- Aufstellungsbeschluss (beschleunigtes Verfahren)
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussentwurf:
1. Für das grob umschriebene Gebiet zwischen der Solinger Straße (L 108), der Oderstraße und der Boberstraße in Leverkusen Rheindorf ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Die genaue Abgrenzung ist im Plan gemäß Anlage 1 dargestellt.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
3.
Dem
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 191/I „Jugendhaus Rheindorf/Butterheide“
wird in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage 2 zugestimmt.
4.
Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der
Planung zu beteiligen. Die
Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter dem Vorsitz von
............................................... durchzuführen.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
Mues Stein Adomat
Begründung:
Im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Rheindorf“ soll – überwiegend durch Fördermittel – ein neues Jugendhaus in Rheindorf-Nord errichtet werden. Hierzu hat der Rat der Stadt am 14.12.2009 einen Grundsatzbeschluss gefasst (Vorlage Nr. 0029/2009). Aus jugendfachlicher Sicht hat man sich für das städtische Grundstücksdreieck zwischen Solinger Straße (L 108), Oderstraße und Boberstraße entschieden. Mit dem Ratsbeschluss vom 22.03.2010 ist das Projekt auch im Haushalt etatisiert worden.
Planungsrechtlich ist diese Fläche derzeit als sog. Außenbereich im Innenbereich zu beurteilen (§ 35 BauGB). Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als „öffentliche Grünfläche“ mit den Zweckbestimmungen „Spielplatz und Bolzplatz“ dar. Durch die Zielsetzung, hier Einrichtungen für gemeinnützige Zwecke (z. B. Jugendhaus, Bauspielplatz) zu konzentrieren (und Synergien zu erzielen) sowie die stärkere bauliche Nutzung der Fläche ergibt sich ein Planerfordernis.
In der Diskussion
am 18.03.2010 im Rahmen der AG „Jugend, Bildung, Sport,
Jugendhaus/Bürgerzentrum“ der Sozialen Stadt Rheindorf wurde der
Bebauungsplanvorentwurf in einer geringfügig modifizieren Version vorgestellt.
Geplant ist die Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf (soziale,
kulturelle und sportliche Zwecke) bzw. als öffentliche Grünfläche, Spielplatz.
Seitens der Anwohner wurde neben Kritik an der Standortentscheidung auch klar
die Aussage getroffen, dass man einem Jugendhaus, das keine nächtlichen
Störungen verursache, weniger skeptisch gegenübertreten würde.
Das Planverfahren
wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt, somit erfolgt
eine Anpassung des Flächennutzungsplanes (FNP) nach dem Satzungsbeschluss.
Die Verwaltung schlägt vor, das gemeinsam durch die Fachbereiche Kinder und Jugend sowie Stadtplanung und Bauaufsicht im Rahmen einer freiwilligen Bürgerversammlung die Standortentscheidung und der Stand des Planverfahrens bzw. der Planvorentwurf (Anlage 2) erläutert wird. Gleichzeitig wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern.
Im weiteren Prozess und der Konkretisierung der Architekturplanung wird zusätzlich eine Beteiligung der Jugendlichen als Nutzerbeteiligung/Workshop vorgesehen.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte erst nach Beschluss des Rates über den Haushalt vom 22.03.2010 fertig gestellt werden. Um Fördermittel erhalten zu können, ist nach Vorgabe der Bezirksregierung Köln die Schaffung von Planungsrecht in 2010 erforderlich. Durch die Vorlage wird eine Beteiligung in Form einer Bürgerversammlung ermöglicht.