Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Förderbestimmungen des Programms „Gute Schule 2020“ und auf der Basis der Anlagen 1 und 2 beauftragt, ein zuschussfähiges Konzept zu erarbeiten und die entsprechenden Förderanträge fristwahrend zu stellen.
2. Eine Umsetzung von Maßnahmen erfolgt nach vorheriger Beschlussfassung im Schulausschuss.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat Deppe
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 19.12.2016 beschlossen:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Teilnahme am Förderprogramm „Gute Schule 2020“ des Landes Nordrhein-Westfalen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, aus den für
Leverkusen bereitgestellten Mitteln aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“
ein Drittel für „Lernen im digitalen Wandel“ zu verwenden. Die Fachverwaltung
legt dazu einen Maßnahmenkatalog vor, der mit der Schulleiterkonferenz der
Grund-, Haupt- und Förderschulen sowie dem AK SL LEV, den Schulleiterinnen und
Schulleitern der weiterführenden Schulen abgestimmt wurde.
3. Die restlichen zwei Drittel der Fördermittel werden entsprechend des ausgewiesenen Bedarfs des verwaltungsseitig bereits vorgelegten „Konzeptes“ notwendiger baulicher Maßnahmen (Anlagen 1 - 12 der Vorlage Nr. 2016/1311) verwendet.
4. Die Maßnahmen sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 ff. entsprechend zu etatisieren.
5. Die
Verwaltung wird beauftragt, zu eruieren, welcher (finanzielle) Aufwand
notwendig ist, um alle Schulen mit WLAN / einem Breitbandnetz auszustatten.
In diesem Zusammenhang soll zugleich geprüft werden, welche bisher
aufgenommenen Sanierungsprojekte in spätere Jahre verschoben werden können, um
die o. g. IT-Ausstattung zu realisieren.
Zu 2 - 5.
Aufgrund der sich in den politischen Beratungen ergebenen Diskussion und der hieraus resultierenden Beschlusslage wurde die Verwaltung beauftragt „nachzubessern“ und nach Wegen und Möglichkeiten zu suchen, 5,4 Mio. € aus dem Förderprogramm für „Lernen im digitalen Wandel“ zur Verfügung zu stellen.
Konsequenterweise bedeutet die Umsetzung des Beschlusses bei gleichzeitiger Beachtung der schwierigen Haushaltssituation eine Prioritätenabwägung der einzelnen Maßnahmen. Nach intensiver verwaltungsinterner Diskussion führte diese Abwägung zu dem aus der Anlage 1 ersichtlichen Änderungsvorschlag des Maßnahmenpaketes.
Im Ergebnis schlägt die Verwaltung nunmehr vor, einzelne Maßnahmen zu verschieben (in der Anlage 1 als gestrichen markiert).
Der Vorschlag beinhaltet nun die Etatisierung von
- konsumtiven Mitteln für Digitalisierungsmaßnahmen in den Jahren
2018 bis 2020 in Höhe von insgesamt 3,945 Mio. € und
- eine pauschale investive Veranschlagung von 900.000 € (jeweils 300.000
€ für die Jahre 2018 - 2020).
Eine weitere
Ausweitung bis auf 5,4 Mio. € wird aufgrund der oben beschriebenen und
verwaltungsintern vorgenommenen Priorisierung nicht empfohlen, zumal mit den o.
g. Beträgen fast 5 Mio. € zur Verfügung stehen.
Einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der ausschließlich die Maßnahmen
zum WLAN-/ Breitbandausbau darstellt, ist aus der Sicht der Verwaltung nicht
zielführend, da diese Maßnahmen die gesamte IT einer Schule tangieren. Die
Verwaltung wird deshalb im 1. Halbjahr 2018 ein Gesamtkonzept zur
Ausstattung der Schulen mit Informationstechnologien vorlegen, das die
Vernetzungen (einschließlich WLAN) und Breitbandanschlüsse berücksichtigt sowie
mit den Schulleiterkonferenzen der Grundschulen und mit dem Arbeitskreis der
Schulleiterinnen und Schulleiter der weiterführenden Schulen abgestimmt ist.
Mit Blick auf den Umfang der Maßnahme, die sowohl das pädagogische
Netzwerk einer Schule als auch das Verwaltungsnetzwerk betreffen; aber auch
Auswirkungen auf Telefonie, Gebäudeleittechnik, Brandschutz u. ä. haben
und vor dem Hintergrund, dass die Zeitfenster für bauliche Maßnahmen praktisch
auf die Ferien begrenzt sind, sollte mit den Arbeiten zum Ausbau und Ergänzung
der strukturierten Vernetzung und den Arbeiten zum Breitbandanschluss der
Schulen unmittelbar nach Bereitstellung der Mittel begonnen werden
Was dem Grunde nach
alles unter Digitalisierung erfasst werden kann, ist aus Anlage 2
ersichtlich.
Damit es nicht zu
Verzögerungen in der bautechnischen Realisierung von Maßnahmen kommt, sollte
das Programm „Gute Schule 2020“ in der Sitzung des Rates am 20.02.2017
beschlossen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Achim Krings, FB 20, 2012
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Im Rahmen der Finanzplanung erfolgt die Veranschlagung der Mittel über die Veränderungsliste zur Beschlussfassung des Rates am 20.02.2017 und wird somit Bestand des Haushaltsplans 2017. Insgesamt erhält die Stadt Leverkusen in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils 4.078.598 €, was einer Gesamtförderung von 16.314.392 € entspricht.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
siehe unter A)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
FB 40 / FB 65 / FB 20
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund interner Abstimmungsbedarfe konnte die Vorlage erst kurzfristig fertiggestellt werden. Eine Beratung in diesem Turnus wird empfohlen, um die Teilnahme an dem genannten Förderprogramm rechtzeitig in die Wege zu leiten und die angestrebten Maßnahmen zeitnah zu realisieren.