- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
1. Den Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 4.029.327,53 € und einem Jahresüberschuss von 1.968,62 € festzustellen,
2. den Lagebericht 2016 zu genehmigen,
3. den Jahresüberschuss von 1.968,62 € auf neue Rechnung vorzutragen,
4. der Geschäftsführung der JSL für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Der Jahresabschluss 2016 der JSL wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH geprüft und hat unter dem Datum vom 19.04.2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 12 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der JSL der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgte in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 10.05.2017. Die vom Rat bestellten Vertreter in der Gesellschafterversammlung handelten dabei gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages einheitlich, vorbehaltlich eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Die Umsatzerlöse aus dem eigenen Bereich erhöhten sich von 8.132 T€ um 213 T€ auf 8.345 T€. Somit ergibt sich ein Anteil der Umsatzerlöse an den Gesamterlösen i. H. v. 99,91 % gegenüber 97,22 % im Jahr 2015. Die in Förderprogrammen geforderten
Eigenmittel blieben gegenüber 1,79 % in 2015 mit 1,8 % in 2016 nahezu unverändert.
Die Entwicklung der Umsatzerlöse aus den JSL-eigenen Beschäftigungsprojekten stellt sich wie folgt dar:
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Jahr 2014 |
Jahr 2015 |
Jahr 2016 |
Veränderung
Vorjahr |
JOB Service Team |
1.368 T€ |
1.215 T€ |
1.231 T€ |
+16 T€ |
Übergangswohnheime |
155 T€ |
1.246 T€ |
1.109 T€ |
-137 T€ |
Service-Bereich |
79 T€ |
78 T€ |
179 T€ |
+101 T€ |
Betriebsführung Villa Wuppermann |
66 T€ |
73 T€ |
74 T€ |
+1 T€ |
Beschäftigungsprojekte |
1.668 T€ |
2.612 T€ |
2.593 T€ |
-19 T€ |
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Personalgestellung AGL |
2.568 T€ |
2.526 T€ |
2.426 T€ |
-100 T€ |
Personalgestellung KITA |
641 T€ |
683 T€ |
323 T€ |
-360 T€ |
Personalgestellung
AGL/Stadt |
3.209 T€ |
3.209 T€ |
2.749 T€ |
-460 T€ |
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Erlöse SGB
II |
1.761 T€ |
1.523 T€ |
2.105 T€ |
+582 T€ |
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B&T |
504 T€ |
575 T€ |
514 T€ |
-61 T€ |
Kurse |
140 T€ |
197 T€ |
316 T€ |
+119 T€ |
Übrige |
57 T€ |
16 T€ |
68 T€ |
+52 T€ |
Übrige
Umsatzerlöse |
701 T€ |
788 T€ |
898 T€ |
+110 T€ |
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SUMME: |
7.339 T€ |
8.132 T€ |
8.345 T€ |
+213 T€ |
Den höheren Umsatzerlösen standen Steigerungen beim Personalaufwand von 6.410 T€ in 2015 um 112 T€ auf 6.522 T€ in 2016 sowie bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 1.074 T€ in 2015 um 140 T€ auf 1.214 T€ in 2016 gegenüber. Der Materialaufwand verminderte sich gegenüber 677 T€ in 2015 um 191 T€ auf 486 T€ in 2016. Die Minderung steht im Zusammenhang mit dem gesunkenen Materialbedarf für die Ausstattung der Übergangswohnheime für Flüchtlinge.
Bei Gesamtaufwendungen
i. H. v. 8.349 T€ und Gesamterträgen i. H. v. 8.351 T€ konnte ein
Jahresüberschuss i. H. v. rd. 2 T€ (Vorjahr: 85 T€) erreicht werden. Das im Wirtschaftsplan angestrebte Ergebnis von rd. 24 T€ konnte
insbesondere wegen der nicht vollständig erreichten Besetzungsquote im Bereich
Arbeitsgelegenheiten SGB II sowie höheren Belastungen aufgrund geänderten
Rückstellungsberechnungen im Personalbereich nicht realisiert werden.
Finanzkennzahlen zum 31.12.2016
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in T€ |
2016 |
2015 |
Eigenkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
2 |
0,07 % |
3,05 % |
Eigenkapital: |
2.784 |
|||
Gesamtkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
2 |
0,34 % |
3,34 % |
Zinsaufwand: |
8 |
|||
Gesamtkapital (EK + langfr.
Fremdkapital): |
2.784 |
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Anlagendeckungsgrad II: |
Eigenkapital: |
2.784 |
364,40 % |
347,88 % |
Sonderposten: |
0 |
|||
Langfr. Fremdkapital: |
0 |
|||
Anlagevermögen: |
764 |
|||
Personalaufwandsquote: |
Personalaufwand: |
6.522 |
78,11 % |
77,42 % |
Gesamtaufwand: |
8.350 |
|||
Zinsaufwandsquote: |
Zinsaufwand: |
8 |
0,09 % |
0,10 % |
Gesamtaufwand: |
8.350 |
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Investitionen: |
Anschaffung AV: |
133 |
133 T€ |
124 T€ |
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der JSL und die Realisierung ihrer satzungsgemäßen Ziele werden durch folgende Zahlen belegt:
1.396 |
Neuzuweisungen in den Bereichen der Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen, daraus resultierten insgesamt 477 Maßnahmeneintritte (inkl. Sprachkurse), |
367 |
Teilnehmende in Maßnahmen zum Jahresende in Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen, |
27 |
Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt, |
59 |
Vermittlung in Beschäftigungsprogramme des 2. Arbeitsmarktes, |
90 |
Quartalsdurchschnittlich sozialversicherungspflichtig beschäftigte Teilnehmende an praxisnahen Betreuungs- und Beschäftigungsangeboten der JSL (u. a. JOB Service Team, Hauswirtschaftskräfte Kita Stadt Leverkusen, Minigolf im Neulandpark), |
27 |
Quartalsdurchschnittlich besetzte AGH-Plätze, |
83 |
Quartalsdurchschnittlich besetzte B&T-Plätze. |
Auf
Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 1.968,62 €
auf neue Rechnung vorgetragen.
Abschließende Hinweise:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nicht öffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppe(n) bzw. Einzelvertreter(n) jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfungsberichts zur Verfügung.
Der Jahresabschluss 2016 wird in der Sitzung des Finanz- und
Rechtsausschusses am 28.08.2017 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht
an dem Tag ein Vertreter der JSL zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen
Auswirkungen der Vorlage Nr. 2764/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom
01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Hohn / Finanzen / 406 - 2042
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung
über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht,
Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau,
Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.