
Projektstruktur
Mit der planmäßigen
Beendigung der Aktivitäten des City-Büros zum 31. Dezember 2016 besteht die
Notwendigkeit, die Steuerung und inhaltliche Gestaltung des Projektes neu zu
organisieren.
Grundsätzlich ist
zunächst festzuhalten, dass es sich hierbei nicht um eine Investitionsmaßnahme
der Stadt handelt. Außer im Bereich der dem öffentlichen Gebrauch zugeordneten
Verkehrsflächen bestanden in der Vergangenheit keine Verpflichtungen der Stadt,
daran wird sich auch zukünftig nichts ändern. Daher geht es nicht darum, dass
die Stadt als öffentlicher Auftraggeber die Weiterführung des Projektes
vergibt. Vielmehr liegt ein privates Invest vor, bei dem die Stadt im Rahmen
ihrer behördlichen Zuständigkeiten die notwendige Unterstützung wie bei jedem
anderen privaten Projekt leistet.
Auf dieser
Grundlage hat sich der GBO bereit erklärt, ab dem 1. Januar 2017 die Federführung
im Projekt City C zu übernehmen. Der GBO verfügt über umfangreiche Erfahrung in
der Realisierung städtebaulich anspruchsvoller Projekte und die notwendigen
personellen und sachlichen Ressourcen, dies gleichermaßen für die City C
zu realisieren. Daher wird dem Rat vorgeschlagen, der Übernahme der
Federführung für das Projekt „Revitalisierung City C“ durch den GBO dergestalt
zuzustimmen, dass Verwaltung und Beteiligungsunternehmen der Stadt beauftragt
bzw. angewiesen werden, den GBO im Rahmen der Verwaltungszuständigkeiten bzw. der
Gesellschaftszwecke der Gesellschaften zu unterstützen.
Es erfolgt keine
vertragliche Verpflichtung des GBO der Stadt gegenüber, sodass es sich um einen
vergabe- und steuerrechtlich neutralen Vorgang handelt. Diese Vorgehensweise
ist zwingend, da eine vertragliche Verpflichtung des GBO im Sinne eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags eine (ggf. europaweite) Ausschreibung erfordern würde, und
die Umsatzsteuerpflicht der erbrachten Leistungen zur Folge hätte.
Davon unberührt
bleibt das Satzungsrecht des Rates bei der Neugestaltung des Bebauungsplans.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Teilungserklärung ist am 29.11.2016 beurkundet worden. Die Aktivitäten des City-Büros enden planmäßig zum 31.12.2016. Um einen reibungslosen Übergang des Projektes zu gewährleisten, muss die Vorlage noch in diesem Turnus entschieden werden.