Betreff
Kommunale Pflegeplanung
Vorlage
2017/1683
Aktenzeichen
vo
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

 

Kenntnisnahme:

 

Die beigefügten Ausführungen zur kommunalen Pflegeplanung werden zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

Gemäß § 7 Abs. 1 Alten-und Pflegegesetz NRW (APG) werden die Kommunen verpflichtet eine örtliche (Pflege-)Planung aufzustellen, in der sie eine Bestandsaufnahme der Angebote darstellen, die Feststellung treffen ob qualitativ und quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen und die Frage beantworten, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur im Rahmen der pflegerischen und Altenhilfestrukturen erforderlich sind.

 

Gem. § 7 Abs. 5 APG ist die örtliche Pflegeplanung jährlich in der Kommunalen Konferenz Pflege und Alter Thema und auch im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung ist bisher für Leverkusen noch nicht geschehen. Teilnehmer der Kommunalen Konferenz sind kraft Gesetzes die örtlichen Anbieter stationärer und ambulanter Pflege, Vertreter der Bewohnerbeiräte, die Träger der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung, der MDK, Vertreter des Integrationsrates und der örtlichen Selbsthilfegruppen, die AG der Wohlfahrtsverbände, die Verbände der Pflegeberufe und die Wohnungswirtschaft.

 

Mit der als Anlage beigefügten Präsentation zur Pflegeplanung kommt die Stadt Leverkusen Ihrer gesetzlichen Aufgabe nach, die örtliche Pflegeplanung verständlich zu veröffentlichen. Für eine Regulierung durch eine „verbindliche Bedarfsplanung“ (als Grundlage verbindlicher Entscheidungen über eine bedarfsabhängige Förderung von Pflegeeinrichtungen) gem. § 7 Abs. 6 APG gibt es in Leverkusen derzeit keine Notwendigkeit, da weder eine entsprechende Nachfrage durch Investoren, noch entsprechende Grundstücke vorhanden sind.

 

Die Pflegeplanung wird kontinuierlich nach Vorlage der Ergebnisse der örtlichen Daten der Statistikstelle, der Belegungszahlen der Pflegeeinrichtungen (jeweils jährlich) bzw. des Erscheinens der Daten der (Bundes-)Pflegestatistik (nur alle 2 Jahre) fortgeschrieben und die Inhalte und sich ggf. ergebenden Bedarfe mit den Teilnehmern der Kommunalen Konferenz diskutiert.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger Darstellung einzusehen.)