Betreff
Jahresabschluss 2016 der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2017/1780
Aktenzeichen
201-01-02-14-Li
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 6.770.338,90 € und einem Jahresüberschuss von 1.496.552,02 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2016 wird genehmigt.

 

c) Vom Jahresüberschuss in Höhe von 1.496.552,02 € werden 1.300.000,00 € an die Gesellschafter entsprechend der Gesellschaftsanteile wie folgt ausgeschüttet:

 

     Stadt Leverkusen                                            10 %                           130.000 €

     EVL GmbH & Co. KG                                      90 %                        1.170.000 €.

 

Der Gewinnrücklage wird ein Betrag von 196.552,02 € zugeführt.

 

d) Der Geschäftsführung der ivl wird für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der ivl wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 zuzustimmen.

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Stein

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2016 der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) geprüft und am 28.04.2017 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß §§ 14 lit. c)+d), 15 lit. d), 17 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages der ivl beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführern sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.

 

Die Beschlussfassung in den Organen der ivl über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 14.06.2017 - und damit vor der Sitzung des Rates - vom Aufsichtsrat vorberatend und von der Gesellschafterversammlung erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung:

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2016

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2016

 

Im Vergleich mit dem Vorjahr ergeben sich folgende Veränderungen (Angaben in T€):

 

Hier zeigt sich, dass Erträge und Aufwendungen nahezu identisch gestiegen sind.

 

Ein Vergleich von Wirtschaftsplanung und Jahresergebnis ergibt folgende Abweichungen (Angaben in T€):

 

 

Die erzielten Erträge sind deutlich stärker gestiegen als die Aufwendungen.

 

Die allgemeine wirtschaftliche Situation sei anhand der folgenden Finanzkennzahlen dargestellt:

 

 

Die jeweiligen Berechnungsformeln für die einzelnen Finanzkennzahlen sind im aktuellen Beteiligungsbericht aufgeführt.

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der ivl zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.

 

Abschließende Hinweise:

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 28.08.2017 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

 

Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2016, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2016 sowie der Lagebericht beigefügt.

 

Der Prüfbericht des Jahresabschlusses 2016 steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der ivl angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der ivl gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Somit ist über Beschlusspunkt 2 gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der ivl tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

BM Bernhard Marewski

Rh. Dirk Löb

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2017/1780

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Liebsch / Finanzen / 406 - 2041

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss 2016 der ivl.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Die Gesellschaftsanteile an der ivl sind im Konzern Stadt dem Sportpark Leverkusen wirtschaftlich zugeordnet. Ausschüttungen der Gesellschaft werden somit im Konzern Stadt an den Sportpark Leverkusen geleistet. Sie dienen der Finanzierung der dort anfallenden Aufgaben.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

siehe B)

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]