Betreff
Änderung der Parkraumbewirtschaftung in Wiesdorf
Vorlage
2017/1623
Aktenzeichen
02-10-la
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Die aktuelle Parkraumbewirtschaftung in Wiesdorf wird dahingehend geändert bzw. ausgeweitet, dass

 

1.         auf der Hauptstraße von der Kaiserstraße über Nobelstraße bis zum Kreisverkehr Wöhlerstraße das Kurzzeitparken mit Parkschein sowie für Anwohner zeitgleich Bewohnerparken eingerichtet wird,

 

2.         die Parkregelung in der Dhünnstraße (Kolonie II) zwischen der Nobelstraße und der Liegenschaft „Dhünnstraße 2“ geändert wird und zukünftig

 

            2.1. zwischen Nobelstraße und Kaiserplatz nur Bewohnerparken,

            2.2. ab Kaiserplatz bis zur van’t-Hoff-Straße Kurzzeitparken für max. 2 Stunden mit Parkschein und gleichzeitig Bewohnerparken,

            2.3. zwischen van’t-Hoff-Straße und Liegenschaft „Dhünnstraße 2“ nur Bewohnerparken

 

            eingerichtet wird,

 

3.         der heutige Parkraumbezirk „E“ zwischen der Rathenaustraße und Manforter Straßen nach Osten ausgeweitet wird bis zur Zeppelinstraße sowie nach Norden über die Rathenaustraße bis zur Straße Am Stadtpark/Walter-Nernst-Straße. Dort soll Kurzzeitparken mit Parkscheibe für max. 2 Stunden sowie für die Anwohner gleichzeitig  Bewohnerparken eingerichtet werden; lediglich auf der Ludwig-Knorr-Straße wird nur Bewohnerparken eingeführt,

 

4.         auf der Nobelstraße zwischen Dhünnstraße und Peter-Grieß-Straße zukünftig die Bewirtschaftung mit Parkschein anstatt mit Parkscheibe erfolgt und die Bewirtschaftungszeiten bis 22 Uhr Montag bis Freitag ausgedehnt werden.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

1. Sachverhalt

Die Parkraumbewirtschaftung für den Bereich Wiesdorf führt bereits seit längerer Zeit zu Problemen im Bereich

 

1.    der Hauptstraße/Nobelstraße aufgrund der für viele Autofahrer nicht nachvollziehbaren Parkregelung, wonach dort tagsüber nur Besucher, abends nur Anwohner stehen dürfen,

 

2.    der Dhünnstraße im Bereich der Kolonie II aufgrund des hohen Parkdrucks durch Fremdparker, die von dort in die City oder ins Kino gehen,

 

3.    des Parkraumbezirks „E“ (westlich der Bahnlinie), der bereits heute stark von Pendlern, die in Wiesdorf auf den ÖPNV umsteigen, frequentiert wird,

 

4.    des Erholungshauses, da Besucher des Theaters nicht nur die Parkplätze in der Kolonie II, sondern bevorzugt die mit Parkscheibe und Bewohnerparkausweis bis 20 Uhr bewirtschafteten Parkplätze entlang der Nobelstraße in Fahrtrichtung Neulandpark nutzen und damit den dortigen Bewohnern Parkraum entziehen,

 

sodass diese Bereiche bzw. Regelungen einer Änderung bedürfen. Zudem ist im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung zu berücksichtigen, dass durch den Umbau des Busbahnhofs Wiesdorf im Mai 2017 und der damit verbundenen schlechteren Erreichbarkeit des P+R-Platzes an der Heinrich-von-Stephan-Straße von einer umfassenderen Verlagerung der Pendlerparksuchverkehre in den Siedlungsbereich an der Rathenaustraße stattfinden wird, was die Anwohner der umliegenden Straßen in noch stärkerem Maße als bisher belasten wird.

 

2. Lösungsvorschlag

Folgende Änderungen und Ausweitungen sind vorgesehen:

 

2.1.      Hauptstraße/Nobelstraße (bis Kreisverkehr Wöhlerstraße)

           

Im Bereich der Hauptstraße von Kaiserstraße über die Nobelstraße bis zum Kreisverkehr Wöhlerstraße besteht heute „Besucherparken“ in der Zeit von 9.00 - 18.30 Uhr. In dieser Zeit dürfen Bewohner dort nicht parken. Nur außerhalb dieser Zeiten ist der Bereich Bewohnern zugänglich.

 

Es gibt zahlreiche Beschwerden von Anwohnern in diesem Bereich, dass sie besonders in der Zeit ab 16 Uhr sowie bei Wechselschicht keinen Parkplatz in Wohnortnähe erhalten können. Besuchern der Hauptstraße stehen in diesem Bereich auch der Parkplatz „Barmer Platz“ sowie die Tiefgarage unter den Arkaden zur Verfügung.

 

Daher soll die Hauptstraße/Nobelstraße im o. g. Bereich in ein Mischgebiet (Bewohnerparken/Kurzzeitparken mit Parkschein für 2 Stunden) umgewandelt werden. Zeitlich soll diese Regelung aufgrund der dort befindlichen Gastronomiebetriebe bis 22 Uhr gelten.

 

2.2.      Dhünnstraße in der Kolonie II

 

Der Bereich der Dhünnstraße zwischen der Nobelstraße sowie dem Kaiserplatz lässt heute Kurzzeitparken mit Parkschein und Bewohnerparken zu. Die entsprechende Beschilderung bei der Einfahrt von der Nobelstraße zieht daher offensichtlich Fremdparker an. Dieser Bereich soll zukünftig mit der entsprechend eindeutigen Beschilderung in einen reinen Bewohnerbereich geändert werden, um die Anwohner dieses Straßenabschnittes vor Parksuchverkehren des Erholungshauses zu schützen.

 

Im Gegenzug wird der Bereich der Dhünnstraße vom Kaiserplatz bis zur van’t-Hoff-Straße in ein Mischgebiet mit Kurzzeitparken mit Parkschein (2 Stunden) und zeitgleich Bewohnerparken bis 22 Uhr geändert. Heute ist rund um den Kaiserplatz ein Mischgebiet für Bewohner und Parken mit Parkschein vorgesehen. Im weiteren Verlauf der Dhünnstraße ist dort für Besucher das Parken nur von 9 - 18 Uhr bzw. samstags bis 16 Uhr zulässig, früher oder später sowie sonntags  können dort nur für Bewohner parken, womit letztlich nicht in ausreichendem Maße Besucherparkplätze zur Verfügung stehen. Eine Änderung ist daher unabdingbar.

 

Der Bereich zwischen van’t-Hoff-Straße und Dhünnstraße 2 soll wiederum nur zum Bewohnerparken vorgehalten werden und entsprechend deutlich beschildert werden. Die Maßnahme schafft für alle eine leicht verständliche Parkregelung und stellt zudem sicher, dass das Verhältnis zwischen Bewohnerparkplätzen und Besucherparkplätzen den gesetzlichen Regelungen entspricht. Zudem wird durch die neue Beschilderung am Beginn der jeweiligen Zufahrten in die Kolonie lediglich Bewohnerparken ausgewiesen, was Parksuchverkehre verhindern soll. Der Parkscheinautomat auf der Dhünnstraße in Höhe van’t-Hoff-Straße muss hierzu entsprechend umprogrammiert und umgerüstet werden.

 

2.3.     Parkraumbezirk „E“ (F.-F.-Runge-Straße, Havensteinstraße, Hermann-von-Helmholtz-Straße bis Hindenburgstraße, Ehrlichstraße)

 

            Der Parkraumbezirk „E“ sowie die östlich gelegenen Straßen werden bereits heute häufig von Pendlern zugeparkt. Hier ist eine Verschlechterung zu erwarten, wenn der Umbau des Busbahnhofes beginnt (s. o.).

 

            Im heutigen Parkraumbezirk „E“ gilt überwiegend Bewohnerparken. Lediglich auf der F.-F.-Runge-Straße zwischen Rathenaustraße und Ehrlichstraße gilt neben dem Bewohnerparken auch Kurzzeitparken mit Parkschein für max. 2 Stunden.

 

            Das Parkraumbewirtschaftungsgebiet sollte ausgeweitet werden bis zur Zeppelinstraße und umfasst zukünftig somit den weiteren Verlauf der Hermann-von-Helmholtz-Straße bis Zeppelinstraße, die Weddigenstraße, Speestraße, Walter-Hempel-Straße, Graebestraße, Dr.-August-Blank-Straße, die Ehrlichstraße sowie die Ludwig-Knorr-Straße. Ebenfalls sollten in das Parkraumbewirtschaftungsbiet die Rathenaustraße bis Zeppelinstraße sowie die Straße Am Stadtpark bis Walter-Nernst-Straße, sowie die Straßen Im Burgfeld, Max-Planck-Straße sowie Walter-Nernst-Straße einbezogen werden.

 

In diesem neu zu schaffenden Bereich soll ein Mischgebiet „Parken mit Parkscheibe für max. 2 Stunden“ in der Zeit von 8.00 - 19.00 Uhr, samstags bis 16.00 Uhr sowie Bewohnerparken eingerichtet werden.

 

In der Ludwig-Knorr-Straße wird aufgrund der heutigen Struktur sowie den beengten Straßenverhältnissen nur Bewohnerparken eingeführt.

           

Bei der geplanten Ausweitung des Gebietes wurden nur solche Straßen berücksichtigt, welche nach Auffassung und Beobachtung der Verwaltung von der Entfernung her noch üblicherweise fußläufig zum Bahnhof Wiesdorf liegen und aktuell von Pendlern genutzt werden.

 

Für Pendler stehen in den nächsten Jahren außerhalb der Spieltage von Bayer 04 Leverkusen in ausreichendem Maße Parkplätze unter der Stelzenautobahn sowie in den City-Tiefgaragen zur Verfügung. Zudem ist Wiesdorf gut über den ÖPNV erreichbar, so dass auch auf diesem Weg der Bahnhof Mitte sowie die City angefahren werden können.

 

2.4.        Erholungshaus, Nobelstraße

 

Das Erholungshaus verfügt nur über wenige Gästeparkplätze. Besucher von Veranstaltungen in diesem Gebäude nutzen aber selten die umliegenden Parkhäuser, sondern parken ihr Fahrzeug entweder in der Kolonie II oder entlang der Nobelstraße in Fahrtrichtung Neulandpark auf den gebührenfreien Parkplätzen (Parkscheibe), sofern die hauseigenen Parkplätze belegt sind. Dadurch werden den dortigen Anwohnern Parkmöglichkeiten im Rahmen des Bewohnerparkens genommen.

 

Um dieses Problem besser in den Griff zu bekommen, soll entlang der Nobelstraße ab Dhünnstraße durchgängig bis zur Peter-Grieß-Straße neben dem Bewohnerparken eine Parkscheinpflicht (bis 22 Uhr) nach Kauf und Aufbau der hierzu benötigten Parkscheinautomaten eingeführt werden.

 

Das nahegelegene Parkhaus an der Wöhlerstraße hat einen Ausgang zur Nobelstraße und ist durchaus eine attraktive Parkmöglichkeit für Theaterbesucher. Dort kann ab 19 Uhr ein Abend-/Nachtticket für pauschal 2,50 € erworben werden. Das Parken auf der Nobelstraße wäre nur für max. 2 Stunden möglich, sodass je nach Beginn der Veranstaltung bzw. des Parkvorgangs damit zu rechnen ist, dass es bei der Überschreitung dieser Parkhöchstdauer zu Verwarnungen kommt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Laufs, FB 36, 406 - 3600

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Änderung der Parkraumbewirtschaftung in Wiesdorf.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Maßnahmen können aus dem genehmigten Budget finanziert werden.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Kosten:

Beschilderung                                                                    ca.       6.000 €

Umrüstung Parkscheinautomaten                                 ca.       2.500 €

Neuanschaffung von 3 Parkscheinautomaten           ca.    12.000 €

 

Einnahmen:

Bewohnerparkausweise                                                  ca.    22.000 €

Zusätzliche Parkgebühren                                              ca.    18.000 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund interner Abstimmungen und Bearbeitungsverfahren ist es leider erst jetzt möglich, die Vorlage einzubringen.