Betreff
Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III im Jahr 2017
Vorlage
2017/1603
Aktenzeichen
011-40-10-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt folgende Maßnahmen für 2017:

 

Konsumtiv, gesamt 22.500 € (Haushaltsansatz 22.500 €)

 

Vorschläge der Politik:

 

1.

Unterstützung der Karnevalszüge in Schlebusch und in Lützenkirchen (Holzhausen) im Jahr 2017

(ca. 2.500 €)

 

2.

Zuschuss an den Kleingartenverein Steinbüchel e.V. für Anbringung einer Wegeabgrenzung mit Steinen

(3.000 €)

 

3.

Reparatur des Hochkreuzes auf dem Friedhof Lützenkirchen und Erneuerung der umliegenden Bepflanzung

(ca. 4.500 €)

 

4.

Erhalt, Pflege und Neupflanzungen alter Obstbaumsorten im Stadtbezirk III

(ca. 3.000 €)

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

5.

Durchführung von Nachbarschaftsfesten an den Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge im Stadtbezirk III

(1.500 €)

 

6.

Zuschuss an die GGS Erich-Klausener-Schule für die Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(100 €)

 

7.

Zuschuss an die GGS Waldschule zur "Bewegten Pause"

(700 €)

 

8.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße für die Förderung nicht deutschsprachiger Kinder und zur "Bewegten Pause"

(800 €)

 

9.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule für die Förderung nicht deutschsprachiger Kinder und für die Schülerbücherei

(1.000 €)

 

10.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße für die Sprachförderung und zur "Bewegten Pause"

(300 €)

 

11.

Zuschuss an die GGS Im Kirchfeld für die Schülerbücherei und zur "Gesunden Schule"

(700 €)

 

12.

Ersatzbeschaffung von vier zerstörten Blumenkübeln im inneren Park des Schlosses Morsbroich

(2.900 €)

 

13.

Sanierung von sechs Sitzbänken im inneren Park des Schlosses Morsbroich

(1.500 €)

 

Investiv, gesamt 27.700 € (Haushaltsansatz 27.700 €)

 

Vorschläge der Politik:

 

14.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule zur Anschaffung eines großen "Markt"-Regenschirmes

(ca. 400 €)

 

15.

Anschaffung und Installation einer Sitzbank an der Boulebahn Ecke Saarlauterner Straße/Saarstraße

(1.200 €)

 

16.

Anschaffung und Installation eines Federspielgerätes vor der Geschäftszeile in der Saarstraße

(2.500 €)

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

17.

Installation von Nistkästen für bedrohte Arten im Stadtbezirk III

(3.000 €)

 

18.

Zuschuss an die GGS Waldschule zur "Bewegten Pause"

(1.500 €)

 

19.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße für die Lernwerkstatt

(2.000 €)

 

20.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule zur "Bewegten Pause"

(250 €)

 

21.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße für die Lernwerkstatt, zur "Bewegten Pause", für die Sprachförderung und die Schülerbücherei

(1.500 €)

 

22.

Zuschuss an die GGS Im Kirchfeld zur "Gesunden Schule"

(550 €)

 

23.

Ersatzbeschaffung eines Spielgerätes auf dem Kinderspielplatz Im Dorf

(12.700 €)

 

24.

Neuausstattung des Mehrzweck- bzw. Bewegungsraumes der Kindertageseinrichtung Hamberger Straße

(2.100 €)

 

II. Die Finanzierung erfolgt aus den im Haushalt 2017 bereitgestellten bezirklichen Mitteln für kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III. Die Inanspruchnahme und Auszahlung der beschlossenen Mittel kann erst nach Genehmigung des städtischen Haushaltes erfolgen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 20.02.2017 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 145.000 € (davon 65.000 € konsumtiver Haushalt und 80.000 € investiver Haushalt) für kleine Investitionsmaßnahmen in den drei Stadtbezirken in 2017 zur Verfügung. Davon entfallen auf den Stadtbezirk III 22.500 € im konsumtiven und 27.700 € im investiven Haushalt.

 

Die nachfolgenden Anregungen wurden von der Verwaltung auf die sachliche und zeitliche Notwendigkeit sowie die (anderweitige) Realisierung und die Kosten geprüft.

 

Die Vorschläge aus der Politik wurden von der Verwaltung vorrangig berücksichtigt, soweit sie sachlich und von der Kostenhöhe in die kleinen Investitionsmaßnahmen passten. Für die danach noch offenen Mittel wurden nachrangig Vorschläge aus den Fachverwaltungen aufgegriffen.

 

Kostenintensive Vorschläge, deren Realisierung über das der Bezirksvertretung zu-stehende Budget hinausgehen würde, konnten nicht berücksichtigt werden. Für diese Maßnahmen müsste von der Politik – sofern erwünscht – eine entsprechende Prüfung und Mittelbeantragung beschlossen werden.

 

Als Ergebnis der Prüfung schlägt die Verwaltung die nachfolgenden im Beschlussentwurf aufgeführten Maßnahmen zur Durchführung vor.

 

 

Konsumtiv, gesamt 22.500 € (Haushaltsansatz 22.500 €)

 

Vorschläge der Politik:

 

1.

Unterstützung der Karnevalszüge in Schlebusch und in Lützenkirchen (Holzhausen) im Jahr 2017

(ca. 2.500 €, konsumtiv)

- Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 02.02.2017

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in ihrer Sitzung am 02.02.2017 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

„Aufgrund der veränderten Sicherheitslage, wird den Organisatoren der Karnevalszüge im Stadtbezirk III, Schlebusch und Lützenkirchen, ein Zuschuss von maximal 1.250 € je Zug aus den bezirklichen Mitteln für kleine Investitionsmaßnahmen in 2017 gewährt. Die Zuschüsse sollen nur für die aufgrund der veränderten Sicherheitslage entstehenden Mehrkosten ausgezahlt werden. Entsprechende Nachweise sind von den Organisatoren vorzulegen.“

 

Die Mittel werden dementsprechend zur Verfügung gestellt und nach Vorlage der Nachweise in tatsächlicher Höhe, jedoch bis maximal 1.250 €, ausgezahlt.

 

Vorschlag des Bezirksvorstehers Schönberger (CDU):

 

2.

Zuschuss an den Kleingartenverein Steinbüchel e.V. für Anbringung einer Wegeabgrenzung mit Steinen

(3.000 €, konsumtiv)

 

Die Verwaltung befürwortet den Vorschlag. Mit ca. 3.000 € lassen sich die Randeinfassungen für ca. 40 m Wegefläche beidseitig oder 80 m einseitig herstellen. Der Verein hat in Aussicht gestellt, die Maßnahme mit Eigenmitteln aufzustocken.

 

Vorschlag des Bezirksvertreters Prangenberg (CDU):

 

3.

Reparatur des Hochkreuzes auf dem Friedhof Lützenkirchen und Erneuerung der umliegenden Bepflanzung

(ca. 4.500 €, konsumtiv)

 

Die Verwaltung begrüßt diesen Vorschlag und wird eine Umsetzung der Maßnahme durchführen, sofern die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III es beschließen.

 

Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Bezirksvertreters Prangenberg (CDU):

 

4.

Erhalt, Pflege und Neupflanzungen alter Obstbaumsorten im Stadtbezirk III

(ca. 3.000 €, konsumtiv)

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Bezirksvertreter Prangenberg (CDU) haben jeweils einen entsprechenden Vorschlag eingereicht, die thematisch zu einer Maßnahme gebündelt werden.

 

Die Verwaltung begrüßt die Anregungen und macht zur Umsetzung folgenden Vorschlag:

 

Der Fachbereich Umwelt schlägt im Stadtbezirk III die Anpflanzung von Jungbäumen (lokale bzw. regionale „alte“ Sorten, Hochstamm) vor. Die Bäume werden auf städtischen Wiesen oder auf Wiesen in Privatbesitz, vorzugsweise im Bestand, gepflanzt. Die Naturschutzstation arbeitet mit den Besitzern bzw. Pächtern seit Jahren erfolgreich zusammen. Jede Pflanzung setzt das Einverständnis von Pächter und Eigentümer voraus. Die Bäume werden mit einem Pflanzkäfig zum Schutz gegen Wild- und Weidetiere versehen. Es wird empfohlen, für jede Pflanzung eine fünfjährige Entwicklungspflege vorzusehen. Darüber hinaus werden Erhaltungs- bzw. Verjüngungsschnitte an Altbäumen vorgeschlagen.

 

Infrage kommen verschiedene Streuobstwiesen, insbesondere am Sensenhammer in Schlebusch. Die genauen Standorte, Zahl der zu schneidenden Bäumen bzw. der Neupflanzungen können im Laufe des Jahres geklärt werden, so dass die Maßnahmen im Winter 2017/2018 umgesetzt werden können.

 

Es ließen sich beispielhaft folgende Maßnahmen durchführen:

 

- Pflanzung von sieben Obstbäumen inklusive fünfjähriger Entwicklungspflege

(1.700 €)

- Erstschnitt und Erhaltungsschnitt Obstbäume (1.300 €)

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

5.

Durchführung von Nachbarschaftsfesten an den Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge im Stadtbezirk III

(1.500 €, konsumtiv)

 

Seit der jeweiligen Beschlusslage wurde eine enge Einbindung der Nachbarschaft von den im Stadtgebiet errichteten Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge innerhalb der Stadtbezirke praktiziert.

 

Im Rahmen des Projektes „Willkommen neue Nachbarn!“ erfolgt an jedem Standort eine enge Verzahnung der lokalen Akteure, der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bewohner der Einrichtung. Im Rahmen von „runden Tischen“ erfolgt ein regelmäßiger Austausch aller Beteiligten. Gemeinsam werden Aktivitäten und Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt. Dieses bürgerschaftliche Engagement ist ein entscheidender Faktor für die Unterstützung der Integrationsbemühungen und ein bedeutender Baustein in der Willkommenskultur in Leverkusen.

 

Um das Netzwerk weiter zu intensivieren, den Austausch innerhalb des Stadtteils zu verstetigen und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen, soll im Jahr 2017 an nahezu jeder Gemeinschaftseinrichtung ein Nachbarschaftsfest für Bewohner, Ehrenamtler, Nachbarn und Akteure aus dem Stadtteil stattfinden. Die Feste können dazu beitragen, die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte niederschwellig mit der Nachbarschaft in Kontakt zu bringen. Das nachbarschaftliche Miteinander wird gestärkt, das bürgerschaftliche Engagement gewürdigt und so die Integration in den jeweiligen Stadtteilen gefördert. Weiterhin können solche Feste dazu dienen, Bürgerinnen und Bürger über das bürgerschaftliche Engagement zu informieren und zu gewinnen.

 

Für die Durchführung der Nachbarschaftsfeste im Stadtbezirk III schlägt die Verwaltung einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 1.500 € vor.

 

6.

Zuschuss an die GGS Erich-Klausener-Schule für die Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(100 €, konsumtiv)

 

7.

Zuschuss an die GGS Waldschule zur "Bewegten Pause"

(700 €, konsumtiv)

 

8.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße für die Förderung nicht deutschsprachiger Kinder und zur "Bewegten Pause"

(800 €, konsumtiv)

 

9.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule für die Förderung nicht deutschsprachiger Kinder und für die Schülerbücherei

(1.000 €, konsumtiv)

 

10.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße für die Sprachförderung und zur "Bewegten Pause"

(300 €, konsumtiv)

 

11.

Zuschuss an die GGS Im Kirchfeld für die Schülerbücherei und zur "Gesunden Schule"

(700 €, konsumtiv)

 

Bei den vorgenannten Vorschlägen zu den Punkten 6 bis 11 handelt es sich um Anregungen des Fachbereichs Schulen. Hierbei wurde die Notwendigkeit der Maßnahmen mit den Schulen im Einzelnen abgesprochen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um Maßnahmen handelt, die im Rahmen des laufenden Geschäfts über den Schulträger finanziert werden können.

 

Schulhofgestaltung/Geräte und Materialien für den Sport und für die Pausengestaltung:

Grundsätzlich sind Spielplatzgeräte ein wichtiger Baustein in der Entwicklungs-förderung von Kindern und Jugendlichen. Der Schulhof als Spielplatz ist ein wichtiger Ort zur Förderung eines positiven Sozialverhaltens. Bei der Nutzung der Spielangebote durch viele Kinder lernen diese, miteinander umzugehen. Daneben bieten entsprechende Spielgeräte den Anreiz, sich in den Unterrichtspausen aktiv zu bewegen und schaffen somit einen wichtigen Gegensatz zu den Konzentrationsphasen während des Unterrichts.

Darüber hinaus kommt den Schulhöfen aus folgenden Gründen eine immer größer werdende besondere Bedeutung zu:

Als Ergebnis zahlreicher Gesundheitsstudien wurde bei vielen Kindern ein erhebliches Bewegungsdefizit festgestellt. Die Schulen sind aufgefordert, dem entgegenzuwirken und haben im Rahmen von pädagogischen Projekten wie „Bewegte Pause“ oder „Gesunde Schule“ entsprechende Programme erarbeitet, nach denen unter anderem Pausenaktivitäten im Sinne einer Gesundheitsförderung und -prävention gestaltet werden. Es liegen Erkenntnisse darüber vor, dass die Möglichkeit, Aggressionen durch Bewegung und Spiel abzubauen, die Gewaltbereitschaft bei Kindern und Jugendlichen senken kann. Insofern stellt eine entsprechende Gestaltung des Schulhofes einen Bestandteil im Bereich Prävention gegen Gewalt an Schulen dar. Mit der Öffnung der Schulhöfe nach Schulbetrieb für die Nutzung durch die Öffentlichkeit werden wohnortnahe Spielmöglichkeiten geschaffen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zum Aufbau eines familien- und kinderfreundlichen Lebensumfelds geleistet. Durch die doppelte Nutzung der Schulhöfe für Schule und Öffentlichkeit werden vorhandene Ressourcen optimal ausgenutzt.

Den Wünschen der Kinder nach einer altersgerechten und ansprechenden Spielmöglichkeit kann mit dem geringen Mittelansatz des Fachbereichs Schulen kaum Rechnung getragen werden. Zudem ist zur Verwirklichung einzelner, auch kleinerer Projekte oft-mals die finanzielle Unterstützung der Elternschaft über die Schulvereine notwendig. Leider ist diese nicht an allen Schulen gleich, so dass ein gerechter Mitteleinsatz umso schwieriger wird, wenn ansprechende Spielgeräte zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Lernwerkstätten:

Seit 2012 haben die Schulen im Rahmen des Projektes „Tu was“ Lernwerkstätten im Sinne einer frühen spielerischen Vermittlung von naturwissenschaftlichen Kenntnissen aus Zuschussmitteln von Bayer Science & Education eingerichtet. Diese Projekte sollen fortgeführt und die Ausstattung soll erweitert werden. Weitere Schulen haben sich im Rahmen der Eigenständigkeit entschieden, Lernwerkstätten einzurichten, die sich in der Umsetzungsphase befinden. Sie möchten die vorhandene Ausstattung ergänzen.

 

Schülerbüchereien:

Schülerbüchereien sind ein wichtiger Bestandteil in den Grund- und Förderschulen. Sie bieten für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich außerhalb des Lehrplans mit dem Medium Buch zu befassen, recherchieren zu lernen und ihre Lese- und Rechtschreibekompetenzen zu verbessern. Insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, die die deutsche Sprache nur bedingt beherrschen, ist das Lesetraining ein unverzichtbarer Bestandteil der Förderung. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass in der Schülerbücherei neben Fachbüchern auch Kinderliteratur angeboten wird, die die Kinder motiviert, diese Bücher lesen und verstehen zu können. Die laufende Ergänzung und Aktualisierung des Bestandes der Schülerbüchereien ist daher notwendig.

 

Fördermaterialien/Materialien zur Förderung nicht deutschsprachiger Kinder:

Fördermaterialien werden zum Einsatz im Unterricht benötigt, um Defizite im Bereich der Wahrnehmung, der Motorik und Feinmotorik, im methodischen Vorgehen und im sprachlichen Bereich zu minimieren. Ein erhöhter Bedarf besteht aufgrund der Zunahme der nicht deutschsprachigen Schülerinnen und Schüler durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern. Ziel muss es sein, diesen Kindern schnellstmöglich die deutsche Sprache zu vermitteln, damit die Kinder am regulären Unterricht teilnehmen und ordnungsgemäß beschult werden können. Hierfür sind besondere Fördermaterialien erforderlich, die an den Schulen zum Teil nicht oder in nicht ausreichender Menge vorhanden sind.

Die beantragten Materialien und Gegenstände stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem erlassgemäßen Unterricht bzw. mit der im Bildungsauftrag der Schulen enthaltenen Verpflichtung zur individuellen Förderung von Kindern mit entsprechenden Defiziten nicht nur im Rahmen der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern.

 

12.

Ersatzbeschaffung von vier zerstörten Blumenkübeln im inneren Park des Schlosses Morsbroich

(2.900 €, konsumtiv)

 

Die Ersatzbeschaffung wurde bereits mehrfach durch die Untere Denkmalbehörde angeregt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 2.900 €. Die Verwaltung hat derzeit keine eigenen Mittel für die Durchführung der Maßnahme zur Verfügung.

 

13.

Sanierung von sechs Sitzbänken im inneren Park des Schlosses Morsbroich

(1.500 €, konsumtiv)

 

Damit die Besucherinnen und Besucher des Schlossparks weiterhin die vorhandenen Sitzbänke adäquat nutzen können, sind Schreiner- und Malerarbeiten in einer Größenordnung von ca. 1.500 € erforderlich. Die Verwaltung verfügt derzeit über keine eigenen Mittel für die Durchführung der Maßnahme.

 

 

Investiv, gesamt 27.700 € (Haushaltsansatz 27.700 €)

 

Vorschlag des Ratsherrn Müller (CDU):

 

14.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule zur Anschaffung eines großen "Markt"-Regenschirmes

(ca. 400 €, investiv)

 

Der Vorschlag ist sinnvoll und wird von der Verwaltung befürwortet.

 

Vorschläge des Bezirksvertreters Wollenhaupt (CDU):

 

15.

Anschaffung und Installation einer Sitzbank an der Boulebahn Ecke Saarlauterner Straße/Saarstraße

(1.200 €, investiv)

 

Die Boulebahn wird gut besucht und eine entsprechende Sitzmöglichkeit ist auch aus Sicht der Verwaltung sinnvoll. Die Anschaffung und Installation einer Bank kann mit Mitteln in Höhe von ca. 1.200 € erfolgen.

 

16.

Anschaffung und Installation eines Federspielgerätes vor der Geschäftszeile in der Saarstraße

(ca. 2.500 €, investiv)

 

Die Verwaltung kann ein entsprechendes Gerät mit einem Fallschutz errichten, sofern die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III es beschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass zuvor mit dem Eigentümer der Flächen Kontakt aufgenommen werden muss, um das Einverständnis einzuholen. Darüber hinaus ist zu klären, wer für die Wartung des Gerätes und die Sicherheit der Kinder zuständig sein wird.

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

17.

Installation von Nistkästen für bedrohte Arten im Stadtbezirk III

(ca. 3.000 €, investiv)

 

Da in den meisten Gebieten natürliche Nisthöhlen fehlen, weil alte und morsche Bäume nicht mehr vorhanden sind, sollen Nistkästen für bedrohte Arten wie Hohltaube, Waldkauz, Turmfalke, Star und Fledermaus im Leimbach- und Lötzelbachtal und Schlebusch angebracht werden.

 

Die Anbringung der diversen Nisthöhlen ist arbeitsaufwändig, da die meisten Kisten in großer Höhe angebracht werden. Unter anderem ist für die Anbringung eines Turmfalkenkastens am Rhein ein Steiger nötig.

 

Für Fledermäuse werden je nach Art unterschiedliche Kästen benötigt: Flachkästen unter anderem für Wasser- und Zwergfledermaus, Großraumkisten unter anderem für den großen Abendsegler und die Rauhautfledermaus. Diese Kästen können größere Kolonien beherbergen und auch als Wochenstube genutzt werden. Zusätzliches Anbringen von Überwinterungshöhlen kann zur Arterhaltung beitragen.

 

Die Kosten für die einzelnen Nistkästen liegen bei ca. 30 bis 70 € zuzüglich Montage. Die Verwaltung würde je nach Höhe der beschlossenen Mittel so viele Kästen wie möglich installieren.

 

18.

Zuschuss an die GGS Waldschule zur "Bewegten Pause"

(1.500 €, investiv)

 

19.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße für die Lernwerkstatt

(2.000 €, investiv)

 

20.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule zur "Bewegten Pause"

(250 €, investiv)

 

21.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße für die Lernwerkstatt, zur "Bewegten Pause", für die Sprachförderung und die Schülerbücherei

(1.500 €, investiv)

 

22.

Zuschuss an die GGS Im Kirchfeld zur "Gesunden Schule"

(550 €, investiv)

 

Zur Begründung der Maßnahmen wird auf die Erläuterung zu den Punkten 6 bis 11 der Vorlage verwiesen.

 

23.

Ersatzbeschaffung eines Spielgerätes auf dem Kinderspielplatz Im Dorf

(ca. 12.700 €, investiv)

 

Auf dem Kinderspielplatz Im Dorf soll das Spielgerät „Sandwerk“ durch ein neues ersetzt werden. Das alte Sandwerk muss abgebaut werden, da es im Laufe der Zeit durch das Bespielen und die Witterung abgenutzt ist und bald nicht mehr sicher bespielt werden kann. An gleicher Stelle soll ein neues Sandwerk aufgestellt werden.

 

Der Spielplatz ist sehr beliebt und wird durch viele Kinder bespielt, unter anderem auch von dem Kindergarten, der sich gegenüber dem Spielplatz befindet.

Ein Sandwerk bietet viele verschiedene Spielmöglichkeiten, beispielsweise einen Sandaufzug und Sandschütten, mit denen der Spielsand transportiert und befördert werden kann, sowie verschiedene Podeste und Klettermöglichkeiten wie Leitern. Es kann gleichzeitig von mehreren Kindern bespielt werden.

 

24.

Neuausstattung des Mehrzweck- bzw. Bewegungsraumes der Kindertageseinrichtung Hamberger Straße

(2.100 €, investiv)

 

In der von der Katholischen Kirche erworbenen Tageseinrichtung für Kinder Hamberger Straße 16 ist der Mehrzweck-/Bewegungsraum neu auszustatten.

Die dort vorhandene Kletterwand ist nicht mehr zulässig und muss demontiert werden. Eine der noch vorhandenen Weichbodenmatten ist veraltet, zudem an einigen Stellen gerissen und daher ebenfalls nicht mehr verwendbar.

Gerade der Bewegungsbereich ist in einer Tageseinrichtung für Kinder von besonderer Bedeutung. Zur Förderung der Körpermotorik u.a. ist eine sachgerechte Ausstattung des Bewegungsraumes erforderlich.

Es wird daher vorgeschlagen, aus den bezirklichen Mitteln eine Podestlandschaft/-kombination, eine Weichbodenmatte (150x200 cm) und zwei Fallschutzmatten (je 150x100x6 cm) zu beschaffen. Die Kosten belaufen sich bei einer Beschaffung innerhalb des bestehenden Rahmenvertrages auf ca. 2.100 €.

 

 

Die nachfolgenden Maßnahmen werden von der Verwaltung aus den dargelegten Gründen nicht zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

Vorschläge des Bezirksvertreters Prangenberg (CDU):

 

25.

Anbringung eines "Kölner Tellers" zwischen dem Parkplatz des Kleingartenvereins und der Gasstation auf der Straße Schöne Aussicht

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Vorschlag wie folgt Stellung:

 

Die Straße „Schöne Aussicht“ ist als Tempo 30-Zone ausgeschildert. Die Beschilderung ist für jeden Verkehrsteilnehmer, der die entsprechende Sorgfaltspflicht bei der Teilnahme am Straßenverkehr beachtet, erkennbar. Am Ende der Straße ist eine Weiterfahrt durch die Beschilderung „Verbot für Krafträder, Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“, mit dem Zusatz, „Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei“ unterbunden. Auch diese Beschilderung ist gut sichtbar.

 

Bei einer durchgeführten Verkehrszählung in der Zeit von Donnerstag, dem 09.02.2017, bis Dienstag, dem 14.02.17, (119 Stunden), wurde folgendes Ergebnis festgestellt:

 

Fahrtrichtung Kleingarten

km/h

Fahrzeuge

insgesamt

Fahrtrichtung Hamberger Str. km/h

Fahrzeuge

insgesamt

< 15

39

< 15

28

< 20

41

< 20

40

< 25

46

< 25

116

< 30

85

< 30

124

< 35

139

< 35

115

< 40

94

< 40

92

< 45

44

< 45

41

< 50

15

< 50

16

> 50

9

> 50

9

Gesamtsumme

512

 

581

 

Die Anzahl der erfassten Fahrzeuge, die nahezu identisch ist, lässt darauf schließen, dass es sich hier um einen reinen Ziel- und Quellverkehr handelt. Durchschnittlich befahren diesen Bereich 4,3 bzw. 4,9 Fahrzeuge in einer Stunde.

Bei den festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen wird davon ausgegangen, dass einige Verkehrsteilnehmer ungeachtet einer bestehenden Beschilderung nicht bereit sind, die vorgegebene Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu beachten. Insoweit handelt es sich, wie im gesamten Stadtgebiet zu beobachten ist, um bewusstes bzw. persönliches Fehlverhalten der jeweiligen Verkehrsteilnehmer. Dieses Fehlverhalten kann jedoch durch das Aufbringen von „Kölner Tellern“ aus hiesiger Sicht nicht reduziert werden. Durch das Anbringen von „Kölner Tellern“ wird lediglich eine punktuelle Geschwindigkeitsreduzierung erreicht. Weiter werden durch Abbrems- und Beschleunigungsvorgänge nicht unerhebliche Geräusche im direkten Umfeld verursacht, so dass hierdurch in der Nähe wohnende Anlieger gestört werden können. Auch stellen sie eine Behinderung für die Rettungsfahrzeuge dar. Diese können den Bereich nicht schnell genug befahren und verlieren dadurch Zeit, wenn Patienten schnell gerettet werden müssen. Daher werden im Stadtgebiet Leverkusen keine derartigen Verkehrseinrichtungen mehr eingesetzt. Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich auf der Oberen Ebene des Europarings, wo die Aufbringung von Kölner Tellern letztendlich dazu beitrug, eine Unfallhäufungsstelle zu beseitigen. Diese Voraussetzungen liegen jedoch auf der Straße „Schöne Aussicht“ nicht vor, so dass von Seiten der Verwaltung dieses „Verkehrshindernis“ nicht empfohlen wird.

 

26.

Anschaffung und Installation von zwei Federspielgeräten auf dem Gelände der städtischen Kindertageseinrichtung Lippe

 

Die städtische Kindertageseinrichtung Lippe verfügt über kein eigenes Außengelände. Es wird der allgemein zugängliche Spielplatz der Wohnanlage genutzt. Eine Umsetzungsmöglichkeit des Vorschlages wird seitens der Verwaltung daher nicht gesehen.

 

27.

Einrichtung einer Hundewiese oberhalb der Kleingartenanlage "Schöne Aussicht" in Lützenkirchen

 

Im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsplanes ist die Problematik von nicht ordnungsgemäß beaufsichtigten freilaufenden Hunden und Hundekot auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auch im Rahmen der Beteiligungsverfahren mehrfach von der Öffentlichkeit und der Landwirtschaft formuliert worden. Um ein gesamtstädtisches Konzept erarbeiten zu lassen, ist bei dem Gutachterbüro, welches die Neuaufstellung des Landschaftsplanes erarbeitet hat, ein Angebot angefragt worden. Das vorliegende Angebot konnte aufgrund der städtischen Haushaltsrestriktionen bisher nicht beauftragt werden.

 

Die Einrichtung einer Hundewiese oberhalb der der Kleingartenanlage "Schöne Aussicht" in Lützenkirchen könnte im Vorgriff auf das gesamtstädtische Konzept als "Pilotmaßnahme" durchgeführt werden. Aufgrund der Personalsituation ist die Prüfung der Eignung der Fläche, der Entwurf einer Abgrenzung (Zaun/Hecke), die Gestaltung und die Konzeption der Unterhaltung der Fläche durch Mitarbeiter der Fachbereiche Umwelt, Stadtplanung und Stadtgrün zurzeit leider nicht möglich.

 

28.

Erneuerung der Wegedecke des Grünzugs zwischen der Von-Knoeringen Straße und dem Weyerweg sowie Installation von Beleuchtung auf diesem Weg

 

Der Weg zwischen der Von-Knoeringen Straße und dem Weyerweg mit einer Länge von ca. 330 m verläuft im Bereich des Bebauungsplans Nr. 36/III „Schmalenbruch“ und ist als Grünfläche festgesetzt. Eine über diese Grünfläche hinausgehende Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche besteht nicht. Ein Kabel zur Versorgung etwaiger Lichtpunkte ist demnach nicht vorhanden. Die Ausleuchtung des Weges erfordert bei einem Mastabstand von 30 m rechnerisch die Anzahl von 11 Lichtpunkten.

 

Die Kosten für die Kabelverlegung werden auf ca. 17.000 € geschätzt, für die Lichtpunkte sind ca. 22.000 € hinzuzurechnen. Insgesamt ist somit mit Kosten in Höhe von 39.000 € zu rechnen.

 

In der Regel sind Grünanlagen nicht beleuchtet. Für die dunkle Jahreszeit steht eine alternative, beleuchtete Wegeführung über die Theodor-Gierath-Straße zur Verfügung. Bei diesem Sachverhalt und der finanziellen Lage wird eine Beleuchtung des Weges von der Verwaltung nicht befürwortet.

 

Für eine Erneuerung der Wegedecke wird seitens der Fachverwaltung mit Kosten von über 10.000 € gerechnet.

 

Sollten sich die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III mehrheitlich für die vorgeschlagene Maßnahme entscheiden, müssten sie die Verwaltung beauftragen, diese als Einzelmaßnahme mit den entsprechenden Mitteln für den Haushalt 2018 anzumelden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Greger / 01 / 88 84

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Konsumtive und investive Maßnahmen im Rahmen der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Konsumtiv:

Produkt 010501 / Innenauftrag 810001050104 / Sachkonto 523200

 

Investiv:

Finanzstelle 81040105012000 / Finanzpositionen 782600/782700

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Im Jahr der Umsetzung:

Konsumtiv: 22.500 €        

Investiv:        27.700 €

 

Keine Auswirkungen in den Folgejahren.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

teilweise

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 01, Daniel Greger, 88 84

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein