Beschlussentwurf:
Der Beschluss der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk I vom 26.06.17 zur Vorlage Nr. 2017/1659 „Ausbau der
Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße“ wird aufgehoben und wie
folgt neu gefasst:
Der Planung zum Ausbau der Hitdorfer Straße von
der Rheinstraße bis zur Oststraße wird mit den nachfolgenden Änderungen
zugestimmt:
1. Auf der Hitdorfer
Straße ist eine Mindestfahrbahnbreite von 5,00 m einzuhalten. 4,50 m
dürfen auch in den Bereichen, wo der Straßenraum durch hineinragende Gebäude eingeengt
ist, nicht unterschritten werden. Dabei muss allerdings ein durchgehender
Gehweg auf beiden Straßenseiten von mindestens 1,00 m Breite gewährleistet werden.
Eine Ausnahme von diesem Beschlusspunkt bildet die Engstelle von Haus Nr. 170
bis 174 (Villa Zündfunke) bei einer Fahrbahnbreite von 4,30 m.
2. Die Engstellen, die
eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m beinhalten, sind bei ausgewiesenen Schulwegen
so anzulegen, dass die 3,50 m breite Durchfahrt mittig liegt. An Engstellen,
bei denen kein Schulweg vorgesehen ist, ist die Einengung auf der nicht
bevorzugten Fahrtrichtung Monheim auf der Fahrbahn vorzusehen.
3. In der Anlage 1 zu
dieser Vorlage sowie den Lageplänen 1 - 8 werden die Änderungen gegenüber der
in der Vorlage Nr. 2017/1659 von der Verwaltung vorgelegten Planung im Einzelnen
aufgeführt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in
ihrer Sitzung am 26.06.2017 nachfolgenden Beschluss zum Ausbau der Hitdorfer
Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße (Vorlage Nr. 2017/1659) gefasst:
„Der
Planung zum Ausbau der Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße
wird mit den nachfolgenden Änderungen zugestimmt:
1. Die
Planung der Hitdorfer Straße wird überarbeitet und der Bezirksvertretung erneut
zur Entscheidung vorgelegt. Dabei werden die Fahrbahnbreiten nach der RASt
geplant, Ziel ist eine Mindestfahrbahnbreite von 5,00 m, 4,50 m dürfen nicht
unterschritten werden. Eine Shared Space Lösung wird nicht weiter verfolgt.
2. Die relativ lange Engstelle an der
Kreuzung Fährstraße ist nicht sinnvoll. Hier reicht eine kleine
Fahrbahnverengung. Der Plan ist entsprechend zu ändern.
3. Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen,
ob die geplanten Fahrbahnverengungen an der Weinhäuserstraße und der
Werftstraße zu Gunsten einer Fahrbahnverengung in Höhe Haus Nr. 235 gestrichen
werden können.
4. In die Planung ist eine Lösung für den
Anlieferverkehr von Edeka einzuarbeiten.
5. Die geplante zusätzliche Bushaltestelle
an der Stadthalle wird ersatzlos gestrichen.
6. Die Bushaltestellen Oststraße werden in
beiden Fahrtrichtungen so geplant, dass weiterhin die Busse in Haltebuchten und
nicht auf der Fahrbahn halten.
7. Die geplanten Bäume an der Einmündung der
Weinhäuserstraße und der Mohlenstraße werden ersatzlos gestrichen. Ebenso der
geplante Baum vor der Gaststätte „Em Schokker“.
8. Es wird sichergestellt, dass mit
Fertigstellung der Straße alle Bushaltestellen mit Wartehäuschen bestückt sind.
9. Die Verkehrsführung am Kirmesplatz wird
nicht verändert.
dafür: 6 (3 SPD, 3 CDU)
Enth.: 4 (2 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE
LINKE)“
Nach eingehender Prüfung dieses Beschlusses
durch die Verwaltung und Rückfragen bei den Antragstellern zur Klarstellung
einzelner beschlossener Positionen schlägt die Verwaltung die im
Beschlussentwurf vorgesehenen Änderungen für die Planung zum Ausbau der
Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße vor (vgl. Anlagen zu
dieser Vorlage).
Diese Änderungen greifen im Wesentlichen die
Intentionen der Antragsteller auf und führen aus Sicht der Verwaltung nicht
dazu, erneut in eine Bürgerbeteiligung gehen zu müssen. Das Verkehrskonzept
Hitdorf mit seiner grundlegenden Aussage, die Verkehre gleichmäßig auf die
Hitdorfer Straße und die Ringstraße zu verteilen, wird durch die vorgenannte
Planung erfüllt.
Die Reduzierung der innerörtlichen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h setzt das Vorhandensein von
Gefahrenstellen voraus. Die vorliegende Planung sieht beengte Fahrbahnen mit
einspurigen Engpässen sowie teilweise nur schmale Gehwege vor. Um
Unfallgefahren, insbesondere aber Gefahren für Schulkinder, Fußgänger und
Radfahrer in diesen besonderen Verkehrssituationen zu minimieren, ist dort eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gerechtfertigt. In aufgeweiteten
Fahrbahn- und Gehwegbereichen wäre nach der geltenden Rechtslage die innerorts
übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h anzuordnen. Zur Vermeidung von Lärm-
und Abgasbelastungen beim kurzfristigen Beschleunigen ist es in diesen
möglichen, kurzen Tempo 50-Bereichen mit der derzeitigen Ausbauplanung
zulässig, die Höchstgeschwindigkeit durchgängig auf 30 km/h zu begrenzen. Die
Verwaltung wird daher – eine unveränderte Rechtslage vorausgesetzt - nach Umbau
der Hitdorfer Straße dort Tempo 30 anordnen.
Nach Beschlussfassung wird das Planungsbüro
kurzfristig beauftragt, die vorgenannten Änderungen in die Planung
einzuarbeiten und auf dieser Basis die Planung für den Baubeschluss zu
fertigen.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die aufgeführten Anlagen (Pläne) auch in vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Jedlitzki / 66 / 406 - 6639
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Ausbau der Hitdorfer Straße
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Produktgruppe :1205
Finanzstelle: 66611205021098 „Umbau Hitdorfer Straße“
2017: 200.000 €
2018: 1.500.000 €
2019: 1.000.000 €
2020: 800.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Abschreibung des Restbuchwertes der Straßen- und Beleuchtungsanlagen zum 31.12.2019: 450.000 €; jährliche Abschreibung der Straßen- und Beleuchtungsanlagen ab 2020: 120.000 €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |