- Abberufung und Bestellung des Geschäftsführers der Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG)
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der LPG die Weisung,
a) Herrn Rainer Häusler mit
Wirkung zum 31.12.2016 als Geschäftsführer der LPG
abzuberufen.
b) Herrn Stadtkämmerer Frank Stein als Geschäftsführer der LPG mit Wirkung zum 01.01.2017 zu bestellen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Herr Rainer Häusler war als Stadtkämmerer
der Stadt Leverkusen Geschäftsführer der LPG. Nach seinem Ausscheiden aus dem
Dienst der Stadt Leverkusen im August 2013 nahm er diese nebenamtliche
Tätigkeit im Rahmen des Projektes „Revitalisierung des City-Centers Wiesdorf“ weiterhin
wahr (s. Vorlage Nr. 2200/2013, Rat vom 15.07.2013).
Zum 31.12.2016 wird Herr Häusler altersbedingt seine Tätigkeit für das Projekt beenden und als Geschäftsführer der LPG ausscheiden (s. Begründung zu Vorlage Nr. 2016/1313, Rat vom 07.11.2016).
Die Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern obliegt gem. § 8 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrags der LPG der Gesellschafterversammlung. Es ist beim Abschluss eines Anstellungsvertrages darauf zu achten, dass die Vorschriften des Transparenzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Offenlegung von Geschäftsführergehältern eingehalten werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hohn / FB 20 / 2042
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |