Betreff
Reihenfolge der Vertretung des Oberbürgermeisters
Vorlage
0049/2009
Aktenzeichen
012-10-07-wb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Bei Verhinderung des zum allgemeinen Vertreter bestellten Beigeordneten wird dieser durch den Beigeordneten, dem als Geschäftsbereich das Dezernat V der Stadtverwaltung zugewiesen ist, vertreten. Ist auch dieser Beigeordnete verhindert, wird der allgemeine Vertreter durch den Beigeordneten, dem als Geschäftsbereich das Dezernat III der Stadtverwaltung zugewiesen ist, vertreten. Ist auch dieser Beigeordnete verhindert, wird der allgemeine Vertreter durch den Beigeordneten, dem als Geschäftsbereich das Dezernat IV der Stadtverwaltung zugewiesen ist, vertreten.

 

gezeichnet:    Häusler

                        in Vertretung des Oberbürgermeisters

Begründung

 

Gem § 68 GO NRW bestimmt der Rat die Reihenfolge der Vertretung des Oberbürgermeisters für den Fall der Verhinderung des zum allgemeinen Vertreter bestellten Beigeordneten.

Da dazu ein Ratsbeschluss ausreicht, ist diese Regelung nicht mehr in die Hauptsatzung aufgenommen worden. Die Reihenfolge der Vertretung entspricht den Vertretungsregelungen des aktuellen Organisationsplans der Stadt Leverkusen.