Betreff
STEK Opladen: Umgestaltung Fußgängerzone
- Standort Fontänenfeld
- Lage und Breite des Pflasterstreifens sowie Anordnung der Ausstattungselemente
- Motorradabstellflächen
Vorlage
2017/1682
Aktenzeichen
V/612-mo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.  Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt als Standort für das Fontänenfeld und entsprechend als Standort des Kinderspiels in der Bahnhofstraße Variante 01 - Variante 02 - Variante 03 (siehe Anlage 1 der Vorlage).

 

2.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II nimmt die Ausstattungselemente der Arge Wündrich/WES zustimmend zur Kenntnis (siehe Anlage 2 der Vorlage).

 

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Standorte für Motorradabstellflächen außerhalb der Fußgängerzone als Ersatz für die derzeitigen Standorte in der Fußgängerzone (Kölner Straße und Bahnhofstraße) zu prüfen. Die Vorschläge der Arge Wündrich/WES (siehe Anlage 3 der Vorlage) werden auf Realisierbarkeit überprüft und der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II geeignete Standorte zur Entscheidung vorgelegt.

 

4.  Die Entscheidungen 1. - 2. dieser Vorlage werden Grundlage für die weitere Planung und Ausschreibung zur Durchführung der Baumaßnahme.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe                      

 

Begründung:

 

Ausgangslage

Grundlagen des vorliegenden Beschlusses sind die Beschlüsse der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 06.07.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1111), vom 25.10.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1319) sowie der Baubeschluss vom 06.12.2016 (vgl. Vorlage Nr. 2016/1355). Die Maßnahme wird voraussichtlich ab Herbst 2017 - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2017 - umgesetzt.

 

Im Beschluss vom 06.07.2016 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II darum gebeten, in den weiteren Gestaltungsprozess eingebunden zu werden. Daraufhin wurden die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II zu bisher drei Arbeitstreffen eingeladen. Im ersten Treffen im August 2016 war das Ergebnis, dass ein Wasser-Fontänenfeld als entscheidendes Gestaltungsmerkmal der Planung mit hoher Wirkungskraft für die Bahnhofstraße identifiziert worden ist und bereits im ersten Bauabschnitt realisiert werden soll. Als geeigneten Standort hat sich eine Mehrheit für den westlichen Bereich der Bahnhofstraße in Richtung Kölner Straße ausgesprochen. Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Wündrich/WES und die Verwaltung wurden damit beauftragt, die Kosten für Planung, Bau und Unterhaltung eines Wasser-Fontänenfeldes zu ermitteln sowie aufzuzeigen, wie die benötigten Mittel hierfür durch Einsparungen an anderer Stelle bereits in der ersten Bauphase aufgebracht werden können.

 

Nach Vorstellung mehrerer Umsetzungsvarianten mit verschiedenen Graden der Einsparungen stellte sich im zweiten Treffen im September 2016 heraus, dass ein Kompromiss unter den Vertretern der Bezirksvertretung nur möglich ist, wenn das von allen gewünschte Wasser-Fontänenfeld mit einbezogen wird und ebenfalls mit dem Teilumbau der Fußgängerzone zur Umsetzung kommt, ohne dass auf die anderen Gestaltungselemente verzichtet werden muss. Die zusätzlichen Kosten für die Planung und den Bau eines Wasser-Fontänenfeldes belaufen sich auf geschätzte Kosten von ca. 202.000,- €. Diese Kosten waren aufgrund der bisherigen Beschlusslage zum STEK und dem Projekt Fußgängerzone unvorhersehbar und deshalb in den bisherigen, zur Förderung beantragten Kosten, nicht enthalten.

 

Im zweiten Treffen mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wurde vereinbart, dass sich der Bezirk II an den Kosten für das Wasser-Fontänenfeld beteiligt und die Verwaltung einen Förderantrag über die Mehrkosten von 202.000,- € bei der Bezirksregierung stellt. Dies wurde anschließend mit der Vorlage Nr. 2016/1111 von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschlossen.

 

Die Verwaltung hat Ende des Jahres 2016 bei der Bezirksregierung Köln den Förderantrag über die Mehrkosten für das Wasser-Fontänenfeld gestellt. Mit Programmverkündung durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.04.2017 wurden die Mehrkosten für das Wasser-Fontänenfeld nachträglich als förderfähig anerkannt und in das Städtebauförderprogramm 2017 aufgenommen. Die Arge Wündrich/WES sollte als weiteres Ergebnis des zweiten Treffens den geeigneten Standort auf der Bahnhofstraße prüfen und planen.

 

Im dritten Treffen mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II im Mai 2017 wurde das Ergebnis der technischen und gestalterischen Prüfung von zwei Standorten für das Wasser-Fontänenfeld vorgestellt. Außerdem wurden Lage und Breite des neuen Pflasterteppichs, die Anordnung der Beleuchtung, Bänke, Abfallbehälter und Bäume sowie der entwickelten Spielelemente präsentiert und eine Bemusterung der zu verwendenden Pflastersteine vorgenommen. Des Weiteren schlug die Arge Wündrich/WES vor, die Motorradabstellflächen in der Fußgängerzone aufzugeben und durch Fahrradbügel zu ersetzen.

 

Wegen der komplexen Sachlage, vor allem des Standortes des Fontänenfeldes, konnte in diesem Treffen keine eindeutige Standortempfehlung herbeigeführt werden. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Standorte wurden kontrovers diskutiert. Da für die weitere Planung und Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans eine Entscheidung kurzfristig notwendig ist, wurde beschlossen, diese Entscheidung in einer Sondersitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II herbeizuführen.

 

Die vorgestellte Planung wurde im bisherigen Planungsprozess intensiv mit einer hierzu eingerichteten Baugruppe mit den Planungsbeteiligten bzw. Fachbereichen (FB)

 

-       FB Straßenverkehr,

-       FB Feuerwehr,

-       FB Bauaufsicht/Denkmalschutz,

-       FB Kataster und Vermessung,

-       FB Stadtgrün,

-       FB Tiefbau,

-       den Technische Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL),

-       der Energieversorgung Leverkusen (EVL)

 

sowie bei Bedarf mit

 

-       der nbso,

-       der Wirtschaftsförderung Leverkusen (WfL),

-       der Aktionsgemeinschaft Opladen AGO (Marktveranstalter),

-       dem Behindertenbeauftragten der Stadt Leverkusen,

-       der Telekom, Netcologne und Unitymedia

 

abgestimmt.

 

Standortvarianten Wasser-Fontänenfeld auf der Bahnhofstraße

Die drei Varianten sind der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen. Die Varianten Fontänenfeld werden immer in Verbindung mit der Verortung des Spielelements (bestehend aus den Logo-Symbolen zur Stadtentwicklung Opladen) betrachtet.

 

Variante 01 - Standort Ost

Das Wasser-Fontänenfeld mit einer oberirdischen Länge von 11,20 Metern wird im östlichen Bereich der Bahnhofstraße („obere Bahnhofstraße“), in Höhe des Gebäudes  Bahnhofstraße 26 als Gestaltungselement am Beginn der Bahnhofstraße, aus Richtung Bahnhof Opladen kommend, eingebaut. Entsprechend wird das Spielelement mit einer Länge von 14 Metern im westlichen Bereich („untere Bahnhofstraße“) in Höhe des Gebäudes Bahnhofstraße 12 errichtet. Dies ist der westlichste mögliche Bereich in der unteren Bahnhofstraße für das Spielelement, um die vorhandenen Marktflächen weiterhin einhalten zu können und gleichzeitig aus der Kölner Straße sichtbar zu sein.

 

Bewertung Standort Ost

+ Aufwertung der unattraktiven Bahnhofstraße

+ Aufwertung dort, wo es dringend notwendig ist

+ Gestaltung Entree-Situation

+ Straßenbreite trägt zur großzügigen Wirkung bei

+ Geringe Leitungskonflikte: Teilüberbauung Kanal

+ Geringere Gefällesituation

(+) Evtl. zukünftig Außengastronomie

0 Technisch möglich

(-) Hohes soziales Konfliktpotential (gegenwärtig)

(-) Unmittelbare Nähe zu einer länger andauernden Baustelle der nbso

 

Variante 02 - Standort West

Das Wasser-Fontänenfeld wird im westlichen Bereich der Bahnhofstraße („untere Bahnhofstraße“), in Höhe der Bahnhofstraße 2-4 eingebaut. Das Spielelement wird im östlichen Bereich („obere Bahnhofstraße“) in Höhe der Bahnhofstraße 26 errichtet. Das Wasser-Fontänenfeld kann wegen seiner Überfahrbarkeit und Nutzbarkeit als Marktstellfläche für einzelne Märkte (z.B. Weihnachtsmarkt) sehr viel weiter westlich verortet werden als das Spielelement.

 

Bewertung Standort West

+ Aufwertung der unattraktiven Bahnhofstraße

+ Blickbezug von Kölner Straße

+ Lage zwischen Außengastronomie Kamps + Café

0    Technisch möglich

-     Lage an der engsten Stelle der Bahnhofstraße schränkt Wirkung ein

-     Größere Leitungskonflikte:
Überbauung Gasleitung, Problem Einbau Pumpenbauwerk, Teilüberbauung Kanal, Leitungsverlegung (Kosten ca. 40.000,- €)

 

Variante 03

Das Wasser-Fontänenfeld wird im westlichen Bereich der Bahnhofstraße („untere Bahnhofstraße“), in Höhe der Bahnhofstraße 2-4 eingebaut. Da im oberen Bereich der Bahnhofstraße angesichts der derzeitigen Situation mit Vandalismus zu rechnen ist, wird das Spielelement im mittigen Bereich der Bahnhofstraße errichtet, in Höhe der Bahnhofstraße 14-16 im Umfeld von Gastronomie und Hotelnutzungen.

 

Bewertung Standort (siehe Variante 02)

 

Ausstattungselemente

Die vorgestellten Ausstattungselemente wurden im dritten Treffen von den Mitgliedern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II zustimmend zur Kenntnis genommen. Zu den Bänken und den Papierkörben wünscht die Politik eine Bemusterung. Die Bemusterung des Pflastersteins hat ergeben, dass sich die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II für Pflaster Nr. 2 als Art des neuen Pflasterbelags entschieden haben (siehe Anlage 2 der Vorlage).

 

Motorradabstellflächen

Gegenwärtig sind am Nord- und am Südende der Fußgängerzone Kölner Straße zwei gekennzeichnete Motorradabstellplätze ausgewiesen. Zudem befindet sich am Bunker Bahnhofstraße ebenfalls ein Motorradabstellplatz, der gestalterisch und funktional der Aufwertung der Fußgängerzone und des Bunkerbereichs entgegensteht. Ferner gibt es folgende Motorradabstellplätze in unmittelbarer Umgebung, die baulich nicht direkt von der Umgestaltung betroffen sind:

 

- am Ostende der Fußgängerzone Goetheplatz,

- an der Kreuzung Schillerstraße/Im Hederichsfeld,

- Birkenbergstraße/Kölner Straße,

- Straße Opladener Platz vor der Aloysius-Kapelle.

 

Die beiden Standorte in der Kölner Straße werden als nicht erhaltenswert angesehen, da sie an den beiden exponierten Eingangsbereichen der Fußgängerzone gestalterisch unattraktiv sind, wichtige Blickbeziehungen verstellen und somit dem Planungsziel der Attraktivierung der Fußgängerzone entgegenstehen. Ebenfalls soll der Standort am Bunker Bahnhofstraße aufgegeben werden, da er den Planungszielen nicht entspricht. Um zu den ausgewiesenen Motorradstellplätzen zu kommen, muss ein Motorradfahrer die Fußgängerzone und den Gehweg benutzen bzw. kreuzen. Dies ist in Bezug auf die StVO fragwürdig und beinhaltet zudem ein großes Konfliktpotential in Bezug auf die Fußgänger. Selbst das Schieben von Motorrädern ist auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht erlaubt. Das Befahren von Fußgängerzonen durch Motorräder zwecks Zufahrt zum Motorradabstellplatz fällt nicht unter Lieferverkehr.

 

In unmittelbarer Nähe des Umgestaltungsbereiches und innerhalb des als Fußgängerzone gestalteten Bereichs sind momentan fünf weitere Motorradabstellplätze vorhanden. Das Angebot an Motorradabstellplätzen scheint somit bereits völlig ausreichend. Zudem kann ein Motorradfahrer jeden Parkplatz benutzen, der für Kraftfahrzeuge ausgewiesen ist.

 

Die Verwaltung und die beauftragten Planer Arge Wündrich/WES empfehlen daher, die oben genannten Motorradstellplätze Kölner Straße - Bunker Bahnhofstraße im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone nicht mehr als solche auszuweisen. Die Verwaltung wird gemeinsam mit den Planern alternative Standortvorschläge als Ersatz für die Motorradstellplätze erarbeiten (siehe Anlage 3 der Vorlage).

 

Weitere Vorgehensweise

Mit der Entscheidung zum Standort für das Wasser-Fontänenfeld auf der Bahnhofstraße, der Lage und Breite des Pflasterstreifens sowie den Standorten der weiteren Ausstattungselemente stehen folgende nächste Verfahrensschritte an:

 

Ü Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen an die Arge Wündrich/WES,

 

Ü Bauausschreibung und Vergabe (durch TBL),

 

Ü Beginn der baulichen Umsetzung: voraussichtlich im Spätherbst 2017.

 

Die Prüfung alternativer Motorradstellplätze wird der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in der nächsten regulären Sitzung zur Entscheidung vorgelegt, damit die Planung im Bereich der Kölner Straße und der Bahnhofstraße noch angepasst werden kann.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Mohr, FB 61, 406 - 6124)

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

Umgestaltung Fußgängerzone Opladen auf der Grundlage des Beschlusses zur Vorlage Nr. 2016/1111 zzgl. der Einplanung und des Baus eines Fontänenfeldes in der Fußgängerzone auf der Grundlage des Beschlusses zur Vorlage Nr. 2016/1319 sowie des Baubeschlusses zur Vorlage Nr. 2016/1355.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel von insgesamt 1.188.000,- Euro stehen im Finanzplan bei Finanzstelle 61000905011003 und 61000905011004 unter Finanzposition 783200 in den Jahren 2017 bis 2019 zur Verfügung.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Grundsätzlich entstehen nach Investitionen immer Folgeauswirkungen, die z. B. in Form von Abschreibungen, Betriebskosten etc. die Ergebnisrechnung belasten oder in Form von Auflösung von Sonderposten (entsteht bei Umsetzung von bezuschussten Maßnahmen) die Ergebnisrechnung entlasten. In dem bis zum Jahre 2021 zu erstellenden Haushaltssanierungsplan sind bei in Planung befindlichen Projekten Folgekosten pauschaliert (z. B. AfA-Block = 34,5 Mio. Euro) enthalten und werden sukzessive nach Fertigstellung von Maßnahmen mit konkreten Werten eingeschätzt.

Es sind 7.500,- Euro/Jahr geschätzte Unterhaltungskosten über Finanzmittel des Stadtbezirkes II für die Folgejahre 2018 - 2020 zu tragen.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

   [ja]  

[nein]

      [nein]

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens:

(u.a. laufende Informationsveranstaltungen im Rahmen des STEK-Opladen)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

   [nein]

[ja]  

   [nein]

[ja]