Betreff
Änderung der Honorarordnung für die "Musikschule der Stadt Leverkusen" zum 01.01.2017
Vorlage
2016/1465
Aktenzeichen
417-10-06-sa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Beschlussentwurf: Die als Anlage beigefügte Honorarordnung für die „Musikschule der Stadt Leverkusen“ wird beschlossen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                       In Vertretung

Richrath                    Stein                                      Adomat

Begründung:

 

Als Ergebnis der von der Firma Kienbaum Mangement Consultants GmbH empfohlenen Einsparungen wurden ab dem Jahr 2006 Honorarverträge mit Musikschullehrkräften als Ersatz für ausscheidende oder beurlaubte tariflich Beschäftigte geschlossen. In der Ratssitzung am 19.06.2006 wurde die ab 01.07.2006 gültige Honorarordnung für die freiberuflich unterrichtenden Lehrkräfte der Musikschule verabschiedet.

 

Seitdem hat es keine Anpassungen der Honorarsätze gegeben.

 

Mit Wirkung zum 01.01.2017 tritt eine Anhebung der Musikschulgebühren in Kraft. Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 19.12.2016 im Zusammenhang mit der Vorlage Nr. 2016/1259 beschlossen, dass die geplante Mehreinnahme von 41.000 € in voller Höhe den Honorarkräften zugute kommen soll.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Honorare wie folgt anzuheben:

 

-       Für die Erteilung von Einzel-, Partner- und Kleingruppenunterricht von bisher
0,55 € / Unterrichtsminute auf 0,63 € je Unterrichtsminute.

-       Für die Erteilung von Grundstufen- und Klassenunterricht sowie Orchesterleitung von bisher 0,75 € / Unterrichtsminute auf 0,82 € je Unterrichtsminute.

 

Die Vergütung für Konferenzen soll von pauschal 35 € auf pauschal 50 € ansteigen. Jede darüber hinausgehende angefangene Stunde wird mit 17 € verrechnet. In der Regel wird die Konferenzzeit von 3 (Zeit-)Stunden nicht überschritten.

 

Die Bezahlung von sonstigen Leistungen wie

 

-       Teilnahme an Musikschulveranstaltungen (in der Regel 50 €),

-       Durchführung von Instrumenteninformationen / Werbemaßnahmen,

-       musikpädagogische Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei Probenwochenenden und Musikfreizeiten (175 € je Tag),

 

sollen in die Honorarordnung aufgenommen werden. Diese regelmäßig wiederkehrenden Leistungen wurden bisher - mangels Regelungen - in dieser finanziellen Größenordnung individuell vereinbart.

 

Bei Einsätzen außerhalb Leverkusens, mit denen Honorarlehrkräfte beauftragt werden, soll ein Fahrgeld in Höhe von 0,30 € je gefahrener Kilometer gezahlt werden. Wenn Honorarlehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler z. B. beim Wettbewerb „Jugend musiziert“ musikpädagogisch betreuen, ist dies mit Fahrten außerhalb des Leverkusener Stadtgebietes verbunden. Der Regionalwettbewerb in der Region „Bergisch Land“ wird abwechselnd in den Städten Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal veranstaltet.

 


 

Kalkulation der Honorarkosten 2017 auf Basis der bisherigen Honorarsätze:

 

 

 

 


 

 

Kalkulation der Honorarkosten 2017 mit Honorarerhöhung wie vorgeschlagen:

 

 

 

Honorarzahlungen für Sonderleistungen wie Musikfreizeiten, Konzertaushilfen und sonstige Sonderleistungen sind in der Berechnung nicht erfasst.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1465

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Birgit Sander, KSL, 4053

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Anhebung der Honorarsätze für die Honorarkräfte der Musikschule gemäß Ratsbeschluss vom 19.12.2016.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Mehrkosten in Höhe von ca. 41.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

        [nein]

      [nein]

       [nein]

       [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

       [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 19.12.2016 beschlossen, dass die Honorarerhöhung mit Wirkung zum 01.01.2017 gelten soll. Die Maßnahme soll daher so schnell wie möglich in den entsprechenden Gremien verabschiedet werden.