Beschlussentwurf:

 

Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 26.06.17 zur Vorlage Nr.  2017/1659 „Ausbau der Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße“ wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

 

Der Planung zum Ausbau der Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße wird mit den nachfolgenden Änderungen zugestimmt:

 

1.    Auf der Hitdorfer Straße ist eine Mindestfahrbahnbreite von 5,00 m einzuhalten. 4,50 m dürfen auch in den Bereichen, wo der Straßenraum durch hineinragende Gebäude eingeengt ist, nicht unterschritten werden. Dabei muss allerdings ein durchgehender Gehweg auf beiden Straßenseiten von mindestens 1,00 m Breite gewährleistet werden. Eine Ausnahme von diesem Beschlusspunkt bildet die Engstelle von Haus Nr. 170 bis 174 (Villa Zündfunke) bei einer Fahrbahnbreite von 4,30 m.

 

2.    Die Engstellen, die eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m beinhalten, sind bei ausgewiesenen Schulwegen so anzulegen, dass die 3,50 m breite Durchfahrt mittig liegt. An Engstellen, bei denen kein Schulweg vorgesehen ist, ist die Einengung auf der nicht bevorzugten Fahrtrichtung Monheim auf der Fahrbahn vorzusehen.

 

3.    In der Anlage 1 zu dieser Vorlage sowie den Lageplänen 1 - 8 werden die Änderungen gegenüber der in der Vorlage Nr. 2017/1659 von der Verwaltung vorgelegten Planung im Einzelnen aufgeführt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung am 26.06.2017 nachfolgenden Beschluss zum Ausbau der Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße (Vorlage Nr. 2017/1659) gefasst:

 

Der Planung zum Ausbau der Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße wird mit den nachfolgenden Änderungen zugestimmt:

 

1. Die Planung der Hitdorfer Straße wird überarbeitet und der Bezirksvertretung erneut zur Entscheidung vorgelegt. Dabei werden die Fahrbahnbreiten nach der RASt geplant, Ziel ist eine Mindestfahrbahnbreite von 5,00 m, 4,50 m dürfen nicht unterschritten werden. Eine Shared Space Lösung wird nicht weiter verfolgt.

 

2. Die relativ lange Engstelle an der Kreuzung Fährstraße ist nicht sinnvoll. Hier reicht eine kleine Fahrbahnverengung. Der Plan ist entsprechend zu ändern.

 

3. Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen, ob die geplanten Fahrbahnverengungen an der Weinhäuserstraße und der Werftstraße zu Gunsten einer Fahrbahnverengung in Höhe Haus Nr. 235 gestrichen werden können.

 

4. In die Planung ist eine Lösung für den Anlieferverkehr von Edeka einzuarbeiten.

 

5. Die geplante zusätzliche Bushaltestelle an der Stadthalle wird ersatzlos gestrichen.

 

6. Die Bushaltestellen Oststraße werden in beiden Fahrtrichtungen so geplant, dass weiterhin die Busse in Haltebuchten und nicht auf der Fahrbahn halten.

 

7. Die geplanten Bäume an der Einmündung der Weinhäuserstraße und der Mohlenstraße werden ersatzlos gestrichen. Ebenso der geplante Baum vor der Gaststätte „Em Schokker“.

 

8. Es wird sichergestellt, dass mit Fertigstellung der Straße alle Bushaltestellen mit Wartehäuschen bestückt sind.

 

9. Die Verkehrsführung am Kirmesplatz wird nicht verändert.

 

dafür:           6  (3 SPD, 3 CDU)

Enth.:           4  (2 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE LINKE)“

 

Nach eingehender Prüfung dieses Beschlusses durch die Verwaltung und Rückfragen bei den Antragstellern zur Klarstellung einzelner beschlossener Positionen schlägt die Verwaltung die im Beschlussentwurf vorgesehenen Änderungen für die Planung zum Ausbau der Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße vor (vgl. Anlagen zu dieser Vorlage).


Diese Änderungen greifen im Wesentlichen die Intentionen der Antragsteller auf und führen aus Sicht der Verwaltung nicht dazu, erneut in eine Bürgerbeteiligung gehen zu müssen. Das Verkehrskonzept Hitdorf mit seiner grundlegenden Aussage, die Verkehre gleichmäßig auf die Hitdorfer Straße und die Ringstraße zu verteilen, wird durch die vorgenannte Planung erfüllt.

 

Die Reduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h setzt das Vorhandensein von Gefahrenstellen voraus. Die vorliegende Planung sieht beengte Fahrbahnen mit einspurigen Engpässen sowie teilweise nur schmale Gehwege vor. Um Unfallgefahren, insbesondere aber Gefahren für Schulkinder, Fußgänger und Radfahrer in diesen besonderen Verkehrssituationen zu minimieren, ist dort eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gerechtfertigt. In aufgeweiteten Fahrbahn- und Gehwegbereichen wäre nach der geltenden Rechtslage die innerorts übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h anzuordnen. Zur Vermeidung von Lärm- und Abgasbelastungen beim kurzfristigen Beschleunigen ist es in diesen möglichen, kurzen Tempo 50-Bereichen mit der derzeitigen Ausbauplanung zulässig, die Höchstgeschwindigkeit durchgängig auf 30 km/h zu begrenzen. Die Verwaltung wird daher – eine unveränderte Rechtslage vorausgesetzt - nach Umbau der Hitdorfer Straße dort Tempo 30 anordnen.

 

Nach Beschlussfassung wird das Planungsbüro kurzfristig beauftragt, die vorgenannten Änderungen in die Planung einzuarbeiten und auf dieser Basis die Planung für den Baubeschluss zu fertigen.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die aufgeführten Anlagen (Pläne) auch in vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Jedlitzki / 66 / 406 - 6639   

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Ausbau der Hitdorfer Straße

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe :1205

Finanzstelle: 66611205021098 „Umbau Hitdorfer Straße“

2017:                 200.000 €

2018:              1.500.000 €

2019:              1.000.000 €

2020:                 800.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Abschreibung des Restbuchwertes der Straßen- und Beleuchtungsanlagen zum 31.12.2019: 450.000 €; jährliche Abschreibung der Straßen- und Beleuchtungsanlagen ab 2020: 120.000 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

          [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

  [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]