Beschlussentwurf:
Der Katholischen Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH, wird für die Durchführung des „Ferienspaß“ - vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln - ein Zuschuss in Höhe von 7.500 € gezahlt.
Über die Gesamtausgaben ist dem Fachbereich Kinder und Jugend ein Verwendungsnachweis bis zum 15.01.2018 vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Antrag vom 02.03.2017 (Anlage 1) bittet die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH, um einen Zuschuss in Höhe von 7.500 € für die Durchführung des „Ferienspaß“ im Rahmen des Sommerferienprogramms 2017 gem. Finanzierungsplan (siehe Anlage 3).
Entsprechende Mittel sind auf dem Sachkonto (Erstattung an Jugendverbände) vorhanden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartnerin: Frau Schlösser/
Fachbereich 51/ Telefon: 51 90
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH, plant in Kooperation mit dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend und den Kirchengemeinden St. Matthias und St. Nikolaus in den Sommerferien 2017 eine einwöchige Ferienmaßnahme für bis zu 80 Kindern. Von Montag bis Samstag wird den Kindern im Alter von sieben bis dreizehn Jahren ein interessantes und abwechslungsreiches Ferienprogramm geboten.
Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW liegen vor, da es sich nach SGB VIII um eine Pflichtaufgabe handelt und in Anbetracht des festliegenden Durchführungszeitraumes (Sommerferien) eine zeitnahe Entscheidung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses zur Sicherstellung der Planung notwendig ist.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Fördermittel in Gesamthöhe von 7.500,- €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |