Betreff
Aufhebung der Parkregelung im Sonderparkgebiet Klinikum
Vorlage
2017/1506
Aktenzeichen
20-01-sa
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Die Parkregelung für Mitarbeiter des Klinikums im nördlichen Teil der Paracelsusstraße zwischen dem Wendehammer an der Bahnlinie und der Zufahrt zum Parkplatz Küche/Labor im bestehenden Sonderparkgebiet wird ab dem 01.04.2017 aufgehoben, sofern bis dahin die Parkplätze auf dem Gelände „Auermühle“ zur Verfügung stehen, ansonsten spätestens ab dem 01.06.2017.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung:

Märtens

Begründung:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in ihrer Sitzung am 18.02.2016 (Vorlage Nr. 2016/0936, Pkt. 1) folgenden Beschluss gefasst:

 

„Auf der Paracelsusstraße wird im nördlichen Teil der Paracelsusstraße zwischen dem Wendehammer an der Bahnlinie und der Zufahrt zum Parkplatz Küche/Labor im bestehenden Sonderparkgebiet das Parken nur für Mitarbeiter des Klinikums mit entsprechender Ausnahmegenehmigung erlaubt.“

 

Insgesamt wurden 35 Ausnahmegenehmigungen ausgestellt, die zunächst für den Zeitraum vom 01.04.2016 - 31.03.2017 befristet wurden.

 

Hintergrund für die Entscheidung war der Parkdruck rund um den Gesundheitspark. Es kam sehr häufig zu Rückstaubildungen in der Krankenhauszufahrt in der Straße „Am Gesundheitspark“. Hinzu kam jedoch auch, dass der untere Parkplatz der „Auermühle“ aufgrund der Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft nicht mehr genutzt werden konnte. Dieser Parkplatz wurde sehr stark von Mitarbeitern des Klinikums in Anspruch genommen. Um den Parkdruck weiter zu entschärfen, wurde auch auf dem Karl-Carstens-Ring noch eine Fahrspur in Fahrtrichtung Alkenrath zum Parken freigegeben, wie bereits auf der gegenüberliegenden Seite.

 

Der untere Parkplatz „Auermühle“ ist wieder von der Bezirksregierung Köln an den Sportpark Leverkusen (SPL) zurückgegeben worden. Vorgesehen ist zukünftig eine eigenständige Bewirtschaftung der Fläche durch das Klinikum, an das der SPL die Fläche verpachten wird. Es soll eine bevorzugte Vermietung an Mitarbeiter des Klinikums erfolgen.

 

Die dort vorhandenen ca. 160 Plätze können voraussichtlich im März wieder genutzt werden. Weiterhin plant das Klinikum auf einem Teilgelände des ehemaligen Schwesternwohnheimes, welches abgerissen werden soll, den Bau einer Tiefgarage mit rd. 120 Plätzen. Die derzeitige Planung sieht eine Fertigstellung Mitte 2018 vor. Nach Fertigstellung der Tiefgarage sollen dann oberirdisch auf der Tiefgarage noch zusätzlich rd. 70 Parkplätze angelegt werden.

 

Dadurch wird in Kürze, bzw. in absehbarer Zeit, wieder ausreichender Parkraum für die Mitarbeiter des Klinikums zur Verfügung stehen, sodass die Parksonderregelung in der Paracelsusstraße nicht mehr benötigt wird und somit aufgehoben werden kann. Die separat den Mitarbeitern des Klinikums per Ausnahmegenehmigung zur Verfügung gestellten Parkflächen können wieder der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Es war ohnehin nicht vorgesehen, diese Plätze dauerhaft den Mitarbeitern des Klinikums zur Verfügung zu stellen, da bekannt war, dass das Klinikum in der nächsten Zeit die Errichtung zusätzlicher Parkmöglichkeiten plante.

 

Die Parksonderregelung soll daher ab dem 01.04.2017 aufgehoben werden. Die entsprechenden Nutzer wurden bereits vorsorglich hierüber informiert. Sollten wider Erwarten die neuen Parkflächen nicht ab dem 01.04.2017 genutzt werden können, bestehen keine Bedenken, die noch bestehende Ausnahmeregelung für max. 2 Monate - je nach Bedarf - zu verlängern.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in Frau Samusch / Fachbereich 36 / Telefon: 406 - 36 40

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Aufhebung der Parkregelung im Sonderparkgebiet Klinikum

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

IA 36 000 230 0102, Sachkonto: 523600 - Entfernung der Beschilderung - geschätzt 200 €.

 

Einnahmen:

Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung pro Stellfläche in Höhe von 360 €/Jahr bzw. 30 €/Monat entfällt ab dem 01.04.2017.

 

Ausgaben:

Da die angefallenen Kosten für die Beschilderung im letzten Jahr vom Klinikum getragen wurden und von hiesiger Seite die Regelung aufgehoben wird, werden die Kosten für die Entfernung der Beschilderung von hier übernommen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

./.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]