Betreff
Bestellung von Vertretern der Stadt Leverkusen für die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2017
Vorlage
2016/1419
Aktenzeichen
sie
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Für die vom 30.05.-01.06.2017 in Nürnberg stattfindende Hauptversammlung des Deutschen Städtetages werden zwei stimmberechtigte Abgeordnete bestellt.

 

a) Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW

 

Abgeordneter:                                  Vertreter:

Stadtkämmerer                                Beigeordneter

Frank Stein                                      Markus Märtens

 

b) Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW

 

Abgeordneter:                                  Vertreter:

NN (CDU)                                         NN (SPD)

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen kann gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages zur Rechtswahrung als unmittelbare Mitgliedstadt mit unter 250.000 Einwohnern zwei Abgeordnete zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages entsenden.

 

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Deutschen Städtetages (§ 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Deutschen Städtetages). Die Wahl der Abgeordneten erfolgt gem. § 63 Abs. 2 i.V. mit § 113 GO NRW.

 

Einer der zwei Leverkusener Delegierten zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages ist gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter.

Der zweite Vertreter soll ein aus dem Volk gewählter Gemeindevertreter sein, also ein Mitglied des Rates der Stadt Leverkusen (§ 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages i.V. mit § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW).

Bei der Besetzung von nur einer Person aus dem politischen Bereich (Buchstabe b) liegt das Vorschlagsrecht bei der größten Fraktion im Rat. Abgeordnete und Vertreter müssen nicht derselben Fraktion angehören.

Sofern es nur einen Personalvorschlag aus dem politischen Raum gibt, können die Beschlusspunkte von a) und b) gemeinsam abgestimmt werden. Ansonsten ist eine getrennte Abstimmung erforderlich. Ein Mehrheitsbeschluss reicht dann jeweils aus.

 

Durch Beschluss des Rates können neben den stimmberechtigten Abgeordneten weitere Teilnehmer als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsandt werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage erfolgt die Finanzierung und Reiseorganisation der Gastdelegierten durch die jeweilige Fraktion.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage Nr. 2016/1419

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Ursula Siewert / 01 / 8873

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Reise, Schulung Rats- und Ausschussmitglieder

 

Innenauftrag:           810001050102

Produkt:                    010501

Produktgruppe:        0105

Sachkonto:               541200

Ansatz:                      1.000,00 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

ca. 600,00 € Fahrtkosten

ca. 400,00 € Übernachtung

 

Die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet alle zwei Jahre in den angehörigen Städten statt. Da die Veranstaltungsorte der künftigen Hauptversammlungen nicht bekannt sind, kann zu den Folgejahren keine Aussage getroffen werden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]