Betreff
Widmungen Leimbacher Berg (Nord)
Vorlage
2017/1671
Aktenzeichen
660-mr
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt folgende Widmungen im Bereich des Baugebietes Leimbacher Berg gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW:

 

1.    Kandinskystraße (Berliner Straße bis Paul-Klee-Straße/Franz-Marc-Straße) als Gemeinde-/Haupterschließungsstraße,

2.    Piet-Mondrian-Straße (inkl. der Stichstraße bei Nr. 40 - 50) als

Gemeinde-/Anliegerstraße,

3.    Zwei Stichwege von der Piet-Mondrian-Straße zur Grünanlage als Gemeindewege, beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

4.    Vincent-van-Gogh-Straße als Gemeinde-/Anliegerweg,

5.    Oskar-Moll-Straße (ab Max-Beckmann-Straße) als

Gemeinde-/Anliegerstraße,

6.    Oskar-Moll-Straße (mittlerer Teil) als Platz der Gemeinde, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr,

7.    Oskar-Moll-Straße (nördlich an Berliner Straße) als Gemeinde-/
Anliegerstraße,

8.    Max-Beckmann-Straße (Kandinskystraße bis Max-Pechstein-Straße) als Gemeinde-/Anliegerstraße,

9.    Otto-Dix-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,

10.  Max-Liebermann-Straße als Gemeinde-/Anliegerweg,

11.  Max-Beckmann-Straße (Stichstraße zu Nr. 46 - 56) als

Gemeinde-/Anliegerweg,

12.  Wege im Zentralbereich (zwischen Kandinskystraße/Max-Beckmann-Straße und Max-Pechstein-Straße) als Gemeindewege, beschränkt auf den Fußgängerverkehr, mit Ausnahme der Zufahrt aus der Max-Liebermann-Straße zur Hausnummer 38a,

13.  Willi-Baumeister-Straße (Verbindungsweg zur Kandinskystraße), beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

14.  Wolf-Vostell-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,

15.  Wege zwischen Wolf-Vostell-Straße/Max-Beckmann-Straße und Otto-Dix-Straße, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Das im Jahr 1970 begonnene Baugebiet Leimbacher Berg unterlag zahlreichen planerischen Änderungen. Die Bebauung erfolgte nicht straßenweise, sondern entsprechend den ausgewiesenen Baublöcken. Die Übernahme der öffentlichen Verkehrsbereiche erfolgte sukzessive. Mit zwei Ausnahmen (Max-Pechstein-Straße und Hannah-Höch-Straße) sind die Arbeiten im nördlichen Teilbereich seit längerer Zeit fertiggestellt und durch die Stadt übernommen worden. Es ist daher erforderlich, diese Anlagen formell der Allgemeinheit nach Straßen- und Wegegesetz zu widmen.

 

Die betreffenden Flächen sind im Anlageplan farblich dargestellt. Beschränkte Widmungen sind zusätzlich mit einer Schraffur versehen. Die Festlegungen entsprechen dem Bebauungsplan 16/77/III sowie dessen Änderungen.

 

Es wurden jedoch zwei Ausnahmen erforderlich. So sind die Grenzen des Fußgängerbereiches in der Oskar-Moll-Straße an den tatsächlichen Ausbau unwesentlich angepasst worden. Für die Erschließung des Hauses Max-Liebermann-Straße 38a ist eine Befreiung von der Beschränkung des Fußgängerverkehrs erforderlich. Diese Teilfläche ist daher zur Darstellung von der Schraffur ausgenommen, dient jedoch für die Allgemeinheit weiterhin nur als Fußgängerbereich.

 

Die Vorlage beinhaltet die Straßen und Wege des Baugebietes nördlich Franz-Marc-Straße/Paul-Klee-Straße, bis zu denen die Widmung bereits 1980 erfolgte.

 

Zusätzlich wird die Widmung des Verbindungsweges der Willi-Baumeister-Straße zur Kandinskystraße (Punkt 13) aufgenommen, da dieser erst später aufgrund einer Bebauungsplanänderung gebaut und von der Stadt übernommen wurde.

 

Die Wolf-Vostell-Straße (Punkt 14) soll zur rechtlichen Klarstellung neu gewidmet werden. Unter dem bis 1999 gültigen alten Namen Max-Beckmann-Straße war sie 1980 als Teil zwischen Kandinskystraße und dem letztem Weg aus Franz-Marc-Straße gewidmet worden. Obwohl somit nur der Wendebereich fehlt, empfiehlt sich eine Klarstellung hinsichtlich Umfang und Zuordnung.

 

Die öffentlichen Wege zwischen Wolf-Vostell- und Max-Beckmann-Straße mit Anschluss der Otto-Dix-Straße werden beschränkt dem Fußgänger- und Radfahrverkehr gewidmet. Die Darstellung im Bebauungsplan entspricht ursprünglich einer Verkehrsfläche mit Begrünung und wurde sinngemäß umgesetzt.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage dieser Vorlage, der Lageplan, ist im Ratsinformationssystem Session auch in vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:  Herr Moser / 66 / 6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]