Betreff
Jahresabschluss 2016 der Sparkasse Leverkusen
- Verwendung des Jahresüberschusses 2016
- Entlastung der Organe
Vorlage
2017/1734
Aktenzeichen
201-01-72-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beschließt, den vom Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 2.851.915,40 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.

 

2. Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Richrath                                                       Stein

 

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2016 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 14.06.2017 gefasst und gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen den Jahresüberschuss in Höhe von 2.851.915,40 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Die Aufwendungen der Jahre 2015 und 2016 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:

 

 

2016

2015

Veränderung Vorjahr

Personalaufwand

39.750 T€

36.929 T€

+2.821 T€

Andere Verwaltungsaufwendungen

19.927 T€

19.216 T€

+711 T€

Abschreibungen

3.271 T€

2.038 T€

+1.233 T€

Sonstige betriebliche Aufwendungen

3.481 T€

4.356 T€

-875 T€

 

Aufgrund eines personellen Sonderfaktors, der zu Einsparungen in den Folgejahren führen wird, sind die Personalkosten gegenüber dem Vorjahr um 7,6 % angestiegen.

 

Bei den Abschreibungen ergibt sich die Erhöhung zum Vorjahr von 60,5 % im Wesentlichen aus Sonderabschreibungen auf zwei Immobilien.

 

Die Erträge stellen sich im Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen dar:

 

 

2016

2015

Veränderung Vorjahr

Zinsüberschuss und laufende Erträge

63.101 T€

63.830 T€

-729 T€

Provisionsüberschuss

20.874 T€

18.373 T€

+2.501 T€

Sonstige betriebliche Erträge

4.288 T€

7.126 T€

-2.838 T€

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Sparkassenorgane gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.


Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Uwe Richrath

Bürgermeisterin Eva Lux

Rf. Heike Bunde

Rh. Thomas Eimermacher

Rh. Paul Hebbel

Rh. Peter Ippolito

Rh. Rudolf Müller

Rh. Erhard T. Schoofs

Rf. Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens

Rf. Irmgard v. Styp-Rekowski

Rh. Sven Tahiri

Rh. Karl Schweiger

Rh. Rüdiger Scholz

Rh. Bernd Miesen

 

Der Jahresabschluss 2016 wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 28.08.2017 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen steht an dem Tag ein Vertreter der Sparkasse zur Verfügung.

 

Abschließende Hinweise:

Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 14.06.2017, die Bilanz zum 31.12.2016, die Gewinn- und Verlustrechnung 2016, der Lagebericht 2016 sowie der Anhang 2016 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 406 - 2042

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]