Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt den in der Begründung und in den Anlagen beschriebenen Rodungs- und Baumfällarbeiten auf der Fläche zwischen der Campusbrücke und der Lützenkirchener Straße zur Vorbereitung des Baufensters für die „Neue Bahnallee“ und der Baufeldfreimachung für die zukünftige Nutzung der Flächen im Bereich der Neuen Bahnstadt West zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die nbso GmbH hat am 26.10.2016 das Büro Pöyry mit der Planung der Rodung auf der Westseite der nbso beauftragt.
Im Rahmen des Neubaus der Neuen Bahnallee (der im Juni 2017 starten soll), dem notwendigen Rückbau des Bahndamms und dem Neubau des Campusplatzes ist die Rodung der Gehölze nördlich der Campusbrücke wie im Plan vermerkt notwendig. Sie muss in der derzeitigen Rodungsphase zwischen dem 1.10. bis 28.2. stattfinden.
Insgesamt sollen 44 Laubbäume im Umfang (in Brusthöhe gemessen) von 10 bis 60 cm und 6 Laubbäume über 60 cm gerodet werden. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Birken, Hainbuchen, Robinien und Ahornarten. Die Mehrzahl der Bäume ist als Spontanaufwuchs zu bezeichnen.
Im Rahmen des Neubaus der Neuen Bahnallee sowie der Freiflächen des Quartiers ist sowohl die Pflanzung von über 100 neuen Straßenbäumen als auch weiterer Bäume auf den Freiflächen geplant.
Da die nbso GmbH nicht an die Software Session zur Erstellung von Beschlussvorlagen angeschlossen ist, wird diese Vorlage vom Fachbereich Stadtgrün eingebracht. Die textlichen Inhalte, Pläne und sonstige Unterlagen wurden durch die nbso GmbH erstellt und in diese Vorlage übernommen bzw. als Anlage beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Vera Rottes,
Geschäftsführerin neue bahnstadt opladen GmbH; 02171/406-6011
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rodung von Bäumen und Gehölzen auf Gelände der nbso.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Kosten der Fäll- und Rodungsarbeiten werden über den Etat der nbso GmbH gedeckt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Kosten sind im Zuwendungsantrag Stadtumbau West der nbso GmbH berücksichtigt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Keine, da die Kosten im Etat der nbso GmbH berücksichtigt sind.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
nbso GmbH, Herr Michael Schröder
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung
(vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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Im Rahmen der
B-Pläne erfolgt:
- Stadt Leverkusen, Opladen - Neue Bahnstadt, Bebauungsplan Nr. 208
A_II_III_01.1 ''Opladen_nbso_Westseite_Neue Bahnallee'' (01.07.2015 BauNVO
1990)
- Stadt Leverkusen, Opladen - Neue Bahnstadt, Bebauungsplan
Nr. 208 B/II ''Quartiere“ (01.07.2015 BauNVO 1990)
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
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Im Rahmen der
B-Pläne:
- Stadt Leverkusen, Opladen – Neue Bahnstadt, Bebauungsplan Nr. 208
A_II_III_01.1 ''Opladen_nbso_Westseite_Neue Bahnallee'' (01.07.2015 BauNVO 1990)
- Stadt Leverkusen, Opladen – Neue Bahnstadt, Bebauungsplan
Nr. 208 B/II ''Quartiere“ (01.07.2015 BauNVO 1990)
soll die Pflanzung von Gehölzen und Straßenbegleitgrün, mit Bäumen, Sträuchern und Kleingehölzen erfolgen.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Fäll- und Rodungsarbeiten müssen noch vor Beginn der Vogelschutzzeit am 01.03.2017 durchgeführt werden, um den Baubeginn für die „Neue Bahnallee“ im Sommer 2017 zu ermöglichen. Die Planungen für die Rodungsarbeiten konnten nicht rechtzeitig zum normalen Abgabetermin abgeschlossen werden.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)