Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2017/1670
Aktenzeichen
201-01-80-04-ho
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beruft gem. 113 Abs. 1 GO NRW Herrn Dr. Hans-Eckhard Linstaedt als stellvertretendes Mitglied aus den folgenden Gremien ab:

 

 

Unternehmen/Einrichtung

Organ

a)

Job Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL)

Gesellschafterversammlung

b)

Klinikum Leverkusen gGmbH

Aufsichtsrat

c)

PBH-Papierservice „Britanniahütte“ gGmbH

Gesellschafterversammlung

d)

Suchthilfe gGmbH

Gesellschafterversammlung

 

2. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in die unter Punkt 1. des Beschlussentwurfes genannten Organe:

 

Frau Birgit Künanz

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Zu 1. und 2.:

 

Herr Dr. Hans-Eckard Linstaedt ist mit Wirkung zum 31.12.2016 aus dem Dienst der Stadt Leverkusen ausgeschieden. In seiner Funktion als Leiter des Fachbereiches Medizinischer Dienst wurde er als stellvertretendes Mitglied in Organe von Unternehmen und Einrichtungen bestellt. Nach seinem Ausscheiden wird Herr Dr. Linstaedt formell aus diesen Organen abberufen.

 

Als Nachfolger(in) kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

a) Job Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL)

Gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Leverkusen fünf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung gewählte Mitglieder in die Gesellschafterversammlung.

 

 

b) Klinikum Leverkusen gGmbH

Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern: 8 vom Rat zu bestimmende Vertreter, der Oberbürgermeister und der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen oder zwei vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen und 5 Vertreter der Arbeitnehmerschaft. Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. Ersatzwahlen gelten für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds oder Stellvertreters.

 

 

d) Suchthilfe gGmbH

Die Stadt Leverkusen entsendet zwei Mitglieder, die nach den Bestimmungen der GO NW zu bestellen sind, in die Gesellschafterversammlung.