Betreff
Kooperationsprojekt "Wendepunkte" - Projekt zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern
Vorlage
2017/1604
Aktenzeichen
IV/51-hi
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

 

Kenntnisnahme:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren nehmen die Vorstellung des Projektes „Wendepunkte“ zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                      In Vertretung

Adomat                                                Märtens

 

Begründung:

 

Das Projekt „Wendepunkte“ soll als Hilfestellung für Kinder von Drogen konsumierenden Eltern dienen. Drogenkonsumenten können ihre Elternverantwortung in der Regel nicht ausreichend wahrnehmen. Die Kinder sind von Anfang an einer ganzen Reihe von Situationen ausgesetzt, die fast immer nachteilig sind. Wenn allerdings die Kompetenzen aller Helfer betrachtet werden, stehen wirkungsvolle Interventionsmöglichkeiten zur Verfügung. Um dieses Potenzial optimal ausschöpfen zu können, bedarf es einer Vernetzung und Kooperation aller Beteiligten.

 

Bei Drogen konsumierenden Eltern ergeben sich vielfach Schnittstellen zwischen den Hilfesystemen: Jugendhilfe, Sozialhilfe, Krankenhilfe und Rehabilitation. Die bisherigen Definitionen und Zuständigkeiten erlaubten keine kontinuierliche Hilfeleistung. Es gibt Brüche, Konkurrenzen, gegenseitige Ausschlüsse und bewusste Ausklammerung. Das erschwerte Kooperationen und abgestimmte Hilfeangebote von Jugend- und Suchthilfe oder machte sie teilweise unmöglich. Effektive Hilfe verlangt Hilfeangebote, die unterschiedliche Hilfesysteme vereint. Solche Ansätze sind in Leverkusen mit dem Projekt Wendepunkte entwickelt worden.

 

Das Kindeswohl im Blick zu haben ist dabei eine Gemeinschaftsaufgabe und nicht von einer Person oder Institution allein zu leisten.

 

Aufgrund des Wunsches der beteiligten Institutionen und Akteure nach einer Annäherung und Kooperation entstand die Idee, im Rahmen eines Projektes eine Schnittstelle zwischen Jugendamt (Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe) und Suchthilfe zu entwickeln und die Kooperationswege zwischen Jugendamt und Suchthilfe zu beschreiben und zu beleben. Dabei übernimmt das Diakonische Werk als dritte Einheit die Rolle der vermittelnden und steuernden Instanz in dieser Kooperation.

 

Das Hauptziel der Arbeit liegt in der Entwicklung und dem Ausbau eines professionsübergreifenden Kooperationsnetzes. Ziel der Einzelfallmaßnahmen ist es, die Hilfebedürftigkeit von Kindern drogenabhängiger Eltern rechtzeitig zu erkennen, die Hilfebedürftigkeit exakt zu bestimmen und angemessene Hilfeangebote umgehend einzuleiten.

 

Alle an dem Konzept beteiligten Institutionen verfolgen als gemeinsame Ziele:

 

        ein dauerhaft gemeinsames Leben von Eltern und Kind zu ermöglichen,

        eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Zielgruppe und

        eine verbindliche Kooperation mit den Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen der drei Bereiche Suchthilfe, Jugendhilfe und Kliniken/Gynäkologen/substituierende Ärzte.

 

Das Projekt besteht im 2. Jahr und wird mit 0,5 Vollzeitstelle durchgeführt, die aus Mitteln der Jugendhilfe finanziert wird. Schon jetzt sind die beiden stundenweise eingesetzten Mitarbeiter/innen komplett ausgelastet, sodass ein großes Ziel, nämlich die Schnittstellen zwischen den Kooperationspartner schließen zu können und drogenabhängige bzw. substituierende Eltern zu unterstützen, in Gänze erreicht wird.


 

Eine Ausweitung des Projektes auf Eltern mit einer Alkoholproblematik soll über das Präventionsgesetz unter finanzieller Beteiligung von Krankenkassen erreicht werden. Die Ausweitung des bestehenden Projektes ist angedacht und sowohl inhaltlich als auch wirtschaftlich sinnvoll, da hier Fremdplatzierungen von Kindern/Jugendlichen vermieden werden können.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hillen / 51 / 406-51 00

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Kooperationsprojekt des Fachbereichs Kinder und Jugend, des Diakonischen Werkes Leverkusen und der Suchthilfe gGmbH Leverkusen für Familien/Alleinerziehende im Kontext einer Drogenproblematik.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

5100 06 15 0103      Hilfe zur Erziehung

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

ca 25.000 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

ca. 25.000 € p. a.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

 nein

nein