Beschlussentwurf:
Der Fällung der beschriebenen Blutbuche wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
Schadbild/
Historie
Im August 2011
wurde vom Fachbereich Stadtgrün am Naturdenkmal 2.3-5 erstmals ein Befall mit
Riesenporling (Meripilus giganteus) festgestellt. Dieser Pilz ist ein
Schwächeparasit, der den Baum über verletzte oder abgestorbene Wurzeln
besiedelt. Er verursacht in den Wurzeln eine Weißfäule, die sich auch in den
unteren Stamm ausbreiten kann. Durch den Wurzelholzabbau ist die
Standsicherheit des Baumes stark beeinträchtigt.
Für eine
fachgerechte Beurteilung der Wurzelschäden wurde im Auftrag des Fachbereiches
Stadtgrün im Juli 2012 eine Standsicherheitsuntersuchung durch einen öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen der Landwirtschaftskammer NRW für
Statik und Verkehrssicherheit von Bäumen durchgeführt. Die Untersuchung bestand
aus einem Zugversuch. Dabei wird mittels Greifzug und Stahlseil mit genau
definierten Kräften an dem Baum gezogen. Mit Hilfe von Dehnungs- und
Neigungssensoren, die am Stamm angebracht sind, wird die Reaktion des Baumes
auf die eingeleiteten Kräfte gemessen, wodurch wiederum Rückschlüsse auf die Stand-
und Bruchsicherheit gezogen werden können. Nachfolgend wird aus dem Gutachten
zitiert:
„[…] die Verankerung der Wurzeln ist ausreichend. Der Baum kann erhalten
werden. Stand- und Bruchsicherheit sind zwar deutlich geringer, als der
theoretisch zu erwartende Wert, aber dennoch so hoch, dass im Messbereich keine
statischen Probleme erkennbar sind. Die schüttere Krone deutet darauf hin, dass
der Baum in seiner Vitalität deutlich beeinträchtigt ist. Es lässt sich daher
nicht ausschließen, dass die Buche als Folge von Zerstörung der
Versorgungswurzeln abstirbt. Dies kann sich bei einem Befall mit dem
Riesenporling über Jahre hinziehen, aber auch plötzlich auftreten.“
Der Empfehlung des
Sachverständigen, die Standsicherheit des Baumes nach fünf Jahren erneut durch
einen Zugversuch überprüfen zu lassen, folgte der Fachbereich Stadtgrün. Im
Vorfeld der zweiten Untersuchung war bereits eine weitere, deutliche Abnahme
der Vitalität festzustellen. Dies deutete auf ein sehr spätes Stadium des
Pilzbefalls hin, d. h. fortgeschrittener Holzabbau.
Mit dem zweiten,
aktuellen Gutachten kann nun gezeigt werden, dass die Verankerung der Wurzeln
nicht mehr ausreichend ist. Der vom Riesenporling verursachte Holzabbau ist
stark fortgeschritten. Die gemessenen Werte haben seit der ersten Untersuchung
deutlich abgenommen. Die Standsicherheit des Baumes ist nicht mehr
gewährleistet. Aufgrund des Gesamtzustandes ist zudem von einer weiteren
Abnahme auszugehen. Der Sachverständige empfiehlt daher eine baldige Fällung.
Der Fachbereich Stadtgrün folgt dieser Einschätzung aufgrund der ihm
obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
Baumdaten
Fagus sylvatica
‘Purpurea‘
Ø Baumhöhe ca. 27 m
Ø Stammdurchmesser (in
1 m Höhe) ca. 157 cm
Ø Stammumfang (in 1 m
Höhe) ca. 494 cm
Ø Alter am Standort ca.
190 Jahre
Der Naturschutzbeirat wird in seiner Sitzung am 07.03.2017 von der Unteren Naturschutzbehörde über die vorgesehene Fällung informiert.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner: Herr Hammer / Fachbereich 67
/ Telefon: 0214 / 406-6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Fällung einer Blutbuche im Kreispark Opladen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000 - öffentliches Grün
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
ca. 2.500 Euro
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund fachbereichsinterner notwendiger Abstimmungsgespräche ist eine termingerechte Einbringung in die politische Beratung nur über den Nachtrag möglich.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten genannte Anlage - das Gutachten - kann im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung eingesehen werden.)