- Kenntnisnahme
Kenntnisnahme:
Die 5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bahndreieck - südl. nbso“ wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bahndreieck - südlich
nbso“
Planungsanlass
Im Rahmen des Projektes „neue bahnstadt opladen“ sollen die Flächen
westlich der Bahnstrecken in Opladen einschließlich des Bahnhofes
Leverkusen-Opladen städtebaulich entwickelt werden. Nach der Prüfung
verschiedener Entwurfsvarianten mit unterschiedlichen Alternativen zur Gütergleisführung
sprach sich der Aufsichtsrat der „neuen bahnstadt opladen“ am 07.10.2010 sowie
anschließend der Rat der Stadt Leverkusen am 17.10.2011 (Vorlage Nr. 1111/2011)
für die Variante 4 („mittlere Lösung“) aus, die gegenüber der bis dahin
favorisierten Variante 3 („große Lösung“) mit einem deutlichen Kostenvorteil
bei nahezu gleichwertigem städtebaulichen und verkehrstechnischen Nutzen
überzeugen konnte.
Anders als die Variante 3, die zwischen Rennbaumplatz und Silbersee eine
durchgehende neue Gütergleistrasse parallel zur Personenzugstrecke vorsah,
verbleibt bei der Variante 4 die Trasse des Gütergleises von Süden her kommend
bis zum Brückenbauwerk Fixheider Straße auf der vorhandenen Trasse. Um die in
der gewählten Entwurfsvariante dargestellte Gütergleisverlegung planungsrechtlich
zu sichern, wurde gemäß der §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) ein
Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der dazugehörige Beschluss wurde am
15.06.2015 gefasst und am 22.06.2015 öffentlich bekannt gegeben.
Mit der erfolgten Planfeststellung ist auch der Flächennutzungsplan in
zweierlei Hinsicht an den aktuellen Stand der städtebaulichen Ziele anzupassen:
o Die im
rechtsgültigen Flächennutzungsplan dargestellte Gleisführung der seinerzeit
favorisierten Variante 3 wurde nördlich der Fixheider Straße im 7. Flächennutzungsplanänderungsverfahren
entsprechend der planfestgestellten Gütergleistrasse geändert.
o Der
Flächennutzungsplan ist südlich der Fixheider Straße im Bereich des Bahndreiecks
gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Wege der Berichtigung
anzupassen, da hier lediglich die Rücknahme der nachrichtlichen Übernahme der geplanten
Bahnanlage und so die zeichnerische Wiederherstellung des Bestandes erfolgen.
Während die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits am 07.11.2016
vom Rat beschlossen (Vorlage Nr. 2016/1305), am 21.02.2017 von der
Bezirksregierung Köln genehmigt und am 19.04.2017 öffentlich bekannt gemacht
wurde, soll mit dieser Vorlage die Berichtigung des Flächennutzungsplanes im
Bereich des Gleisdreiecks zur Kenntnis genommen werden.
Ziel und Zweck der
Berichtigung des FNP
Aufgrund der nachrichtlichen Übernahme der nach AEG festgestellten
Bahnfläche und der Eindeutigkeit der Planzeichnung nach Rechtswirksamkeit der
7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Flächennutzungsplan entsprechend
BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Das bestehende Teilstück und das in
2016 planfestgestellte Teilstück der Strecke 2324 Duisburg-Wedau -
Niederlahnstein wird nachrichtlich übernommen. Die nachrichtliche Übernahme der
vormals geplanten Bahnstrecke entfällt im Bereich der Berichtigung. Die durch
die bisherige nachrichtliche Übernahme überlagerte Darstellung Sondergebiet
Sport (SO Sport) wird zeichnerisch dargestellt.
Verfahren
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die
Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie
erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen
Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Weiteres Vorgehen
Die 5. Berichtigung
des Flächennutzungsplanes wird nach Kenntnisnahme des Rates öffentlich bekannt gemacht.
(Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im
Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung
einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2017/1647
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / FB 61 / 406
- 6121 Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB).
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
laufendes Geschäft der Verwaltung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
siehe oben
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe oben
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Die rein redaktionelle Berichtigung bedarf keiner
Beteiligung der Öffentlichkeit. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
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[ja] |