Betreff

Mitgliedschaft der Stadt Leverkusen beim Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. (IdR)
Vorlage
0052/2009
Aktenzeichen
08-99-schu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Stadt Leverkusen wird zum nächstmöglichen Termin Mitglied beim Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. (IdR).

 

Die Stadt Leverkusen wird in allen Angelegenheiten der Mitgliedschaft des IdR durch die Leiterin oder Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vertreten.

 

 

 

gezeichnet:

 

Küchler

Begründung:

 

Gemäß § 92 Abs. 5 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz der Gemeinde. Er bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 92 Abs. 5 GO NRW dabei des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung als örtliche Rechnungsprüfung.

 

Im Rahmen der Mitgliedschaft beim „Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V.“ (IdR) möchte der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung die bereitgestellten Prüfstandards und –hilfen des IdR für die anstehende Jahresabschlussprüfung 2009 uneingeschränkt nutzen.

 

Für den anstehenden Gesamtabschluss (§§ 49 – 52 GemHVO NRW) entwickelt das IdR noch Prüfstandards und –leitlinien (analog zum Institut der Wirtschaftsprüfer - IDW), die ebenfalls bei künftigen Prüfungen Berücksichtigung finden.

 

Als ordentliche Mitglieder des IdR (Sitz in Berlin) werden Gebietskörperschaften, sondergesetzliche Körperschaften, sowie Behörden und Verbände aufgenommen, die über eine Rechnungsprüfung verfügen.

Mit der Errichtung des Instituts der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen (IdR) wird eine Plattform geschaffen, die die öffentlichen Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen durch Aus- und Fortbildungsangebote, Entwicklung von modernen Prüfungsinstrumenten und fachlichen Austausch unterstützt. Des Weiteren soll das Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen über den Beruf des Rechnungsprüfers und der Rechnungsprüferin informieren, für die Interessen der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen eintreten und Diskussionspartner bei der Weiterentwicklung der öffentlichen Rechnungslegung sein.

 

Ferner kann die Stadt Leverkusen im Rahmen der Mitgliedschaft beim IdR für Schulungen oder Prüfsoftware Rabattierungen in Anspruch nehmen, die den jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag in Höhe von 50 € übersteigen und wirtschaftlich für die Stadt von Vorteil sind.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Jährliche Aufwendungen für den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50 €