- Verwendung des Jahresüberschusses 2016
- Entlastung der Organe
Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt, den vom
Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 2.851.915,40 €
in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.
2. Der Rat beschließt, den Organen der
Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2016 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 14.06.2017 gefasst und gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen den Jahresüberschuss in Höhe von 2.851.915,40 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Die Aufwendungen der Jahre 2015 und 2016 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:
|
2016 |
2015 |
Veränderung Vorjahr |
Personalaufwand |
39.750 T€ |
36.929 T€ |
+2.821 T€ |
Andere
Verwaltungsaufwendungen |
19.927 T€ |
19.216 T€ |
+711 T€ |
Abschreibungen |
3.271 T€ |
2.038 T€ |
+1.233 T€ |
Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
3.481 T€ |
4.356 T€ |
-875 T€ |
Aufgrund eines personellen Sonderfaktors, der zu Einsparungen in den Folgejahren führen wird, sind die Personalkosten gegenüber dem Vorjahr um 7,6 % angestiegen.
Bei den Abschreibungen ergibt sich die Erhöhung zum Vorjahr von 60,5 % im Wesentlichen aus Sonderabschreibungen auf zwei Immobilien.
Die Erträge stellen sich im Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen dar:
|
2016 |
2015 |
Veränderung Vorjahr |
Zinsüberschuss und laufende
Erträge |
63.101 T€ |
63.830 T€ |
-729 T€ |
Provisionsüberschuss |
20.874 T€ |
18.373 T€ |
+2.501 T€ |
Sonstige betriebliche
Erträge |
4.288 T€ |
7.126 T€ |
-2.838 T€ |
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Sparkassenorgane gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende
Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsfrauen
und Ratsherren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen
somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister
Uwe Richrath
Bürgermeisterin
Eva Lux
Rf. Heike
Bunde
Rh. Thomas
Eimermacher
Rh. Paul
Hebbel
Rh. Peter
Ippolito
Rh. Rudolf
Müller
Rh. Erhard T.
Schoofs
Rf. Dr. Monika
Ballin-Meyer-Ahrens
Rf. Irmgard v.
Styp-Rekowski
Rh. Sven
Tahiri
Rh. Karl Schweiger
Rh. Rüdiger
Scholz
Rh. Bernd
Miesen
Der Jahresabschluss 2016 wird in der Sitzung des Finanz- und
Rechtsausschusses am 28.08.2017 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen
steht an dem Tag ein Vertreter der Sparkasse zur Verfügung.
Abschließende Hinweise:
Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 14.06.2017, die Bilanz zum 31.12.2016, die Gewinn- und Verlustrechnung 2016, der Lagebericht 2016 sowie der Anhang 2016 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hohn / FB 20 / 406 - 2042
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |