Beschlussentwurf:
Der Erneuerung der Beleuchtung und des nördlichen Gehweges in der
Kreuzbroicher Straße im Abschnitt zwischen Heinrich-Lübke-Straße und Grüner Weg
wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Beleuchtungsanlage in diesem Abschnitt besteht aus insgesamt sieben
Masten. Davon sind drei Maste aus Kunststoff, drei Maste aus Stahl und ein Mast
aus feuerverzinktem Stahl. Die Stahlmaste sind aus dem Jahr 1960; der verzinkte
Mast wurde 2009 unfallbedingt ausgetauscht.
Einer der Masten ist stark durchgerostet und muss vorab entfernt werden,
die beiden Stahlmaste gleichen Alters weisen ebenfalls Korrosion auf. Die
Kunststoffmaste sind ca. 30 Jahre alt, der Kunststoff wird bei Alterung spröde
und kann plötzlich reißen. Eine Einzelauswechslung von Masten ist hier
unwirtschaftlich. Daher ist die gesamte Anlage zu erneuern. Das alte und
störanfällige Beleuchtungskabel muss im Zuge der Erneuerung der
Beleuchtungsanlage ebenfalls ausgetauscht werden.
Die Neuplanung sieht eine Beleuchtung, bestehend aus acht Stahlmasten
mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m, bestückt mit neuen LED-Leuchten, sowie die
Verlegung von 330 m Erdkabel in Schutzrohr vor. Der im Jahr 2009 erneuerte
Mast muss wegen der geringen Lichtpunkthöhe von 4 m ebenfalls ausgetauscht
werden. Die Erstellungskosten betragen 15.400 €. Zur Verlegung des
Erdkabels muss der vorhandene Gehweg geöffnet werden.
Der Gehweg der Kreuzbroicher Straße in diesem Bereich wurde 1960
erstmalig hergestellt. Der Bitumenbelag weist bereits zahlreiche Schäden auf,
die Verkehrssicherheit ist auf Dauer nicht gewährleistet. Nach allgemeiner
Verkehrsauffassung ist die Nutzungsdauer von 30 Jahren für Gehwege und
Beleuchtungsanlagen mit einer tatsächlichen Nutzungsdauer von 57 Jahren längst
abgelaufen. Der Gehweg soll durch einen Plattenbelag mit Unterbau erneuert
werden. Die Kostenermittlung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
(TBL) für diese Maßnahme beträgt rd. 77.300 €. Durch die gemeinsame
Durchführung der Maßnahmen treten Ersparnisse bei der Kabelverlegung auf.
Die Maßnahmen lösen eine Betragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die
Anlieger sind 70 % der beitragsfähigen Kosten für die Gehwegerneuerung und
50 % der beitragsfähigen Kosten für die Beleuchtung zu tragen, da es sich
hier um eine Haupterschließungsstraße handelt. Die Maßnahmen müssen zur
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im 4. Quartal 2017 umgesetzt
werden.
Eine Rechnungstellung erfolgt voraussichtlich erst Anfang 2018. Daher
werden die jeweils bestehenden Verpflichtungsermächtigungen auf den in der
Schnellübersicht genannten Finanzstellen für eine Auftragserteilung verwendet. Die
Beitragserhebung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2018 erfolgen.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Der Lageplan in der Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Malek, FB 66, Tel. 406 - 6689
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die zeitnahe Erneuerung des Gehweges und der Beleuchtungsanlage in der Kreuzbroicher Straße im Abschnitt zwischen Heinrich-Lübke-Straße und Grüner Weg ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
66001205022007 – Erneuerung Straßenbeleuchtung
66001205022009 – Rad- und Gehweginstandsetzung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Herstellungskosten:
Straßenbeleuchtung 15.400,- €
Gehweg 77.300,- €
Restbuchwert der bestehenden Anlagen: 0 €
Jährliche Abschreibungen ab 2018:
Straßenbeleuchtung 513,- €
Gehweg 2.580,- €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Die Maßnahmen lösen eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Nach Beschlussfassung werden in zeitlicher Nähe zur Umsetzung die
Anlieger über die Durchführung der Maßnahmen und die voraussichtliche
Beitragshöhe schriftlich informiert. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |