Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der vorgelegten Planung für die Erneuerung der öffentlichen Wegeverbindung im Wohnpark Pregel-/ Memelstraße zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes 2017 und der nachfolgenden Mittelfreigabe.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Eine vergleichbare öffentliche Wegeverbindung innerhalb eines ansonsten im Besitz einer Wohnungsgesellschaft befindlichen Siedlungsraumes gibt es auch im Bereich der Siedlung Monheimer Straße/Baumberger Straße. Dieser Weg wurde bereits 2012 aus den gleichen Gründen, wie sie bei der nun hier vorgeschlagenen Maßnahme anzutreffen sind, erneuert.
Der öffentliche
Fußweg Pregel-/ Memelstraße vernetzt die Siedlung mit den umliegenden
Freiräumen und der umgebenden Infrastruktur inkl. Anbindung an den ÖPNV über
die Solinger Straße. Die Erneuerung passt sich ein in die einzelnen
Wohnumfeldmaßnahmen der Wohnungsgesellschaft Leverkusen (WGL) im Quartier. Er
stellt somit einen weiteren wichtigen Baustein zur Verbesserung des
Wohnumfeldes dar.
Der plattierte Weg befindet sich derzeit in einem hinsichtlich der Benutzbarkeit und Verkehrssicherheit bedenklichen Zustand und ist nicht barrierefrei.
Nähere Einzelheiten können der beigefügten Baubeschreibung entnommen werden.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einsehbar.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Witowski / 67 / 406 - 6712
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:
Finanzstelle 67001305011026
Finanzposition 783300 48.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Abschreibungen: 2.400 € p. a.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
|
|
|
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
|
|
|