Beschlussentwurf:
Der Instandsetzung der Brücken
- Fußweg Heymannstraße/Willy-Brandt-Ring,
- Fußweg Auf den Steinen/Wupper
und
- Fuß- und Radweg Rheindorf-Bürrig/Wupper
wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Allgemeines:
Sämtliche Ingenieurbauwerke im öffentlichen Verkehrsraum, die in der
Baulast der Stadt Leverkusen liegen, werden von den Technischen Betrieben der
Stadt Leverkusen AöR (TBL) gemäß DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von
Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung“ in regelmäßigen Abständen untersucht. In diesem
Zusammenhang wird der Zustand der Bauwerke aufgenommen und dokumentiert. Im
Ergebnis wird für das jeweilige Bauwerk eine Aussage zur Standsicherheit, der
Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit getroffen.
Gegenstand dieser Vorlage sind die folgenden drei Stahlbrücken:
- Fußweg Heymannstraße/Willy-Brandt-Ring (interne Bauwerksnummer: St 02),
- Fußweg Auf den Steinen/Wupper (interne Bauwerksnummer: W 050),
- Fuß- und Radweg Rheindorf-Bürrig/Wupper (interne Bauwerksnummer: W 023).
Stahlbrücken haben eine Lebensdauer von ca. 80 - 100 Jahren. Um dieses
Alter zu erreichen, sind bei Bedarf - wie in den vorliegenden Fällen -
Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
Brückenbauwerk: St 02 - Fußweg Heymannstraße/Willy-Brandt-Ring
Die Fußgängerbrücke
wurde im Jahre 1989 gebaut. Sie führt den
Fußgängerverkehr westlich der Einmündung Heymannstraße über den vierspurigen
Willy-Brandt-Ring und hat als Teil der offiziellen Schulwegkarte eine besondere
Bedeutung für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsgrundschule
Theodor-Fontane-Schule in der Fontanestraße. Bei diesem Bauwerk handelt es
sich um eine 3-feldrige Trogbrücke mit einer Länge von 51,57 m und einer Breite
zwischen den Geländern von 2,78 m. Der Steg des Hauptträgers und dessen
Obergurt sind zugleich Geländer der Brücke.
Im Zuge der letzten
Hauptprüfung der Stahlbrücke wurde festgestellt, dass der Belag der Treppenanlage und der Brücke selbst
sowie die Sockelschutzbeschichtung stark geschädigt sind. Die Beschichtung
liegt großflächig hohl und ist hinterläufig. Regenwasser läuft ungehindert in
die tragende Stahlkonstruktion und sorgt für massive Korrosionsschäden. Diese
führen in der Folge zu Querschnittsverlusten am Stahl. Mittelfristig kann
dieses die Dauerhaftigkeit verringern sowie die Stand- und die
Verkehrssicherheit gefährden.
Um ein Fortschreiten
dieses Schadensprozesses zu verhindern, ist eine komplette Instandsetzung des Bauwerkes
auszuführen. Hierzu sind die schadhafte Beschichtung an den Außen- und
Innenseiten des Bauwerkes sowie der Brücken- und Treppenbelag zu erneuern.
Bauzeit und Verkehrslenkung:
Aufgrund der
Bedeutung der Brücke für den Schulweg und der Tatsache, dass das Bauwerk über
den Willy-Brandt-Ring als Hauptverkehrsader führt, müssen die
Instandsetzungsarbeiten in den Sommer- und Herbstferien und somit in zwei
Abschnitten durchgeführt werden. Der erste Abschnitt in den Sommerferien
umfasst die Instandsetzung des Brückenüberbaus. In den Herbstferien folgt der
zweite Abschnitt mit der Instandsetzung der beidseitigen Treppenanlagen. Die Arbeiten am gesamten
Brückenbauwerk sind zwingend nur in den Schulferien möglich, um eine sichere
Überführung der Schulkinder über den Willy-Brandt-Ring außerhalb der Ferienzeit
zu gewährleisten und zudem die schwächere Verkehrsbelastung innerhalb der
Ferien zu nutzen.
Der Verkehr
auf dem Willy-Brandt-Ring kann während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten
werden. Allerdings muss die Brücke für die Fußgänger gesperrt werden. Sie
werden für diesen Zeitraum an der Ampelanlage Heymannstraße über den
Willy-Brandt-Ring geführt.
Arbeiten
in den Sommerferien:
In den Sommerferien werden Arbeiten an dem gesamten Brückenüberbau (Ober- und Unterseite) in vier Bauabschnitten durchgeführt, wobei jeweils eine Fahrspur entfallen muss. Es ist vorgesehen, dass die Verkehrsführung täglich umgestellt wird und sich zur Vermeidung von größeren Rückstaus den morgendlichen und abendlichen Verkehrsströmen anpasst. Das bedeutet, dass jeweils zwei Fahrspuren morgens in Richtung Westen und abends in Richtung Osten zur Verfügung gestellt werden. Die Bushaltestelle auf der Nordseite des Willy-Brandt-Ringes wird in Absprache mit der wupsi für diesen Zeitraum verlegt. Für diese Arbeiten sind ca. drei bis vier Wochen vorgesehen.
Arbeiten in den Herbstferien:
Im zweiten Abschnitt folgt die Instandsetzung der Treppenanlagen. Diese hat keinen Einfluss auf den Verkehr auf dem Willy-Brandt-Ring. Für diese Arbeiten sind ca. zwei Wochen vorgesehen.
Alle
verkehrslenkenden Maßnahmen wurden im Vorfeld mit dem Fachbereich Straßenverkehr
(FB 36), der Polizei, der Feuerwehr (FB 37), der wupsi sowie der
Bezirksregierung Köln abgestimmt.
Brückenbauwerk: W 050 - Fußweg Auf den Steinen/Wupper
Die
Fußgängerbrücke wurde im Jahre 1977 gebaut. Sie führt den Fußgängerweg im
Landschaftsbereich „Auf den Steinen“ über die Wupper. Bei diesem Bauwerk handelt
es sich um eine einfeldrige Trogbrücke mit einer
Stützweite von 28,00 m. Die Breite zwischen den Geländern beträgt 2,00 m. Der Steg des
Hauptträgers und dessen Obergurt sind zugleich Geländer der Brücke. Der Hauptbaustoff des
Bauwerkes besteht aus Stahl.
Das im Zuge der
letzten Hauptprüfung festgestellte Schadensbild entspricht in großen Teilen dem
der Brücke Heymannstraße/Willy-Brandt-Ring
(s. o.). Die Treppenanlagen und Radrampen wurden seinerzeit aus Holz
hergestellt und sind durch die Witterung teilweise geschädigt. Die Oberfläche
ist nicht profiliert, so dass die Stufen insbesondere bei Regen glatt sind. An
der Stahlkonstruktion der Treppenunterseite sind vereinzelte Stellen
korrodiert.
Insgesamt können die
Schäden mittelfristig die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes verringern sowie die
Stand- und Verkehrssicherheit gefährden. Um ein Fortschreiten dieses
Schadensprozesses zu verhindern, ist eine komplette Instandsetzung des
Hauptträgers, der Widerlager und des Brückenbelages auszuführen. Dabei sollen
die Treppenstufen und die Radrampen gegen Aluminiumstufen ausgetauscht werden.
Brückenbauwerk: W 023 – Rad und Fußweg Rheindorf-Bürrig /
Wupper
Die Fußgängerbrücke
wurde im Jahre 1982 gebaut. Sie führt den Rad- und Fußgängerweg im
Landschaftsbereich Rheindorf/Bürrig über die Wupper. Bei diesem Bauwerk handelt
es sich um eine dreifeldrige Trogbrücke mit
einer Stützweite von 56,00 m. Die Breite zwischen den Geländern beträgt 3,26 m. Der Steg des
Hauptträgers und dessen Obergurt sind zugleich Geländer der Brücke. Der Hauptbaustoff des
Bauwerkes besteht aus Stahl.
Im Zuge
der letzten Prüfung wurden am gesamten Überbau und an den Lagerplatten
vereinzelte Korrosionsschäden festgestellt. An der südöstlichen Ecke des
Überbaus befindet sich an der Längsträgerinnenseite eine tiefe Kratzspur, durch
die stärkere Korrosionsschäden entstanden sind. Um ein Fortschreiten dieses
Schadensprozesses zu verhindern, ist eine komplette Instandsetzung des
Hauptträgers und des Brückenbelages auszuführen.
Bauzeit und Verkehrslenkung:
Die
Instandsetzung der beiden Gewässerbrücken (W 050 und W 023) soll
witterungsabhängig nach den Sommerferien 2017 beginnen. Die Bauzeit beträgt
jeweils ca. 6 Wochen. Während der Arbeiten müssen die Brücken voll gesperrt werden.
Eine entsprechende Beschilderung wird auf die Sperrung hinweisen und den
Fußgängerverkehr umleiten.
Gewässerschutz:
Hinsichtlich des Gewässerschutzes wurden für die zuvor genannten Gewässerbrücken (W 050 und W 023) bei der Bezirksregierung Köln entsprechende Anträge gestellt und genehmigt.
Finanzierung:
Die geschätzten Baukosten für die
Instandsetzungsarbeiten (ohne Baunebenkosten) betragen für die
Brücke Heymannstraße/Willy-Brandt-Ring: ca. 150.000,- € brutto,
Brücke Auf den Steinen/Wupper: ca. 110.000,- € brutto,
Brücke Fuß- und Radweg Rheindorf-Bürrig/Wupper: ca. 70.000,- € brutto,
Summe: ca. 330.000,- € brutto.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt ca. 330.000 €
brutto sind im konsumtiven Teil des Haushaltes auf der Finanzstelle
660012050203, Produktgruppe 1205, etatisiert. Grunderwerb ist nicht
erforderlich.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einsehbar.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Vahab / TBL 693 / 406 - 6993
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Instandsetzung der Fußgängerbrücken ist für das Erreichen der jeweiligen Lebensdauer erforderlich. Sie wird aus dem konsumtiven Bereich des städtischen Haushaltes finanziert.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Maßnahme/Finanzstelle: 660012050203/PN 1205 öffentliche Verkehrsflächen
in 2017: 330.000,- € brutto
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
TBL - 693/Frau Vahab
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Pressemitteilung |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |