Betreff
Fällung eines Naturdenkmales (Blutbuche im Kreispark, Haus-Vorster-Straße)
Vorlage
2017/1555
Aktenzeichen
322-13-03-met
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Der Fällung der beschriebenen Blutbuche wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

Schadbild/ Historie

Im August 2011 wurde vom Fachbereich Stadtgrün am Naturdenkmal 2.3-5 erstmals ein Befall mit Riesenporling (Meripilus giganteus) festgestellt. Dieser Pilz ist ein Schwächeparasit, der den Baum über verletzte oder abgestorbene Wurzeln besiedelt. Er verursacht in den Wurzeln eine Weißfäule, die sich auch in den unteren Stamm ausbreiten kann. Durch den Wurzelholzabbau ist die Standsicherheit des Baumes stark beeinträchtigt.

 

Für eine fachgerechte Beurteilung der Wurzelschäden wurde im Auftrag des Fachbereiches Stadtgrün im Juli 2012 eine Standsicherheitsuntersuchung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Landwirtschaftskammer NRW für Statik und Verkehrssicherheit von Bäumen durchgeführt. Die Untersuchung bestand aus einem Zugversuch. Dabei wird mittels Greifzug und Stahlseil mit genau definierten Kräften an dem Baum gezogen. Mit Hilfe von Dehnungs- und Neigungssensoren, die am Stamm angebracht sind, wird die Reaktion des Baumes auf die eingeleiteten Kräfte gemessen, wodurch wiederum Rückschlüsse auf die Stand- und Bruchsicherheit gezogen werden können. Nachfolgend wird aus dem Gutachten zitiert:

 

„[…] die Verankerung der Wurzeln ist ausreichend. Der Baum kann erhalten werden. Stand- und Bruchsicherheit sind zwar deutlich geringer, als der theoretisch zu erwartende Wert, aber dennoch so hoch, dass im Messbereich keine statischen Probleme erkennbar sind. Die schüttere Krone deutet darauf hin, dass der Baum in seiner Vitalität deutlich beeinträchtigt ist. Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass die Buche als Folge von Zerstörung der Versorgungswurzeln abstirbt. Dies kann sich bei einem Befall mit dem Riesenporling über Jahre hinziehen, aber auch plötzlich auftreten.“

 

Der Empfehlung des Sachverständigen, die Standsicherheit des Baumes nach fünf Jahren erneut durch einen Zugversuch überprüfen zu lassen, folgte der Fachbereich Stadtgrün. Im Vorfeld der zweiten Untersuchung war bereits eine weitere, deutliche Abnahme der Vitalität festzustellen. Dies deutete auf ein sehr spätes Stadium des Pilzbefalls hin, d. h. fortgeschrittener Holzabbau.

 

Mit dem zweiten, aktuellen Gutachten kann nun gezeigt werden, dass die Verankerung der Wurzeln nicht mehr ausreichend ist. Der vom Riesenporling verursachte Holzabbau ist stark fortgeschritten. Die gemessenen Werte haben seit der ersten Untersuchung deutlich abgenommen. Die Standsicherheit des Baumes ist nicht mehr gewährleistet. Aufgrund des Gesamtzustandes ist zudem von einer weiteren Abnahme auszugehen. Der Sachverständige empfiehlt daher eine baldige Fällung. Der Fachbereich Stadtgrün folgt dieser Einschätzung aufgrund der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht.

 

Baumdaten

Fagus sylvatica ‘Purpurea‘

Ø  Baumhöhe ca. 27 m

Ø  Stammdurchmesser (in 1 m Höhe) ca. 157 cm

Ø  Stammumfang (in 1 m Höhe) ca. 494 cm

Ø  Alter am Standort ca. 190 Jahre

 

Der Naturschutzbeirat wird in seiner Sitzung am 07.03.2017 von der Unteren Naturschutzbehörde über die vorgesehene Fällung informiert.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner: Herr Hammer / Fachbereich 67 / Telefon: 0214 / 406-6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Fällung einer Blutbuche im Kreispark Opladen

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000 - öffentliches Grün

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

ca. 2.500 Euro

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund fachbereichsinterner notwendiger Abstimmungsgespräche ist eine termingerechte Einbringung in die politische Beratung nur über den Nachtrag möglich.

 

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten genannte Anlage - das Gutachten - kann im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung eingesehen werden.)