Betreff
Erneuerung der öffentlichen Wegeverbindung im Wohnpark Pregel-/ Memelstraße
Vorlage
2017/1611
Aktenzeichen
01-40-2017/1611-rm
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der vorgelegten Planung für die Erneuerung der öffentlichen Wegeverbindung im Wohnpark Pregel-/ Memelstraße zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes 2017 und der nachfolgenden Mittelfreigabe.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Eine vergleichbare öffentliche Wegeverbindung innerhalb eines ansonsten im Besitz einer Wohnungsgesellschaft befindlichen Siedlungsraumes gibt es auch im Bereich der Siedlung Monheimer Straße/Baumberger Straße. Dieser Weg wurde bereits 2012 aus den gleichen Gründen, wie sie bei der nun hier vorgeschlagenen Maßnahme anzutreffen sind, erneuert.

 

Der öffentliche Fußweg Pregel-/ Memelstraße vernetzt die Siedlung mit den umliegenden Freiräumen und der umgebenden Infrastruktur inkl. Anbindung an den ÖPNV über die Solinger Straße. Die Erneuerung passt sich ein in die einzelnen Wohnumfeldmaßnahmen der Wohnungsgesellschaft Leverkusen (WGL) im Quartier. Er stellt somit einen weiteren wichtigen Baustein zur Verbesserung des Wohnumfeldes dar.

 

Der plattierte Weg befindet sich derzeit in einem hinsichtlich der Benutzbarkeit und Verkehrssicherheit bedenklichen Zustand und ist nicht barrierefrei.

 

Nähere Einzelheiten können der beigefügten Baubeschreibung entnommen werden.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einsehbar.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski / 67 / 406 - 6712

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:

 

Finanzstelle 67001305011026

Finanzposition 783300                              48.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Abschreibungen: 2.400 € p. a.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]