Betreff
Einrichtung einer Überquerungshilfe auf der Elbestraße zwischen der Masurenstraße und der Saalestraße
- Aufhebung des Beschlusses Nr. 0127/2009
- Umsetzung einer neuen Vereinbarung
Vorlage
0420/2010
Aktenzeichen
20-01-lou
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Beschluss Nr. 0127/2009 vom 23.11.09 wird aufgehoben.

2. Der Umsetzung der neuen Vereinbarungen vom 17.03.10 wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

1. Sachverhalt:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat am 23.11.09 unter Nr. 0127/2009 beschlossen, dass

 

·        auf der Elbestraße zwischen der Masurenstraße und der Saalestraße (Höhe Lidl-Filiale) eine provisorische Überquerungshilfe (ÜQH) eingerichtet wird,

·        die der ÜQH jeweils gegenüberliegenden Bordsteine durch entsprechende bauliche Maßnahmen abgesenkt werden,

·        diese Maßnahmen aus dem Projekt „Soziale Stadt Rheindorf“ finanziert werden.

 

Der Beschluss der Bezirksvertretung konnte nach Prüfung nicht umgesetzt werden, da die ursprünglich vorgesehene Finanzierung aus Mitteln der „Sozialen Stadt Rheindorf“ nach Aussage des Fachbereichs Soziales rechtlich nicht zulässig ist.

 

Zudem liegt der v. g. Straßenabschnitt (L 108) im Zuständigkeitsbereich der Straßenbaulastträgerschaft des Landesbetriebs Straßenbau NRW (LBS). Ohne entsprechende Zustimmung des LBS dürfen die von der Bezirksvertretung beschlossenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden.

 

2. Lösung:

 

Da eine Finanzierung aus dem Projekt „Soziale Stadt Rheindorf“ nicht möglich ist und der LBS ohnehin hier zustimmen muss, fand am 17.03.10 ein gemeinsamer Ortstermin statt, an dem Vertreter des LBS sowie der Fachbereiche Soziales, Straßenverkehr und Tiefbau teilnahmen. Dabei wurde vom LBS ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Einrichtung einer ÜQH im v. g. Straßenabschnitt aufgrund der bislang gänzlich unauffälligen Unfallentwicklung prinzipiell keine Notwendigkeit und deshalb auch keine Verpflichtung hierfür seitens des LBS besteht.

 

Dennoch wird seitens des Fachbereichs Straßenverkehr die Verkehrssituation aufgrund der durch die Haltestellensituation sehr breiten Fahrbahnflächen als nicht unproblematisch angesehen. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen ist die Verkehrssituation als gefährlich zu bezeichnen.

 

Unter Abwägung der verschiedenen Standpunkte wurden folgende Vereinbarungen getroffen:

 

·        Der LBS erklärte sich bereit, zunächst für eine Erprobungsphase von 12 Monaten im v. g. Bereich der Elbestraße unter Wegfall der heutigen Linksabbiegespur zum Zufahrtsbereich der Lidl-Filiale eine sehr große, markierungstechnisch angelegte ÜQH einzurichten, die zusätzlich durch die Montage von 2 max. 8 m auseinander liegenden Fertiginselköpfen unmittelbar hinter der Masurenstr. in Höhe des Fußgängertores der Lidl-Filiale geschützt wird. Die Kosten für die Installation der aufdübelbaren Fertiginselköpfe werden vom LBS getragen.

 

·        Flankierend hierzu müssen dann auch entsprechende Anpassungen bei den Fahrbahnmarkierungen im gesamten Straßenabschnitt erfolgen. Der LBS erklärte sich dabei allerdings nur zu einer 50 %-igen Kostentragung für die durch die Querungshilfe notwendige Sperrflächenmarkierung bereit, sodass die übrigen Kosten vom FB Straßenverkehr übernommen werden. Die Kosten für die weiteren notwendigen Markierungen trägt der LBS.

 

·        Wegen der v. g. Erprobungsphase werden die jeweils der ÜQH gegenüberliegenden Bordsteinkanten zunächst nicht abgesenkt, weil erst das Ergebnis der Erprobung abzuwarten ist. Der LBS wies darauf hin, dass im Rahmen der v. g. Maßnahmen ggf. Nachbesserungen oder Änderungen erforderlich werden könnten, beispielsweise wenn der Durchgangsverkehr auf der Elbestr. durch Linksabbieger zur Lidl-Filiale behindert wird. Mögliche Änderungen aus verkehrsrechtlichen Gründen bleiben deshalb dem LBS jederzeit vorbehalten, so dass bauliche Bordsteinabsenkungen gegenwärtig nicht sinnvoll sind. Der LBS wies außerdem darauf hin, dass er die Baukosten für künftige Bordsteinabsenkungen bei einer künftigen Daueretablierung der ÜQH nicht übernimmt. Diese Kosten wären von der Stadt Leverkusen zu tragen.

 

Nach Abschluss der v. g. Erprobungsphase erhält die Bezirksvertretung zunächst einen Erfahrungsbericht von der Verwaltung. Darin wird dann auch in Abstimmung mit dem LBS dargelegt, ob bzw. in welcher Form die ÜQH dauerhaft vor Ort verbleibt oder, falls notwendig, noch etwaige Änderungen vorzunehmen sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die v. g. Maßnahmen entstehen bis auf die anteiligen Kosten für Straßenmarkierungsarbeiten in Höhe von geschätzt 500 € im Rahmen der vorgesehenen Erprobungsphase von 12 Monaten keine weiteren Kosten.