Betreff
Instandsetzungsarbeiten an drei Stahlbrücken im Stadtgebiet
Vorlage
2017/1614
Aktenzeichen
ra
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Der Instandsetzung der Brücken

 

-      Fußweg Heymannstraße/Willy-Brandt-Ring,

-      Fußweg Auf den Steinen/Wupper

und

-      Fuß- und Radweg Rheindorf-Bürrig/Wupper

 

wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung

Richrath                                              Deppe

Begründung:

 

Allgemeines:

Sämtliche Ingenieurbauwerke im öffentlichen Verkehrsraum, die in der Baulast der Stadt Leverkusen liegen, werden von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) gemäß DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung“ in regelmäßigen Abständen untersucht. In diesem Zusammenhang wird der Zustand der Bauwerke aufgenommen und dokumentiert. Im Ergebnis wird für das jeweilige Bauwerk eine Aussage zur Standsicherheit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit getroffen.

 

Gegenstand dieser Vorlage sind die folgenden drei Stahlbrücken:

 

-       Fußweg Heymannstraße/Willy-Brandt-Ring (interne Bauwerksnummer: St 02),

-       Fußweg Auf den Steinen/Wupper (interne Bauwerksnummer: W 050),

-       Fuß- und Radweg Rheindorf-Bürrig/Wupper (interne Bauwerksnummer: W 023).

 

Stahlbrücken haben eine Lebensdauer von ca. 80 - 100 Jahren. Um dieses Alter zu erreichen, sind bei Bedarf - wie in den vorliegenden Fällen - Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.

 

Brückenbauwerk: St 02 - Fußweg Heymannstraße/Willy-Brandt-Ring

Die Fußgängerbrücke wurde im Jahre 1989 gebaut. Sie führt den Fußgängerverkehr westlich der Einmündung Heymannstraße über den vierspurigen Willy-Brandt-Ring und hat als Teil der offiziellen Schulwegkarte eine besondere Bedeutung für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsgrundschule Theodor-Fontane-Schule in der Fontanestraße. Bei diesem Bauwerk handelt es sich um eine 3-feldrige Trogbrücke mit einer Länge von 51,57 m und einer Breite zwischen den Geländern von 2,78 m. Der Steg des Hauptträgers und dessen Obergurt sind zugleich Geländer der Brücke.

 

Im Zuge der letzten Hauptprüfung der Stahlbrücke wurde festgestellt, dass der Belag der Treppenanlage und der Brücke selbst sowie die Sockelschutzbeschichtung stark geschädigt sind. Die Beschichtung liegt großflächig hohl und ist hinterläufig. Regenwasser läuft ungehindert in die tragende Stahlkonstruktion und sorgt für massive Korrosionsschäden. Diese führen in der Folge zu Querschnittsverlusten am Stahl. Mittelfristig kann dieses die Dauerhaftigkeit verringern sowie die Stand- und die Verkehrssicherheit gefährden.

 

Um ein Fortschreiten dieses Schadensprozesses zu verhindern, ist eine komplette Instandsetzung des Bauwerkes auszuführen. Hierzu sind die schadhafte Beschichtung an den Außen- und Innenseiten des Bauwerkes sowie der Brücken- und Treppenbelag zu erneuern.

 

Bauzeit und Verkehrslenkung:

Aufgrund der Bedeutung der Brücke für den Schulweg und der Tatsache, dass das Bauwerk über den Willy-Brandt-Ring als Hauptverkehrsader führt, müssen die Instandsetzungsarbeiten in den Sommer- und Herbstferien und somit in zwei Abschnitten durchgeführt werden. Der erste Abschnitt in den Sommerferien umfasst die Instandsetzung des Brückenüberbaus. In den Herbstferien folgt der zweite Abschnitt mit der Instandsetzung der beidseitigen Treppenanlagen. Die Arbeiten am gesamten Brückenbauwerk sind zwingend nur in den Schulferien möglich, um eine sichere Überführung der Schulkinder über den Willy-Brandt-Ring außerhalb der Ferienzeit zu gewährleisten und zudem die schwächere Verkehrsbelastung innerhalb der Ferien zu nutzen.

 

Der Verkehr auf dem Willy-Brandt-Ring kann während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten werden. Allerdings muss die Brücke für die Fußgänger gesperrt werden. Sie werden für diesen Zeitraum an der Ampelanlage Heymannstraße über den Willy-Brandt-Ring geführt.

 

Arbeiten in den Sommerferien:

In den Sommerferien werden Arbeiten an dem gesamten Brückenüberbau (Ober- und Unterseite) in vier Bauabschnitten durchgeführt, wobei jeweils eine Fahrspur entfallen muss. Es ist vorgesehen, dass die Verkehrsführung täglich umgestellt wird und sich zur Vermeidung von größeren Rückstaus den morgendlichen und abendlichen Verkehrsströmen anpasst. Das bedeutet, dass jeweils zwei Fahrspuren morgens in Richtung Westen und abends in Richtung Osten zur Verfügung gestellt werden. Die Bushaltestelle auf der Nordseite des Willy-Brandt-Ringes wird in Absprache mit der wupsi für diesen Zeitraum verlegt. Für diese Arbeiten sind ca. drei bis vier Wochen vorgesehen.

 

Arbeiten in den Herbstferien:

Im zweiten Abschnitt folgt die Instandsetzung der Treppenanlagen. Diese hat keinen Einfluss auf den Verkehr auf dem Willy-Brandt-Ring. Für diese Arbeiten sind ca. zwei Wochen vorgesehen.

 

Alle verkehrslenkenden Maßnahmen wurden im Vorfeld mit dem Fachbereich Straßenverkehr (FB 36), der Polizei, der Feuerwehr (FB 37), der wupsi sowie der Bezirksregierung Köln abgestimmt.

 

Brückenbauwerk: W 050 - Fußweg Auf den Steinen/Wupper

Die Fußgängerbrücke wurde im Jahre 1977 gebaut. Sie führt den Fußgängerweg im Landschaftsbereich „Auf den Steinen“ über die Wupper. Bei diesem Bauwerk handelt es sich um eine einfeldrige Trogbrücke mit einer Stützweite von 28,00 m. Die Breite zwischen den Geländern beträgt 2,00 m. Der Steg des Hauptträgers und dessen Obergurt sind zugleich Geländer der Brücke. Der Hauptbaustoff des Bauwerkes besteht aus Stahl.

 

Das im Zuge der letzten Hauptprüfung festgestellte Schadensbild entspricht in großen Teilen dem der Brücke Heymannstraße/Willy-Brandt-Ring (s. o.). Die Treppenanlagen und Radrampen wurden seinerzeit aus Holz hergestellt und sind durch die Witterung teilweise geschädigt. Die Oberfläche ist nicht profiliert, so dass die Stufen insbesondere bei Regen glatt sind. An der Stahlkonstruktion der Treppenunterseite sind vereinzelte Stellen korrodiert.

 

Insgesamt können die Schäden mittelfristig die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes verringern sowie die Stand- und Verkehrssicherheit gefährden. Um ein Fortschreiten dieses Schadensprozesses zu verhindern, ist eine komplette Instandsetzung des Hauptträgers, der Widerlager und des Brückenbelages auszuführen. Dabei sollen die Treppenstufen und die Radrampen gegen Aluminiumstufen ausgetauscht werden.


Brückenbauwerk: W 023 – Rad und Fußweg Rheindorf-Bürrig / Wupper

Die Fußgängerbrücke wurde im Jahre 1982 gebaut. Sie führt den Rad- und Fußgängerweg im Landschaftsbereich Rheindorf/Bürrig über die Wupper. Bei diesem Bauwerk handelt es sich um eine dreifeldrige Trogbrücke mit einer Stützweite von 56,00 m. Die Breite zwischen den Geländern beträgt 3,26 m. Der Steg des Hauptträgers und dessen Obergurt sind zugleich Geländer der Brücke. Der Hauptbaustoff des Bauwerkes besteht aus Stahl.

 

Im Zuge der letzten Prüfung wurden am gesamten Überbau und an den Lagerplatten vereinzelte Korrosionsschäden festgestellt. An der südöstlichen Ecke des Überbaus befindet sich an der Längsträgerinnenseite eine tiefe Kratzspur, durch die stärkere Korrosionsschäden entstanden sind. Um ein Fortschreiten dieses Schadensprozesses zu verhindern, ist eine komplette Instandsetzung des Hauptträgers und des Brückenbelages auszuführen.

 

Bauzeit und Verkehrslenkung:

Die Instandsetzung der beiden Gewässerbrücken (W 050 und W 023) soll witterungsabhängig nach den Sommerferien 2017 beginnen. Die Bauzeit beträgt jeweils ca. 6 Wochen. Während der Arbeiten müssen die Brücken voll gesperrt werden. Eine entsprechende Beschilderung wird auf die Sperrung hinweisen und den Fußgängerverkehr umleiten.

 

Gewässerschutz:

Hinsichtlich des Gewässerschutzes wurden für die zuvor genannten Gewässerbrücken (W 050 und W 023) bei der Bezirksregierung Köln entsprechende Anträge gestellt und genehmigt.

 

Finanzierung:

Die geschätzten Baukosten für die Instandsetzungsarbeiten (ohne Baunebenkosten) betragen für die

 

Brücke Heymannstraße/Willy-Brandt-Ring:                               ca. 150.000,- € brutto,

Brücke Auf den Steinen/Wupper:                                                            ca. 110.000,- € brutto,

Brücke Fuß- und Radweg Rheindorf-Bürrig/Wupper:              ca.   70.000,- € brutto,

Summe:                                                                                             ca. 330.000,- € brutto.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt ca. 330.000 € brutto sind im konsumtiven Teil des Haushaltes auf der Finanzstelle 660012050203, Produktgruppe 1205, etatisiert. Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einsehbar.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Vahab / TBL 693 / 406 - 6993

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Instandsetzung der Fußgängerbrücken ist für das Erreichen der jeweiligen Lebensdauer erforderlich. Sie wird aus dem konsumtiven Bereich des städtischen Haushaltes finanziert.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Maßnahme/Finanzstelle: 660012050203/PN  1205   öffentliche Verkehrsflächen

in 2017:                                    330.000,- € brutto

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

TBL - 693/Frau Vahab

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Pressemitteilung

 

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]