Betreff
Errichtung einer Installation im Bereich der Stelze zur anschaulichen Dokumentation einer Erweiterung
Vorlage
2016/1453
Aktenzeichen
60-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der in der Anlage beigefügten Planung der Errichtung einer Installation im Bereich der Stelze zur anschaulichen Dokumentation einer Erweiterung zu.

 

2. Der Oberbürgermeister wird vorbehaltlich der Erteilung noch notwendiger Genehmigungen ermächtigt, den Auftrag zur Errichtung der Installation zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

In der Sitzung am 29.08.2016 hat der Rat der Stadt Leverkusen zum Antrag Nr. 1190/2016 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Stadt Leverkusen lässt an der heutigen Stelze an einer gut zugänglichen und neuralgischen Stelle (im Bereich der Bebauung Neuenhof/Stadion/Hotel) eine Installation errichten (Gerüst/Plakatwand), die geeignet ist, Umfang und Auswirkungen der Super-Stelze anschaulich zu dokumentieren. Diese Installation bleibt für einen gewissen Zeitraum bestehen, um Bürgern unserer Stadt, aber auch anderen externen Gruppen Gelegenheit zu geben, sich über das Ausmaß einer möglichen Super-Stelze zu informieren.“

 

 

Zu Nr. 1 des Beschlussentwurfs:

 

Die Verwaltung hat als Grundlage des Arbeitsauftrages die Variante H 2 aus der von Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) erstellten Machbarkeitsstudie angenommen. Diese Variante stellt die einzige von Straßen.NRW vertieft untersuchte Hochlagenvariante dar. Sie ist gekennzeichnet durch eine deutliche Verbreiterung auf der Südseite der Autobahn. Auf der Nordseite rückt diese Variante um 5 m näher an die Wohnbebauung heran. Eine allgemeine Variantenübersicht sowie eine nähere Beschreibung der Variante H 2 sind dieser Vorlage als Auszug aus der Machbarkeitsstudie in der Anlage 1 beigefügt.

 

Entsprechend des Auftrags hat die Verwaltung nun eine Planung erstellt, die auf der Basis einer Gerüstkonstruktion auf der Nordseite der heutigen Stelzenautobahn ausschnittsweise die Dimension des Neubaus darstellt. Eine Visualisierung dieses Gerüstes ist in der Anlage 2 der Vorlage beigefügt. Zudem ist in Anlage 3 auch ein Lageplan beigefügt, der Standort der Installation und den möglichen zukünftigen Verlauf der Stelze darstellt.

 

Da auf der Südseite keine Wohnbebauung betroffen ist, wird vorgeschlagen, die Visualisierung auf dieser Seite auf eine Plakatierung zu beschränken. Die Vergrößerung des Baukörpers ist nahezu deckungsgleich mit der Einzäunung des Trainingsfeldes der Fußballer von Bayer 04 Leverkusen. Insofern wird vorgeschlagen, hier lediglich Plakatierung zu verwenden. Dies hätte zudem den Vorteil, dass für Passanten über die Plakatierung in Sichthöhe weitergehende Informationen über die anstehenden Maßnahmen vermittelt werden könnten.

 

Bei der Gerüstkonstruktion ist mit Kosten von rd. 13.600 € zu rechnen. Die Kosten für den Entwurf und die Produktion der genannten Plakatierung sind abhängig von der noch zu gestaltenden Beschriftung.

 

Die zur Umsetzung notwendigen Haushaltsmittel stehen auf der Position „Bürgerbeteiligung Autobahnausbau“ zur Verfügung.

 

 

Zu Nr. 2 des Beschlussentwurfs:

 

Für die Umsetzung der vorgesehenen Planungen sind insbesondere noch die polizeilichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sowie die formalen Einverständnisse der tangierten Eigentümer Straßen.NRW und der Bayer 04 Immobilien GmbH einzuholen. Vorbehaltlich dieser Zustimmungen ist angedacht, die Maßnahme im Frühjahr 2017 für die Dauer von vier Wochen unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Lichtverhältnisse durchzuführen.

 

Parallel zu der oben beschriebenen baulichen Visualisierung wird die Stadt Leverkusen auf der stadteigenen Homepage eine Computersimulation der Schattenwürfe zu den verschiedenen Jahreszeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

 

Über die Umsetzung der Maßnahmen wird die Verwaltung zeitnah über z.d.A.: Rat berichten.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / Koordinierungsstelle Autobahnausbau / 88 56

 

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Maßnahme ist nicht Bestandteil der Haushaltsplanung 2016. Für die Umsetzung stehen Mittel im Produkt 017501, Sachkonto 526100 zur Verfügung.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die möglichst schnelle Umsetzung der Maßnahme ist notwendig, um durch die Visualisierung einen Eindruck von den Ausmaßen einer erweiterten Stelze erhalten zu können. Insofern ist ein Beschluss des Rates in der Sitzung am 19.12.2016 notwendig.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten genannten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)