Beschlussentwurf:
Der Fällung der beschriebenen 6 Ulmen wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Am Ende der Heinrich-Lübke-Straße/Ecke von-Knoeringen-Straße soll im Sommer 2017 mit der Errichtung einer 8-gruppigen Kindertagesstätte begonnen werden. Hierfür muss der Schmutz- und Regenwasserkanal verlängert werden. Nach örtlicher Prüfung durch die Technischen Betriebe Leverkusen AöR (TBL) und den Fachbereich Stadtgrün soll die Kanalverlängerung im Nahbereich des Grünstreifens zwischen Gehweg und Straße erfolgen.
Die Anordnung der Kanäle in diesem Bereich stellt die geringste Beeinträchtigung aller umgebenden Bäume dar. Im betreffenden Bereich befinden sich 6 Ulmen. Eine Bewertung der Bäume durch den Fachbereich Stadtgrün fand im November 2016 statt. Die Bäume sind aufgrund angrenzender größerer Bäume eines Waldes nördlich der Straße in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Zudem befinden sich unterhalb der Bäume bereits Versorgungsleitungen der Energieversorgung Leverkusen (EVL). Der Fachbereich Stadtgrün hat unter diesen Umständen seine Bedenken zur Fällung der Bäume zurückgestellt. Eine Ersatzpflanzung durch 6 Bäume an frei wählbarer Stelle im Stadtgebiet ist geplant.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Monreal, 65, 6511
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 65030170011117 / 783100
Für die Fällung und Ersatzpflanzung werden 8.000 € veranschlagt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um den geplanten Baubeginn der Kindertagesstätte im September 2017 einhalten zu können, sollen die Bäume vor Beginn der Vogelschutzzeit (1. März) gefällt werden. Eine Beratung im Zusammenhang mit den Vorlagen Nrn. 2016/1292 - Städtische Tageseinrichtung für Kinder, Heinrich-Lübke-Straße in Leverkusen-Steinbüchel - und 2016/1437 - Bebauungsplan Nr. 229/III „Steinbüchel - südlich Heinrich-Lübke-Straße, westlich von-Knoeringen-Straße“ - ist sinnvoll.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)