Beschlussentwurf:
Der Planung der Stichstraße Wüstenhof wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangslage
Die Straße Wüstenhof zweigt von der Berliner Straße (L188) ab, führt durch den Ortsteil Wüstenhof und mündet im Ortsteil Niederblecher auf die Straße Niederblecher. Sie dient als Anliegerstraße ausschließlich der Erschließung der vorhandenen Wohnbebauung. Innerhalb der Ortslage Wüstenhof befindet sich ein bisher provisorisch befestigter, ca. 3 m breiter Stichweg, der den Fahrzeugen der städtischen Kanalunterhaltung dient. Am Ende dieses Stichweges befindet sich ein privater fußläufiger Verbindungsweg, der an die oberhalb verlaufende Straße Wüstenhof anschließt (siehe Anlage 1 der Vorlage).
Der provisorisch befestigte Stichweg soll der Erschließung von fünf Häusern dienen und daher ausgebaut werden.
Planung (siehe Anlage 2)
Die Planung sieht den Ausbau des Straßenteilstücks auf einer Länge von ca. 100 m einschließlich einer Wendemöglichkeit für Pkw vor. Von der Verkehrsfunktion her dient die Straße der Erschließung der vorgesehenen Wohnbebauung und wird Bestandteil der Tempo-30-Beschilderung. Der Straßenquerschnitt besitzt eine Breite von 5,50 m und ermöglicht Begegnungsverkehr von Pkw und Lkw. Die Fahrbahnbefestigung wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Die Straßenbeleuchtung erfolgt mit drei Standardleuchten. Das anfallende Oberflächenwasser der Straße wird in Bordrinnen gesammelt und gelangt über die Straßenabläufe und die Kanalanschlussleitungen in den vorhandenen städtischen Kanal.
Für die Erschließung der Baugrundstücke ist es notwendig, die geplante Straße gegenüber dem heutigen Zustand um ca. einen Meter tiefer zu legen. An der Nordseite werden zur Abfangung der Böschung Winkelstützelemente angebracht. Der Höhenausgleich zwischen der tiefer verlaufenden Erschließungsstraße und dem in Privateigentum befindlichen Verbindungsweg erfolgt über eine Treppenanlage. Die schriftliche Zustimmung der Eigentümer über Anpassungsarbeiten auf der Privatfläche liegt vor. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft im Rahmen des Straßenbaus sind nicht erforderlich.
Der Straßenbau erfolgt größtenteils innerhalb der städtischen Fläche. Im Bereich der Wendeanlage ist Grunderwerb für den Straßenbau im geringen Umfang erforderlich. Zudem werden städtische Flächenanteile an den Investor für den Wohnungsbau abgetreten.
Haushaltstechnische Belange - Erschließungsvertrag
Die Kosten für die Herstellung der Verkehrsanlage belaufen sich nach der Kostenberechnung auf 124.000 €. Die Kosten gehen zu Lasten des Erschließungsträgers.
Hierüber wird vorbehaltlich der Beschlussfassung zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt ein Erschließungsvertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) geschlossen. Nach Fertigstellung des Straßenbaus geht die Anlage kosten- und lastenfrei in das Eigentum der Stadt Leverkusen über.
Weitere Vorgehensweise
Nach Abschluss des Erschließungsvertrages ist der Ausbau der Maßnahme laut Erschließungsvertrag kurzfristig vorgesehen.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die unten aufgeführten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Wildschütz / 66 / 6613
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Ausbau der Stichstraße Wüstenhof
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Der Ausbau erfolgt über einen Erschließungsvertrag durch einen Bauträger, sodass keine Belastung des städtischen Haushalts erfolgt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |