Betreff
Notwendige Baumfällungen im Stadtbezirk III
Vorlage
2017/1588
Aktenzeichen
01-40-2017/1588-rm
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt den in der Anlage genannten Baumfällungen zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

 

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III in ihrer Sitzung am 23.03.2017 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.

 

Begründung:

 

Bei den in der Anlage genannten Bäumen wurden bei der aktuellen Begehung Schadmerkmale festgestellt, die - gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Bäume auf dem stark frequentierten Schulspielplatz stehen - eine Fällung unumgänglich machen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, 67, 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine, da Ausführung durch Hubsteigereinsatz des Regiebetriebes.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine, da Ausführung durch Hubsteigereinsatz des Regiebetriebes.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Die zu fällende Birke auf dem Schulspielplatz der GGS Morsbroicher Straße wurde durch den Baumkontrolleur in die Priorität 2 eingestuft. Das bedeutet, dass sie innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung des Gefahrenpotentials gefällt werden muss. Da die nächste turnusgemäße Sitzung der Bezirksvertretung III erst am 11. Mai terminiert ist, wird diese Beschlussvorlage als Tischvorlage eingebracht, um eine Dringlichkeitsvorlage zu vermeiden.

 

Bei der gleichen Kontrolle wurde ebenfalls auf dem Schulspielplatz der GGS Morsbroicher Straße ein zu fällender Trompetenbaum festgestellt, der allerdings in die Priorität 3 (zu fällen innerhalb von 6 Monaten) eingestuft wurde. Um nicht innerhalb einer kurzen Zeitspanne zwei Mal den Schulspielplatz mit den hinderlichen Auswirkungen für den Schulbetrieb absperren und den notwendigen technischen und personellen Aufwand auf der gleichen Fläche wiederholen zu müssen, wird auch diese Baumfällung ebenfalls mit dieser Vorlage eingebracht.