Betreff
Wohn- und Teilhabegesetz- Tätigkeitsbericht 2016
Vorlage
2017/1629
Art
Kenntnisnahmevorlage
Kenntnisnahme:
Der beigefügte Tätigkeitsbericht wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
Als kreisfreie Stadt ist Leverkusen für die Durchführung des WTG als Überwachungs- und Sonderordnungsbehörde gem. § 43 dieser Vorschrift zuständig. Die WTG-Behörde ist gem. § 14 Abs. 11 WTG verpflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, diesen zu veröffentlichen und den kommunalen Gremien und den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der vorliegende Bericht kommt diesen Anforderungen nach.