Betreff
Klimaschutz in Leverkusen
Vorlage
2017/1748
Aktenzeichen
ar
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt im Rahmen der Klimaschutzaktivitäten der Stadt Leverkusen die nachfolgenden Maßnahmen:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, das in Anlage 1 beigefügte Klimaschutzkonzept umzusetzen und ein Klimaschutz-Controlling aufzubauen. Notwendige Einzelbeschlüsse zu Maßnahmen bleiben davon unberührt und werden den zuständigen Gremien sukzessive zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Beantragung der Stelle eines Klimaschutzmanagements vorzunehmen. Das Klimaschutzkonzept bildet die Grundlage zur Förderung der entsprechenden Stelle.

 

3.    Der bereits eingeführte European Energy Award Prozess wird um weitere 4 Jahre fortgeführt. Die Verwaltung wird das erforderliche Antragsverfahren entsprechend einleiten.

 

 

gezeichnet:                                                 

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Märtens

Begründung:

 

Zu 1:

 

Die Stadt Leverkusen beteiligt sich seit geraumer Zeit mit den verschiedensten Aktivitäten an einem klimaschonenden Handeln. Um die bis dato erfolgten Energie- und Klimaschutzaktivitäten strategisch neu aufzustellen, weiter auszubauen und zu intensivieren, hat die Stadt Leverkusen den Beschluss gefasst, ein Integriertes Klimaschutzkonzept zu erstellen.

 

Zielsetzung war, hiermit aufbauend auf dem vorhandenen Klimaschutzprogramm und den im EEA-Prozess erarbeiteten Bausteinen, die noch fehlenden Elemente für ein integriertes Konzept zu erarbeiten und zu einem gesamtstädtischen Klimaschutzkonzept zusammenzuführen. Schwerpunktmäßig sollten folgende strategische und inhaltliche Ziele verfolgt werden:

 

  • Ermittlung und Aufbereitung des strukturellen Status Quo,
  • Definition möglicher Klimaschutzziele,
  • Entwicklung eines Fahrplans zur Verfolgung der Klimaschutzziele,
  • Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung der definierten Klimaschutzziele in mehreren Handlungsfeldern,
  • Kommunikation.

 

Die Erarbeitung der fehlenden Bausteine erfolgte ab Februar 2017 gemeinsam mit dem beauftragten Unternehmen energielenker GmbH, das bereits den EEA-Prozess der Stadt Leverkusen erfolgreich begleitete.

 

Im Rahmen der Konzepterarbeitung erfolgte der Austausch mit Fachakteuren, zuständigen Verwaltungseinheiten sowie den politischen Vertretern, der in der Erarbeitung von gemeinsame Strategien und Zielen der zukünftigen Klima- und Energiearbeit der Stadt Leverkusen mündete.

 

Basierend auf dem durchgeführten Prozess, den o. g. Gesprächen sowie der Berücksichtigung der bereits bestehenden Aktivitäten und Informationen wurde das in Anlage 1 beigefügte Gesamtkonzept mit den entsprechenden Maßnahmenvorschlägen erarbeitet.

 

Dieses Konzept bildet die Grundlage und den Rahmen für die weitere strategische und inhaltliche Ausrichtung der gesamtstädtischen Klimaschutzaktivitäten. Weiterhin wird das Integrierte Klimaschutzkonzept zukünftig vermehrt als Grundlage zur Akquise von Fördermitteln im Bereich von Energie- und Klimaschutzprojekten notwendig sein, wie es aus dem Bereich der Städtebauförderung bereits bekannt ist.

 

Im Rahmen der weiteren Umsetzung des Konzeptes ist die aktuelle Entwicklung und Beratung des in Leverkusen aufzustellenden Luftreinhalteplans zu berücksichtigen. Durch die im Konzept benannten Aktivitäten und Maßnahmen, können die durch den Luftreinhalteplan erforderlichen Aktivitäten bzw. die Zielsetzung des Luftreinhalteplans sinnvoll ergänzt und unterstützt werden.


Zu 2:

 

Um die im Rahmen des Konzeptes dargestellten Maßnahmen und Handlungsansätze strukturiert und zielgerichtet bearbeiten, umzusetzen und öffentlichkeitswirksam darstellen zu können, wird die Einrichtung eines Klimaschutzmanagers angestrebt.

 

Der Klimaschutzmanager kann die im Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales ab 01.09.2017 besetzte Stelle des strategischen Koordinators Klimaschutz unterstützen und ergänzen. Insbesondere die konkreten Maßnahmenvorschläge aus dem unter Ziffer 1 dargestellten Klimaschutzkonzept erfordern eine engmaschige Bearbeitung und Begleitung. Der Klimaschutzmanager soll sich federführend um die Umsetzung der Maßnahmen kümmern, neue Projekte für die Stadt Leverkusen initiieren sowie Öffentlichkeitsarbeit für die Themenfelder betreiben.

 

Der Einsatz eines Klimaschutzmanagers als beratende Begleitung für die Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes, wird im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert.

 

Zu berücksichtigen ist, dass der Klimaschutzmanager spätestens 3 Jahre nach der Fertigstellung des Klimaschutzkonzeptes eingestellt werden muss und spätestens dann Maßnahmen aus dem Konzept umgesetzt werden müssen. Es empfiehlt sich allerdings eine zeitnahe Einstellung, um den begonnenen Prozess aktiv zu gestalten.

 

Der Förderzeitraum beträgt zunächst 3 Jahre und kann dann nochmals um 2 weitere Jahre verlängert werden. Die Förderquote für die ersten 3 Jahre beträgt für Kommunen im Stärkungspakt NRW 90 %.

 

Im Rahmen der Förderungen werden neben den Personalkosten, Sachmittel sowie Mittel für Öffentlichkeitsarbeit bis zu einem Wert von 20.000 Euro gefördert. Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %, der Eigenanteil der Stadt Leverkusen beträgt ca. 22.000 €.

 

Ferner besteht die Möglichkeit, dass in den ersten 18 Monaten des Bewilligungszeitraums der Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement einmalig die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme beantragt wird. Diese muss Teil des Klimaschutzkonzeptes sein und ein direktes Treibhausminderungspotenzial von mindestens 70 % aufweisen. Die Förderung ist auf 50 % des Investitionsvolumens bis zu einer Höhe von maximal 200.000 € begrenzt.

 

Zu 3:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 28.04.2008 beschlossen, ein kommunales Klimaschutzprogramm für die Stadt Leverkusen aufzustellen. Seit 2011 beteiligt sich in diesem Kontext die Stadt Leverkusen am European Energy Award und wurde im Jahr 2016 zum zweiten Mal mit dem European Energy Award in Silber ausgezeichnet.

 

Der European Energy Award (EEA) ist ein vom Land Nordrhein Westfalen unterstütztes Programm für Kommunen, das der Energieeinsparung, der effizienten Nutzung von Energie und der Steigerung des Einsatzes regenerativer Energien dient. Als Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren hilft er, die Klimaschutzaktivitäten in Leverkusen zu erfassen, zu bewerten und regelmäßig zu überprüfen, um Potenziale des nachhaltigen Klimaschutzes zu identifizieren.

 

Durch den kontinuierlichen EEA-Prozess erfolgt eine stetige Weiterentwicklung der städtischen Klimaschutzaktivitäten. Innerhalb des fortlaufenden EEA-Prozesses können die jeweiligen konzeptionellen Umsetzungskonzepte berücksichtigt werden.

 

Die Verschränkung der einzelnen Förderinstrumente ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

 

Um den eingeleiteten Prozess und weitere Verstetigung der Thematik „Klimaschutz“ innerhalb der Verwaltung sicherzustellen und hiermit auch die aktuell und in Zukunft laufenden Konzepte zielgerichtet umsetzen und weiterentwickeln zu können, soll der bestehende EEA-Prozess weiter fortgeführt werden.

 

Hierfür ist ein erneuter Förderantrag für den Förderzeitraum 2018-2021 zu stellen. Gefördert werden der jährliche Programmbeitrag, die Moderations- und Beratungsleistungen des akkreditierten Beraters sowie die Durchführung des externen Audits. Seitens der Stadt Leverkusen ist ein Eigenanteil zu leisten (914,25 € pro Jahr); es wird geprüft, diesen über Drittmittel abzubilden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Arndt, Dezernat III, 8833

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]  

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[ja]  

[ja]   [