Beschlussentwurf:
1. Zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes im Rahmen der Versorgung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und damit einhergehend der Gewährleistung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt sollen an den folgenden Standorten neue Kindertageseinrichtungen für Kinder errichtet werden:
a) (Opladen) nbso Westseite - 6-gruppige Einrichtung,
b) (Schlebusch) Auermühle - 8-gruppige Einrichtung,
c) (Quettingen) Stralsunder Straße/Herderstraße - Umbau einer Unterkunft für
geflüchtete Menschen zu einer 4-gruppigen Einrichtung,
d) (Küppersteg) Gutenbergstraße - 4- bis 6-gruppige Einrichtung,
e) (Steinbüchel) Bohofsweg/In der Wasserkuhl - 8-gruppige Einrichtung,
f) (Lützenkirchen) Schopenhauerstraße/Fester Weg - 8-gruppige Einrichtung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Veranlassungen zu treffen und die erforderlichen Vorlagen zu den einzelnen Maßnahmen den Beschlussgremien zuzuleiten. Es ist beabsichtigt, die Umsetzung der Neubaumaßnahmen durch Dritte (Investoren, Freie Träger, WGL etc.) erfolgen zu lassen. Die freien Träger der Jugendhilfe sollen möglichst Betreiber der entstehenden Einrichtungen werden.
3. Die notwendigen Ressourcen für die weiteren Veranlassungen, die zuvorderst in den tangierten Fachbereichen Gebäudewirtschaft, Stadtplanung und Bauaufsicht, Kataster und Vermessung, Stadtgrün und Kinder und Jugend erforderlich werden, sind verwaltungsintern bereitzustellen.
4. Die Kindertageseinrichtungen Theodor-Heuss-Ring 62 und 132 sowie Kreuzbroicher Straße bleiben vorerst erhalten, um ein entsprechendes Platzangebot zur Erreichung des Rechtsanspruches zu gewährleisten. Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 02.02.2017 (Vorlage Nr. 2016/1292) wird hinsichtlich der Verlagerung der Einrichtungen Theodor-Heuss-Ring 62 und 132 sowie der Einrichtung Kreuzbroicher Straße in den Neubau Heinrich-Lübke-Straße aufgehoben.
5. Die Etatisierung von konsumtiven oder investiven Maßnahmen, die die Finanzierung der Gewährleistung des Rechtsanspruchs in Bezug auf die bedarfsgerechte Versorgung von Kindern sicherstellen, kann mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufstellung ausgeglichener Haushalte konkurrieren. Insofern muss im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungen regelmäßig geprüft werden, wie eine sachgerechte Umsetzung - ggf. durch Priorisierung und Wegfall anderer Maßnahmen - in zukünftigen Haushaltsplanungen erfolgen kann.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat Deppe
Begründung:
Für das Kindergartenjahr 2017/2018 war zunächst nach den
Vorausberechnungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung rechnerisch stadtweit mit
einer Unterversorgung in Höhe von 439 Betreuungsplätzen zu rechnen (299 Plätze
in der Altersgruppe von 3 bis 6 Jahren und 140 Plätze in der Altersgruppe von 0
bis unter 3 Jahren). Durch die
Schwankung der zur Verfügung stehenden Tagespflegeplätze, die unterjährig
aufgrund von flexiblen Betreuungsverhältnissen variieren können, wurde nunmehr
eine Unterversorgung von 387 Betreuungsplätzen (299 Plätze in der Altersgruppe
von 3 bis 6 Jahren und 88 Plätze in der Altersgruppe von 0 bis unter 3 Jahren)
errechnet.
Bei diesen Zahlen im Bereich der unter 3-Jährigen ist
bereits ein Auffangen der Betreuung durch die Tagespflege mit einer aktuellen
Platzzahl von 440 berücksichtigt. Der Berechnung der u3-Plätze liegt die
politisch beschlossene Versorgungsquote von 42 % zugrunde, der Berechnung der
ü3-Plätze eine 100%-Quote. In den Stadtteilen Bürrig/Küppersteg, Opladen, Alkenrath,
Lützenkirchen, Schlebusch sowie Steinbüchel liegen für den ü3-Bereich die
größten Unterversorgungen vor. Zu beachten ist bei den Zahlen jedoch, dass der
Zuzug von geflüchteten Menschen die Steigerung der Unterversorgung gegenüber
dem Vorjahr (prognostizierte Unterversorgung 2016/2017 von 210 Betreuungsplätzen)
zumindest teilweise verursacht hat. Darüber hinaus wurde im laufenden Jahr eine
erhebliche Anzahl an Rechtsansprüchen vonseiten der Eltern für ihre Kinder
gestellt.
Die aktuelle
Situation der Rechtsansprüche stellt sich wie folgt dar (Stand 21.07.17):
Rechtsanspruchsanträge insgesamt: 529 (127 u3, 402 ü3),
davon bereits versorgt: 476 (97 u3, 379 ü3),
derzeit noch offen: 53 (16 u3, 37 ü3).
Das Auffangen der
Unterversorgung ist aktuell nur durch eine Überbelegung in allen zur Verfügung
stehenden Einrichtungen auf dem Stadtgebiet möglich. Die in der
Beschlussvorlage aufgezählten Maßnahmen dienen dazu, auch in künftigen Jahren
der wachsenden Bevölkerung im Stadtgebiet Leverkusen ein bedarfsgerechtes
Angebot an Betreuungsplätzen vorzuhalten und den Rechtsanspruch zu
gewährleisten.
Mit Rückblick auf
den Zeitraum Ende 2013 bis Ende 2015 ist ein stetiger Anstieg der Bevölkerung
in den Altersgruppen der 0 bis unter 3-Jährigen und 3- bis unter 6-Jährigen mit
einem größeren Anstieg zum Stichtag 31.12.2015 zu verzeichnen.
|
0 bis unter 3 Jahre |
3 bis unter 6 Jahre |
31.12.2013 |
4.178 |
4.293 |
31.12.2014 |
4.313 |
4.300 |
31.12.2015 |
4.581 |
4.471 |
Quelle: Leverkusener Statistik, Jahrbücher 2013,
2014, 2015 (zum Zeitpunkt der Erstellung der Begründung stand das Jahrbuch 2016
noch nicht zur Verfügung)
Für die Folgejahre
kann nicht von einer Entspannung der Situation ausgegangen werden. Der
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat für den
Zeitraum 2014 bis 2040 eine Bevölkerungsprognose errechnet. Für die in der
Kindertagesbetreuung relevante Zielgruppe ist festzuhalten, dass bis zum Jahr
2025, ausgehend vom Jahr 2014, eine Steigerung von knapp 200 Kindern im u3
Bereich und eine Steigerung von knapp 420 Kindern im ü3 Bereich erwartet wird.
Für den Zeitraum 2025
bis 2040 sind die Zahlen rückläufig. Im u3 Bereich wird ein Sinken der
Bevölkerung um ca. 330 Personen prognostiziert und im ü3 Bereich um ca. 290
Personen. Zu berücksichtigen ist, dass der Zeitraum 2025 bis 2030 zumindest im
Bereich der über 3-Jährigen relativ stabil ist (im u3 Bereich -86 Personen, im
ü3 Bereich -3 Personen).
In den Jahren 2030
bis 2035 nimmt die Bevölkerung dann in den genannten Altersgruppen weiter ab.
Problematisch in der Interpretation der Zahlen von IT.NRW ist, dass Leverkusen
bereits eine Bevölkerungszahl von 166.144 (Stand: 31.10.2016) erreicht hat.
Laut den Berechnungen von IT.NRW läge Leverkusen am 01.01.2020 erst bei einer
Gesamtbevölkerungszahl von 165.534 (Anlage 1: Bevölkerungsprognose 2014 - 2040
Altersgruppen I). Dies zeigt, dass der oben angegebene Trend des Zuwachses der
Bevölkerung zweifelsohne besteht und schneller voranschreitet, als ursprünglich
vom Landesbetrieb für Information und Technik angenommen.
Die ebenfalls als
Anlage 2 beigefügte „Fortschreibung der Jahrgänge 0 bis unter 6 für 5 Jahre -
Grundsatzbeschluss Rat“ basiert daher auf den Ergebnissen der Vorausberechnung
des Statistischen Landesamtes IT.NRW 2014 bis 2040, wurde jedoch rechnerisch
auf die aktuelleren Zahlen der Stadt Leverkusen übertragen. Mit Blick auf die
Entwicklung der Bevölkerungszahlen seit dem Basisjahr 2014, u. a. im Rahmen des
Flüchtlingszuzugs, liegen Ungenauigkeiten in der Prognose jedoch auch hier auf
der Hand. Mit der Entwicklung neuer Wohngebiete im Stadtgebiet könnte es
durchaus sein, dass sich in eben diesen eine steigende Bevölkerungszahl zeigen
wird, die bisher in der Prognose nicht berücksichtigt werden konnte.
Um der derzeit und mittelfristig steigenden Bevölkerung ein adäquates Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt machen zu können, muss die Verwaltung sowohl im Bereich des Ausbaus der Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege Ressourcen investieren. Aus diesem Grund hat die Verwaltung in einer dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe die in dem Beschlussentwurf genannten Grundstücke sondiert, die als Potenzialflächen für den Bau von Kindertageseinrichtungen infrage kommen, und stellt diese dem Rat mit dem Ziel der Beauftragung der Verwaltung vor, die weiteren notwendigen Veranlassungen zu treffen und die erforderlichen Vorlagen zu den einzelnen Maßnahmen den Beschlussgremien zuzuleiten.
Rein rechnerisch
würde man im Idealfall 38 bis 40 Gruppen schaffen. Bei einer durchschnittlichen
Gruppengröße von 20 Kindern würde man eine Versorgung von ca. 760 bis 800
Kindern gewährleisten. Dies wird weder ad hoc noch gleichzeitig möglich sein.
Die Zahlen sollen lediglich ein Versorgungsvolumen im Laufe der Zeit veranschaulichen.
Bei der Umsetzung von Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen ist im
Regelfall davon auszugehen, dass von der Projektidee bis zum Planungs- und
Baubeschluss ein Zeitraum von mindestens 1,5 Jahren erforderlich ist. Bis zum
Baubeginn bedarf es dann eines weiteren Zeitraumes zwischen 1 und 1,5 Jahren
für die Ausschreibung und Vergabe. Die Bauzeit selber beträgt ca. 1,5. Jahre.
Die Zeitangaben sind eine Schätzung. Die tatsächliche Dauer der einzelnen
Phasen kann im Einzelfall, abhängig vom jeweiligen Planungsrecht, der
Grundstücksbeschaffenheit, der Größe des Baus etc., abweichen.
Bei den
Grundstücken (a) bis (f) handelt es sich um eine erste allgemeine Beurteilung
innerhalb der Sondierung für Potenzialflächen, die eine weitere umfassende und abschließende
Prüfung im weiteren Verlauf der Planung und bei Beschluss durch den Rat nach
sich zieht. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass der Rat in seiner
Sitzung vom 10.07.2017 in Bezug auf das Grundstück „neue Bahnstadt Opladen -
Westseite“ (a) den Beschluss gefasst hat, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit
mit der neuen bahnstadt opladen GmbH die Ansiedlung einer Kita auf dem
nördlichen Grundstück im Gewerbegebiet GE1 (südlich des Henkelmännchen-Platzes/Verlängerung
Wilhelmstraße) realisieren wird (Vorlage Nr. 2017/1742).
Ferner hat der Rat in derselben Sitzung dem Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.05.2017, auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Kindertagesstätte an der Auermühle (b) stattgegeben (Antrag Nr. 2017/1651). Die Unterkunft für geflüchtete Menschen in der Stralsunder Straße/Herderstraße (c) ist nach Auszug der dort zurzeit lebenden Menschen für eine Nutzung als Kindertageseinrichtung umzubauen. So können relativ kurzfristig zusätzliche 4 Gruppen bereitgestellt werden.
Zum Sachstand der Grundstücke d,
e, f:
d) (Küppersteg) Gutenbergstraße - 4- bis 6-gruppige Einrichtung geplant,
e) (Steinbüchel) Bohofsweg/In der Wasserkuhl - 8-gruppige Einrichtung geplant.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich.
f) (Lützenkirchen) Schopenhauerstraße/Fester Weg - 8-gruppige Einrichtung geplant.
Aktuell befindet sich auf dem Gelände eine Unterkunft für geflüchtete Menschen. Dieser Standort wird weiterhin für vier Jahre für die aktuelle Unterkunft benötigt. Ein Bau einer Kindertageseinrichtung wird im Anschluss angestrebt.
Sollte sich mittel-
bis langfristig zeigen, dass der Bedarf an Tageseinrichtungen für Kinder abnimmt,
können die Neubauten als Ersatzeinrichtungen für die Kindertageseinrichtungen
genutzt werden, die abgängig sind und zurzeit aufgrund des aktuell wachsenden
Bedarfs an Betreuungsplätzen weiter fortgeführt werden müssen.
Bezüglich des jeweiligen Baus einer Kindertageseinrichtung auf den genannten Grundstücken haben verschiedene Träger, u. a. die AWO, die Graf-Recke-Stiftung und die WGL, ihr Interesse als potenzielle Bauherren bekundet. Die Stadt würde somit keine eigenen Einrichtungen bauen, sondern diese nach Fertigstellung anmieten bzw. eine Kooperation mit den Trägern eingehen. Die freien Träger der Jugendhilfe werden in diesem Zusammenhang möglichst Betreiber der Kindertageseinrichtungen.
Weitere Maßnahmen, um den kurz- und mittelfristigen Betreuungsbedarf von Kindern bis zum Schuleintritt zu decken:
- Die Einrichtungen Theodor-Heuss-Ring 62 und 132 sowie die Einrichtung Kreuzbroicher Straße bleiben trotz des Baus der Einrichtung Heinrich-Lübke-Straße vorerst erhalten. Diese sollten ursprünglich nach Fertigstellung der Kita Heinrich-Lübke-Straße geschlossen werden. Sie werden nun sukzessive, sobald die Anzahl der Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen auskömmlich ist, aufgegeben. Aufgrund der schlechten baulichen Substanz birgt diese Vorgehensweise Risiken: Bei einem kurzfristig auftretenden größeren Schadensfall ist abzuwägen, ob die Schließung der Einrichtung erforderlich ist oder ob sich eine Sanierung/Reparatur lohnt.
- Der Träger Vivimos plant den Bau einer Kita auf der Schusterinsel in Opladen, die Überprüfung des verfügbaren Grundstücks läuft aktuell.
- Die Caritas erwägt unter Beteiligung eines Investors den Bau einer 4-gruppigen Einrichtung in der Straße „Kreuzhof“ in Wiesdorf.
-
Die
WGL prüft derzeit die mögliche Erweiterung der bereits bestehenden
WGL-Kindertageseinrichtungen Kolpingstraße, Wuppertalstraße und Morsbroicher
Straße.
- Die Kindertageseinrichtung „Alte Landstraße“ der Evangelischen Kirche in Küppersteg wird für das Kindergartenjahr 2018/19 um eine Gruppe erweitert. Somit ist ein Zugewinn von ca. 20 Plätzen gegeben.
- Die Einrichtung „Maximilian Kolbe“ der Caritas in der Pommernstraße in Quettingen wird derzeit umgebaut. Dabei werden ca. 20 Plätze neu geschaffen.
- Die Erweiterung der Evangelischen Kindertageseinrichtung an der Johanneskirche in der Scharnhorststraße in Manfort von eine auf vier Gruppen, ist im Masterplan „GliM - Gemeinsam Leben in Manfort“ aufgenommen worden und wird weiter verfolgt.
- Weiterhin prüft die Diakonie derzeit, ob frei werdende Kirchenräume für die Nutzung als Großtagespflegestellen in Frage kommen
-
Der
Fachbereich Kinder und Jugend arbeitet zurzeit an flexiblen Lösungen, um
kurzfristig Betreuungsplätze vor allem im Bereich der Tagespflege und Großtagespflege
zu schaffen. Sechs Großtagespflegestellen (zwei in Schlebusch, eine in
Quettingen, eine in Opladen, eine in Alkenrath und eine in Manfort) mit jeweils
neun Betreuungsplätzen (insgesamt 54 Betreuungsplätze) werden entstehen bzw.
sind aktuell bereits durch die Bauverwaltung genehmigt worden; eine befindet
sich zurzeit in der Endabstimmung und eine in der Planung.
Nach
Umsetzung der entsprechenden Baumaßnahmen wäre eine wesentliche Verbesserung
der Betreuungssituation gegeben, sodass ein dem Bedarf entsprechendes Angebot
mit einer geringeren Anzahl an Überbelegungen in den jeweiligen Einrichtungen
vorgehalten werden kann. Ziel ist es, die Überbelegungen in den Einrichtungen
sukzessive abzubauen, ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten und damit
einhergehend der Gewährleistung eines Rechtsanspruches auf einen
Betreuungsplatz für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt nachzukommen.
Die
aufgezeigten Maßnahmen werden von der Verwaltung nach positiver
Beschlussfassung entsprechend den Erfordernissen weiter geplant und
abgearbeitet.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartnerin / Fachbereich / Telefon: Sabine
Jarosch, FB 51,
0214/406 - 5111
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Etatisierung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des städtischen Etats 2018 im investiven Haushalt 2018 auf dem Sachkonto 783100.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Es entstehen keine investiven Aufwendungen für Neubaumaßnamen, die notwendigen konsumtiven Aufwendungen, einhergehend mit Aufwendungen sowohl für eine eventuelle städtische Trägerschaft als auch freie Trägerschaft, sind zur gegebenen Zeit aus dem städt. Etat bereitzustellen. Diese lassen sich aktuell nicht beziffern.
Da der Umbau der Unterkunft für geflüchtete Menschen in der Stralsunder Straße durch die Stadt erfolgen wird, werden hierfür investive Aufwendungen entstehen. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 500.000 € im Haushalt 2018 angemeldet.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Die unter (B) genannten späteren Aufwendungen, die zur gegebenen Zeit aus dem städtischen Etat bereit zu stellen sind, werden durch Elternbeiträge und Landeszuschüsse im dann laufenden Geschäft teilweise reduziert werden.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |