i. S. des § 12 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in den Straßen und Anlagen der Stadt Leverkusen
Der Beschlussentwurf
wird wie folgt neu gefasst:
1. Für die von den Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I bis III bestimmten Flächen ist für einen Testzeitraum von 6 Monaten (vom 01.04.2017 bis 30.09.2017) das Grillen erlaubt.
2. Die Testphase wird insbesondere unter den Gesichtspunkten Vermüllung, Lärm und Vandalismus bis zum Jahresende evaluiert.
3. Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zu Punkt 1. und 2. legen die Bezirksvertretungen für ihren Stadtbezirk je eine Fläche gemäß der Begründung der Vorlage unter Ziffer II fest:
a) Stadtbezirk I: ein Bereich in der Hitdorfer Laach,
b) Stadtbezirk II: eine Fläche an den Wupperwiesen in der Nähe der
Düsseldorfer Straße,
c) Stadtbezirk III: eine Fläche nördlich des Ophovener Weihers zwischen
der Wilmersdorfer Straße und dem Ophovener Weiher.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Märtens Deppe
Begründung:
Da die Entscheidung über die Standorte der Grillflächen in den einzelnen Stadtbezirken in die alleinige Zuständigkeit der Bezirksvertretungen fällt, wurden die Beratungsfolge und der Beschlussentwurf entsprechend angepasst.