Beschlussentwurf:

 

1. Das Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung wird fortgeschrieben und bildet in dieser Form die Grundlage für die laufende Bearbeitung der Planverfahren
(Anlagen 2, 3 und 4).

 

2. Für die neu aufgenommenen Planungsanlässe sind nach Maßgabe der jeweiligen Bedingungen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten.

 

gezeichnet:

Buchhorn                               Stein                                  Mues

 

Begründung:

 

Das Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung wird seit vielen Jahren aufgestellt, um zwischen Politik und Verwaltung eine Absprache über Planbearbeitungen zu treffen. Sie dient dazu, die Schwerpunkte der Planungstätigkeit festzulegen und auch Bürgern und Investoren gegenüber eine Aussage zu zeitlichen Abfolgen treffen zu können. Insgesamt war und bleibt das Arbeitsprogramm bis zu einem gewissen Grad dynamisch und flexibel angelegt, um auch kurzfristig für wichtige Projekte handlungsfähig zu sein.

 

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es für die politischen Beratungen ein Problem ist, dass zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufnahme in das Arbeitsprogramm häufig noch keine Angaben über inhaltliche Rahmenbedingungen gegeben werden können. Erst infolge der nachfolgenden Beschlüsse werden Voraussetzungen geklärt, Stellungnahmen eingeholt bzw. in Gutachten und Detailplanungen investiert. Aus diesem Grund werden schwerpunktmäßig Projekte mit dem Zusatz „prioritär“ versehen, für die es deutlich mehr als nur eine Idee bzw. eine Anfrage gibt. In der Regel handelt es sich um bereits laufende Planverfahren oder Vorhaben, für die wesentliche Ziele bereits mit dem Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht erörtert worden sind.

 

Anstelle der früheren Priorität II gibt es nun eine Kategorie „Projekte mit Potential“, d. h. Vorhaben, die sich noch weiter qualifizieren können und flexibel in einen Beratungsturnus eingebracht werden können, sollten prioritäre Planverfahren ins Stocken geraten.

 

Mehr als früher bilden in erster Linie inhaltliche Kriterien Grundlage für die Aufnahme in das Arbeitsprogramm. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und Wirtschaftsentwicklung erfolgt im Wesentlichen eine Konzentration der Planungstätigkeit auf:

 

  • Entwicklung städtischer Flächen
  • Projekte von erheblicher Bedeutung für die Stadtentwicklung und/oder die Entwicklung des Bezirks
  • Sicherung der gewerblichen Nutzung und Förderung des Einzelhandels innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche
  • Planvorhaben zur Rechtsbereinigung und Umsetzung des Altlastenerlasses

 

Weiteres Kriterium ist die Entwicklung aus dem erst 2006 rechtswirksam gewordenen Flächennutzungsplan, dessen umfangreicher Beteiligungs- und Abwägungsprozess nicht in Frage gestellt werden soll.

 

Die „Top-Projekte“ ergeben sich auch aus den Stadtzielen, die weiteren Projekte mit Priorität ergeben sich aus den o. g. Grundsätzen und sind in einem Übersichtsplan dargestellt. Dazu kommen noch Projekte aus dem bestehenden Arbeitsprogramm, die bereits in laufender Bearbeitung sind.

 

Verantwortlich für die Aufstellung von Bauleitplänen ist der Bau- und Planungsausschuss. Da allerdings die beratenden Bezirksvertretungen und der (z. T.) zu beteiligende Umweltausschuss in das Verfahren maßgeblich involviert sind und die Entscheidungen zum Satzungsbeschluss dem Rat allein vorbehalten sind, erfolgt die programmatische Entscheidung zum Arbeitsprogramm durch den Rat.

 

 

Bestandteile der Vorlage sind:   

 

Anlage 1:                    Rückblick und Sachstand

Anlage 2:                    Grundsätze des Arbeitsprogramms verbindliche Bauleitplanung

Anlage 3:                    Übersichtsplan der Projekte mit Priorität

Anlage 4:                    Sachstand Innen- und Außenbereichssatzungen

Anlage 5:                    Derzeit nicht berücksichtigte Planungsanlässe